Betreff
Interessenbekundung für das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier
Vorlage
511/012/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2013 einstimmig einen Zuschuss zur Fortführung der Kompetenzagentur der GGFA beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag auf ESF-Mittel für das Nachfolgeprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu stellen, sobald die Förderkriterien bekannt sind.

Die Förderkriterien wurde Mitte Juli 2014 veröffentlicht und gaben für die Interessenbekundung ein enges Zeitkorsett vor. Elektronisch musste der Antrag bis zum 20.08.2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorliegen. In Schriftform betrug die Frist Posteingang bis 29.08.2014. Das Stadtjugendamt Erlangen hat innerhalb dieser Frist das Interesse an dem Modellprojekt bekundet.

Die Bundesministerien in Berlin prüfen die eingegangenen Interessenbekundungen und wählen diejenigen Teilnehmer aus, die in einer zweiten Stufe zur Abgabe des Förderantrags aufgefordert werden. Der Förderzeitraum läuft über vier Jahre vom 01.01.2015 bis 31.12.2018. 


Anlagen: