1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 099/2014 vom 07.07.2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die „Sieglitzhofer Straße“ bzw. „Erlanger Straße“ zwischen Sieglitzhof und Spardorf ist eine Staatsstraße (St 2242) in der Baulast des Freistaates Bayern. Daher wird der Planungsprozess zum Ausbau der Staatsstraße mit Knotenpunkt Sieglitzhofer Str. (St 2242)/ Spardorfer Str. (Gemeindestraße) und mit Radwegeneubau vom Staatlichen Bauamt Nürnberg federführend durchgeführt. Als betroffene Gebietskörperschaft und Kreuzungspartner wird die Stadt Erlangen bei den Planungen beteiligt.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg beabsichtigt in den kommenden Jahren die
St 2242 zwischen Erlangen und Spardorf grundhaft zu erneuern und die Einmündung
der Spardorfer Straße umzubauen. Inzwischen wurde der Ausbau der Ortsdurchfahrt
Spardorf, mit einhergehenden schwierigen Grunderwerbsverhandlungen, vollendet,
sodass sich die Planungen wieder auf die freie Strecke konzentrieren können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Planungen sind derzeit beim Staatlichen Bauamt Nürnberg in Bearbeitung. Dazu wurden die Fachämter der Stadt Erlangen um Stellungnahmen gebeten, um deren Anmerkungen berücksichtigen zu können. Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen keine Verfahrensschritte der Stadt aus. Die Planungen werden dementsprechend 2015 weiter konkretisiert. Ein Bau scheint nach derzeitigem Kenntnisstand ab 2016 möglich.
Gemäß UVPA-Beschluss
613/076/2011 hat sich die Stadt Erlangen für einen Kreisverkehr an der heutigen
Einmündung Spardorfer Str./ Sieglitzhofer Straße ausgesprochen. Es besteht
Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Erlangen, dass
die Kreisverkehrslösung umgesetzt wird. Neben straßenplanerischen Details sind
im Planungsprozess beispielsweise noch Umweltbelange, Abstandsflächen, Grunderwerb
und Finanzierung zu klären.
Im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Straße soll auch ein asphaltierter Geh- und Radweg von Erlangen / Rennesstraße bis Spardorf hergestellt werden. Kreisverkehr und Radweg könnten aus heutiger Sicht im Rahmen einer Sonderbaulast-Vereinbarung durch die Stadt errichtet werden und dann mit Mitteln aus Art. 13f FAG (75% - 80%) bezuschusst werden. Diesen Finanzierungsweg hat die Regierung von Mittelfranken bereits grundsätzlich bestätigt. Die Finanzierung der Straßenerneuerung sowie des Baus von Kreisverkehr und Radweg durch den Freistaat ist mit dem Staatsstraßenhaushalt bis auf Weiteres nicht darstellbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sobald das Staatliche Bauamt Nürnberg ausgereifte Pläne vorlegt, werden diese mit den Fachämtern der Stadt Erlangen abgestimmt. Sobald eine abgestimmte Planung und ein Finanzierungskonzept vorliegen, werden diese dem UVPA zu gegebener Zeit vorgelegt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – CSU-Fraktionsantrag Nr. 099/2014 vom 07.07.2014