Um eine Ausweitung der Belegung der Schulsporthallen zu bestimmten Ferienzeiten für die Erlanger Sportvereine zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt,
ein Gebührenerhöhung für die förderfähigen Sportvereine für die Nutzung der Schulsporthallen um 23 % zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach wie vor besteht die Schwierigkeit den Erlanger Sportvereinen im ausreichenden Umfang Belegungszeiten in den Sporthallen anzubieten. Daher haben sich das Sportamt gemeinsam mit dem Gebäudemanagement überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten in den Schulsporthallen auch auf die Zeiten der Schulferien auszuweiten.
Ein erster Ansatz nur auf 3 bis 4 Schulsporthallen zurückzugreifen, hat sich als kaum durchführbar erwiesen. Zum einen sind die Voraussetzungen in den Hallen nicht für jede Sportart gegeben und zum anderen ist die Anbindung an den Stadtteil meist nicht gegeben.
In dem angedachten Vorschlag soll die bestehende Trainingsbelegung in allen Schulsporthallen wie folgt weiterlaufen:
Herbstferien: Hallen stehen zur Verfügung
Weihnachtsferien: Hallen geschlossen
Faschingsferien: Hallen stehen zur Verfügung
Osterferien: Hallen stehen in
der ersten Ferienwoche zur Verfügung/
zweite Woche geschlossen
Pfingstferien: Hallen stehen in
der ersten Ferienwoche zur Verfügung/
zweite Woche geschlossen
Sommerferien: Hallen stehen in
den ersten 3 Wochen zur Verfügung/
letzten 3 Ferienwochen geschlossen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um diese Zeiten gewährleisten zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Durch die Belegung in den Ferien muss sowohl die Reinigung als auch der Bereitschaftsdienst zusätzlich veranlasst und finanziert werden. Um die Kosten möglichst gering zu halten, soll am Ende der Belegung in den Ferien jeweils eine Abschlussreinigung erfolgen. Weiterhin ist eine Bereitschaftsstreife einzurichten, die in den Ferien am Abend eine Kontrollfahrt durchführt. Die Schlüsselregelung in den Schlüsseltresoren der Sporthallen ist davon unbenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Mehraufwendungen durch den Reinigungs- und Kontrollaufwand können nicht vom Gebäudemanagement getragen werden. Daher ist es sinnvoll, dass die vorgeschlagene Möglichkeit möglichst auf alle Sportvereine solidarisch verteilt werden, um einzelne Vereine nicht zu stark zu belasten. Aus diesem Grund und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll die Trainingsbelegung in den oben genannten 7 Ferienwochen mit Ausnahme der Feiertage durchlaufen. Es erfolgt somit keine Spitzabrechnung, ob die Hallenzeit genutzt wird oder nicht. Nur dadurch kann durch eine prozentuale Erhöhung der Hallengebühren eine Deckung der entstehenden Kosten von ca. 12.000 € (Reinigungskosten ca. 4.000 €/ Personalkosten ca. 8.000 €) erreicht werden.
Eine Erhöhung der Kosten für die
Hallengebühren für die Schulsporthallen ergibt sich hier um 23 % pro Stunde.
Das bedeutet Erhöhungen von minimal 0,58 € um 0,14 € auf 0,72 € und maximal von 5,20 € um 1,20 € auf 6,40 € pro Stunde.
Die Gebühren für die Großsporthallen Emmy-Noether-Halle,
Karl-Heinz-Hiersemann-Halle, Friedrich-Sponsel-Halle, Eurohalle und
Egon-von-Stephani-Halle sind hiervon nicht betroffen.
Eine Abfrage der Sportvereine hat ergeben, dass von 26 angefragten Vereinen 18 eine Rückmeldung gegeben haben. 12 Vereine konnten sich das vorgeschlagene Modell mit Gebührenerhöhung vorstellen, 6 Vereine waren dagegen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
12.000
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden