Der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und zu Veränderungs-
und Konsolidierungsprozessen bei der Stadt Erlangen (Anlage) wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Rahmenvereinbarung soll der Schutz der berechtigten Interessen der
Beschäftigten und die Beteiligung der Personalvertretung und der bei der Stadt
Erlangen vertretenen Gewerkschaften bei
Veränderungsprozessen sichergestellt werden
(vgl. Ziff. 1.4 der Vereinbarung).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veränderungsprozessen unter Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gegebenheiten und Erfordernisse aufgrund der Situation des städtischen Haushalts.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Neuformulierung der bisherigen Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Erlangen. Die neue Vereinbarung tritt am 01.01.2015 in Kraft und gilt bis 31.12.2020.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Durch
Abschluss der Rahmenvereinbarung werden keine zusätzlichen personellen oder
monetären Ressourcen gebunden.
Anlage:
Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und zu Veränderungs- und Konsolidierungsprozessen bei der Stadt Erlangen