Betreff
Verzicht auf Sperrmüllscheine für einjährigen Probebetrieb und kostenlose Schadstoffannahme an den Anlagen des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Erlangen/Erlangen Höchstadt (ZVA); je ab 01.01.2015
Vorlage
772/004/2014
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Verzicht auf Sperrmüllscheine für einjährigen Probebetrieb ab 01.01.2015
Sperrgut sind in privaten Haushalten anfallende Abfälle wie Möbel und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichtes oder ihrer Beschaffenheit auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die bereitgestellten städtischen Abfallbehälter eingefüllt werden können oder deren Entleeren erschweren. Der EB 77 entsorgt das in privaten Haushalten anfallende Sperrgut in haushaltsüblichen Mengen.
Nach bisherigen Regelungen besteht für an die Restmüllabfuhr angeschlossene private Haushaltungen die Möglichkeit der kostenfreien Sperrmüllentsorgung per Abholung durch die Stadt Erlangen (max. 2 Abholungen / Jahr) oder der Selbstanlieferung mit Sperrmüllschein an der Umladestation des ZVA (max. 2 Anlieferungen / Jahr). Jede Möglichkeit für sich kann bis zweimal im Jahr, beide Möglichkeiten in Kombination je einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung bürgernaher Dienstleistungen wurde die weitere Erforderlichkeit von Sperrmüllscheinen für Erlanger Bürgerinnen und Bürger geprüft. Im Ergebnis und in Abstimmung mit dem ZVA führt der EB 77 den probeweisen Verzicht auf Sperrmüllscheine ab 01.01.2015 vorerst für die Dauer von einem Jahr ein.
Dies eröffnet die bürgerfreundliche Möglichkeit einer ganzjährigen, am zeitlichen Anfall orientierten und daher flexiblen Selbstanlieferung von Sperrgütern an der Umladestation. Dieses Vorgehen erfordert eine Prüfung der Ansässigkeit in Erlangen durch Ausweiskontrolle bei der Selbstanlieferung an der Umladestation.
Zur Vermeidung von Missbrauch bleibt die Sperrmüllscheinregelung für gewerbliche Entrümpler und dienstleistende Kleingewerbe zur Legitimation der Tätigkeit im Auftrag der Erlanger Bürger/innen bestehen.
Künftig kann die Möglichkeit der kostenfreien Sperrmüllentsorgung per Abholung durch die Stadt Erlangen einmal jährlich genutzt werden.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hingegen behält die Sperrmüllscheine bei.
Der ZVA hält die sich daraus ergebende unterschiedlichen Handhabung an seinen Müllannahmestellen für unproblematisch umsetzbar.


Kostenlose Schadstoffannahme an den Anlagen des ZVA ab 01.01.2015

Auf Anregung der Stadt Erlangen und in Übereinstimmung mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt
hat der ZVA in der Verbandsversammlung am 17.07.2014 beschlossen, die Entgelte für die Annahme von Schadstoffen ab 01.01.2015 abzuschaffen. Damit wird das Bringsystem der schon immer kostenlosen mobilen Schadstoffsammlung gleichgestellt.
Gleichzeitig zielt diese vereinfachte Abgabemöglichkeit an der Umladestation und an den Wertstoffhöfen der Deponien auf eine konsequente und intensive Getrenntsammlung von Schadstoffen durch die Bürgerinnen und Bürger ab.


Darüber hinaus wird der ZVA die Entsorgungsentgelte für Wertstoffe überprüfen um ggf. auf abfallrechtliche und entsorgungswirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.

 


Anlagen: