Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Verzicht auf Sperrmüllscheine für
einjährigen Probebetrieb ab 01.01.2015
Sperrgut sind in privaten Haushalten anfallende Abfälle wie Möbel
und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichtes oder ihrer
Beschaffenheit auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die
bereitgestellten städtischen Abfallbehälter eingefüllt werden können oder deren
Entleeren erschweren. Der EB 77 entsorgt das in privaten Haushalten anfallende
Sperrgut in haushaltsüblichen Mengen.
Nach bisherigen Regelungen besteht für an die Restmüllabfuhr angeschlossene
private Haushaltungen die Möglichkeit der kostenfreien Sperrmüllentsorgung per
Abholung durch die Stadt Erlangen (max. 2 Abholungen / Jahr) oder der
Selbstanlieferung mit Sperrmüllschein an der Umladestation des ZVA (max. 2
Anlieferungen / Jahr). Jede Möglichkeit für sich kann bis zweimal im Jahr,
beide Möglichkeiten in Kombination je einmal im Jahr in Anspruch genommen
werden.
Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung bürgernaher Dienstleistungen wurde
die weitere Erforderlichkeit von Sperrmüllscheinen für Erlanger Bürgerinnen und
Bürger geprüft. Im Ergebnis und in Abstimmung mit dem ZVA führt der EB 77 den
probeweisen Verzicht auf Sperrmüllscheine ab 01.01.2015 vorerst für die Dauer
von einem Jahr ein.
Dies eröffnet die bürgerfreundliche Möglichkeit einer ganzjährigen, am zeitlichen
Anfall orientierten und daher flexiblen Selbstanlieferung von Sperrgütern an
der Umladestation. Dieses Vorgehen erfordert eine Prüfung der Ansässigkeit in
Erlangen durch Ausweiskontrolle bei der Selbstanlieferung an der Umladestation.
Zur Vermeidung von Missbrauch bleibt die Sperrmüllscheinregelung für
gewerbliche Entrümpler und dienstleistende Kleingewerbe zur Legitimation der
Tätigkeit im Auftrag der Erlanger Bürger/innen bestehen.
Künftig kann die Möglichkeit der kostenfreien Sperrmüllentsorgung per Abholung
durch die Stadt Erlangen einmal jährlich genutzt werden.
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hingegen behält die Sperrmüllscheine bei.
Der ZVA hält die sich daraus ergebende unterschiedlichen Handhabung an seinen
Müllannahmestellen für unproblematisch umsetzbar.
Kostenlose
Schadstoffannahme an den Anlagen des ZVA ab 01.01.2015
Auf Anregung der Stadt Erlangen und
in Übereinstimmung mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt
hat der ZVA in der Verbandsversammlung am 17.07.2014 beschlossen, die Entgelte
für die Annahme von Schadstoffen ab 01.01.2015 abzuschaffen. Damit wird das
Bringsystem der schon immer kostenlosen mobilen Schadstoffsammlung
gleichgestellt.
Gleichzeitig zielt diese vereinfachte Abgabemöglichkeit an der Umladestation
und an den Wertstoffhöfen der Deponien auf eine konsequente und intensive
Getrenntsammlung von Schadstoffen durch die Bürgerinnen und Bürger ab.
Darüber hinaus wird der ZVA die Entsorgungsentgelte für Wertstoffe überprüfen
um ggf. auf abfallrechtliche und entsorgungswirtschaftliche Veränderungen
reagieren zu können.
Anlagen: