Betreff
Freie Träger in der Kinderbetreuung partnerschaftlich unterstützen; Fraktionsantrag der ödp Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 und Fraktionsantrag der erlanger linke "Budgeterhöhung Jugendamt für Weitergabe der KiFöG-Bundesmittel" 227/2014 vom 20.10.2014
Vorlage
51/021/2014
Aktenzeichen
IV/512/PK010 T.2729
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der ödp Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 sowie der Fraktionsantrag der erlanger linke Nr. 227/2014 vom 20.10.2014 ist hiermit abschließend bearbeitet.


Weiterreichung der Bundesmittel

 

1. Ausbau der U3-Betreuungsplätze

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII die Planungs- und Gesamtverantwortung für die Bereitstellung der zur Befriedigung des Bedarfs notwendi-gen Einrichtungen und Dienste. Dies wurde und wird einvernehmlich und partnerschaftlich mit den Freien Trägern und der öffentlichen Jugendhilfe umgesetzt. So wurden seit Inkrafttreten des KiFöG (16.12.2008) bis Ende 2014 insgesamt 772 neue Plätze in Krippen und Tagespflege geschaffen, davon 653 neue Plätze in Kindertageseinrichtungen Freier Träger.

 

Am 01.03.2015 wird eine Versorgungsquote von 48,6  % erreicht werden – bezogen auf alle U-3 Plätze in städt. und freier Trägerschaft, sowie Kindertagespflege.

Die beiden oben genannten Fraktionsanträge zielen auf eine Unterstützung der Freien Träger von Kindertageseinrichtungen und schlagen die Weiterleitung der sog. Bundesmittel vor.

 

2. Bundesmittel nach Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

 

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und stellt dafür Bundesmittel zur Verfügung.

 

Mit der „Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege“ (U3-Bundesmittelrichtlinie) werden die Modalitäten der Ausreichung für Bayern geregelt. Zuwendungsempfänger sind die für die Bereitstel-lung von U3 - Betreuungsplätzen zuständigen Gemeinden und örtlichen Träger der öffentli-chen Jugendhilfe (Art. 5 BayKiBiG). Die Höhe des Zuschusses wird jedes Jahr neu berechnet und ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln (sog. Ausbaufaktor). Der Einfachheit halber wird der Betrag mit der staatlichen Betriebskostenförderung an die betreffenden Gemeinden und Kommunen weitergereicht. Die Richtlinie ist seit September 2009 in Kraft und wurde im August 2014 bis 31.12.2018 verlängert.

 

Die Einnahmen der Kommune aus den Bundesmitteln für den Ausbau U3, also sowohl für die Einrichtunen als auch für die Tagespflege sind von anfänglich rd. 200.000 €/Jahr auf in-zwischen rd. 800.000,- €/Jahr gestiegen. Diese Steigerung hängt unmittelbar mit der in Erlangen hohen Ausbauquote zusammen.

 

3. Folgekosten für die Stadt Erlangen

 

Für die Stadt Erlangen war und ist der Ausbau der Krippen- und Tagespflegeplätze mit er-heblichen finanziellen Belastungen verbunden.

 

Investitionen:

 

Für die Krippenprojekte Freier Träger hat die Stadt Erlangen bis heute (zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen) rund 2.000.000,00 € an kommunalen Investitionskostenzuschüssen geleistet. Da etliche Bauprojekte noch nicht abgeschlossen sind, wird dieser Betrag noch steigen.

 

Betriebskosten:

 

Der kommunale Anteil der Betriebskostenförderung an Freie Träger für Krip-penplätze hat sich von damals rd. 810.000,00 €/Jahr auf derzeit 3.420.000,00 €/Jahr erhöht. Nach Fertigstellung der sich noch im Bau befindlichen Projekte und aufgrund der kommen-den Basiswert-Erhöhung wird sich dieser Betrag weiterhin kontinuierlich erhöhen.

 

Verwaltungskosten: Zusätzlich zu den gestiegenen Investitions- und Betriebskosten hat die Stadt für den Krippenausbau eine neue Infrastruktur in der Verwaltung aufbauen müssen. Es wurde ein eine Projektgruppe mit neuen Stellen ins Leben gerufen. Dies war notwendig, um die Bearbeitung der Neu- und Umbauten nach der Krippenförderrichtlinie im gesamten Stadtgebiet bewältigen zu können. Ohne personelle Aufstockung wäre es nicht möglich ge-wesen, die insgesamt rund 50 Projekte mit allen sich daraus ergebenden kommunaler Fol-gearbeiten erledigen zu können. Mit dem Krippenausbau ist die Anzahl der Kindertagesein-richtungen von etwa 60 auf über 100 Einrichtungen in  freier Trägerschaft gewachsen, ver-bunden mit der entsprechenden Erhöhung der Platzzahlen. Damit verbunden sind die Folge-arbeiten, die die öffentliche Jugendhilfe zu leisten hat, gestiegen (z. B. die Erteilung der Be-triebserlaubnisse, regelmäßige Begehungen der Einrichtungen, Rechts- und Fachaufsicht, Berechnung und Auszahlung der Betriebskosten pro Kind und Gewichtungsfaktor, sämtliche investive Bezuschussungsmodalitäten, Belegprüfungen in allen Kindertageseinrichtungen usw.) Damit diese für die Träger wichtigen Leistungen der öffentlichen Hand zeitnah erhalten, war es unumgänglich, ein Sachgebiet „Angelegenheiten freier Träger“ zu schaffen.

 

Gleiches gilt für den Ausbau der städt. Kapazitäten im Hinblick auf die Tagepflege mit der Schaffung eines eigenen Sachgebiets „Fachdienst Kindertagespflege“ mit einer eigenen Organisationseinheit „Ersatzbetreuung“. Auch der Ausbau der Tagespflege führt zu einer Vielzahl neuer Bescheide auch bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Eltern unterstützt, die sich aus finanziellen Gründen die Kosten für einen Krippen- oder Tagespflegeplatz nicht leisten können.

 

Die Bundesmittel sind dazu bestimmt, zu einer Entlastung bei genau diesen Mehraufwendungen der Kommunen beizutragen. Eine Weiterleitung an die Träger von Einrichtungen waren nicht vorgesehen und wurden z.B. auch vom Bayer. Städtetag nicht empfohlen. Die Bundesbeteiligung folgt der Erkenntnis, dass die Kommunen die Mehrkosten, die z.B. durch die jährlichen Betriebskostenzuschüsse, die für die zusätzlichen Kinderbetreuungsplatze entstehen, nicht alleine schultern können.

 

Der Ausbau in den Verwaltungen führt letztlich auch dazu, dass die notwendige Erteilung von Betriebserlaubnissen, die Weiterreichung der staatlichen und der kommunalen Fördermittel, die Beratung der Träger und auch der Tagespflegepersonen überhaupt in einer Form stattfinden kann, die nicht nur „Service“ sondern qualitativ hochwertige Unterstützung in der Umsetzung der Betreuung von unter Dreijährigen darstellt.

 

Die Problematik dieses strukturellen Um- und Aufbaus in den Verwaltungen trifft wegen der Menge an neu zu schaffenden Krippenplätze die Städte anders als die Landkreise, da für den Krippenausbau die Gemeinden zuständig sind und dort nicht in den Größenordnungen wie in der Stadt Erlangen ausgebaut wurde.

 

4. Fazit

 

Die Tatsache, dass in Erlangen, wie auch in anderen Städten die Bundesmittel nicht weiter gereicht werden ist nicht systemwidrig. Sie folgt im Gegenteil der Intention des Bundes, die Kommunen finanziell zu unterstützten. Der Stadt Erlangen ist es dabei wichtig, Träger von Kindertageseinrichtungen gleichermaßen zu fördern und nicht abhängig vom Alter der zu betreuenden Kinder. So fördert die Stadt Erlangen neben den gesetzlich normierten Investitions- und fortlaufenden Betriebskostenzuschüssen die Kindertageseinrichtungen Freier Träger zusätzlich mit freiwilligen Zuschüssen, bspw. bei Mieten oder kleineren Bauunterhaltsmaßnahmen. Zuletzt hat der Stadtrat am 23.10.2014 beschlossen, den Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen Freier Träger von bisher 66 2/3% auf 80% der förderfähigen Kosten zu erhöhen insgesamt 772 neue Plätze in Krippen und Tagespflege geschaffen, davon 653 neue Plätze in Kindertageseinrichtungen Freier Träger.


Anlagen: