Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)        Ortsstraßen

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.    Parkplatz Damaschkestraße,
von der Damaschkestraße bis zum westlichen Ausbauende des Parkplatzes
Länge 32 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen – Innenstadt

1.    Bahnhofplatz,
Erweiterung der Widmung auf Bahngrundstück zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten
Anlagen A.2.1 und 2.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

 

Erlangen – Röthelheimpark

1.    Peter-Zink-Weg
vom Petra-Kelly-Weg bis zum nördlichen Ausbauende der beiden Wendehammer
Länge 250 m / Anlage A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Peter-Zink-Weges

2.    Petra-Kelly-Weg,
von der Willy-Brand-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 700 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Petra-Kelly-Weges
Widmungsbeschränkung: Fußweg, Zufahrt zum Be- und Entladen sowie Radfahrer frei!

Erlangen – Dechsendorf

1.    Angerleite,
von der Waldseestraße bis zum südlichen Ende Fl-Nr. 417/45
Länge 39 m / Anlage A.5.1 und A.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

 

B) beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Südstadt

1.    Geh- und Radweg zur Bushaltestelle am Preußensteg
vom Preußensteg bis zur Bushaltestelle an der Äußeren Nürnberger Straße
Länge 60 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Bruck

1.    Geh- und Radweg an der Pommernstraße,
von der Thüringer Straße bis zur Pommernstraße
Länge 213 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

2.    Geh- und Radweg am Bachgraben,
7 m westl. der Westgrenze Fl.Nr. 663 und Verbindungsweg nach Norden bis Zug-Nr. 34
Länge 290 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Innenstadt

1.    Bahnhofplatz,
Widmung des Bahnhofplatzes
Länge 26 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Dechsendorf

1.    Fuß- und Radweg zwischen Eisvogel- und Lerchenstraße,
von der Eisvogelstraße bis zur Lerchenstraße
Länge 71 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.

 

 

 

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten: 
Ortsstraßen:
beschränkt öffentlicher Wege:
Beleuchtung:



15.775,50 €
  2.124,80 €
  4.640,00 €


bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                         Das Budget des Amtes 66 ist aufgrund dieser zusätzlichen jährlichen Unterhalts-
            kosten entsprechend zu erhöhen und in den nächsten Haushaltsjahren anzumelden
und zu berücksichtigen.

 

 


Anlagen:        13 Lagepläne