Betreff
Verlängerung der befristeten Änderung der Öffnungszeiten im Standesamt
Vorlage
112/014/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

Das Standesamt (Bereich Rathaus) bleibt aufgrund der anhaltenden außerordentlichen Arbeitsbelastung bis längstens 31.12.2015 am Mittwoch für den normalen Publikumsverkehr geschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Standesamt befindet sich noch immer in einem Umorganisationsprozess, der durch die Reform des Personenstandsgesetzes und die Anbindung an das zentrale elektronische Personenstandsregister (ZEPR) ab dem 01.01.2014 noch nicht abgeschlossen ist. Durch noch nicht behobene, landesweite technische Probleme verzögert sich die vollständige Anbindung. Das ZEPR stürzt regelmäßig an besonders arbeitsintensiven Tagen (Montag, Freitag) ab. Bisher konnte dieses Problem noch nicht behoben werden. Die Situation verschärft sich für die (teilweise teilzeitbeschäftigten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Krankheitsvertretungen, die nicht ohne Einschränkungen des Services für die Bürger wahrgenommen werden können. Durch die Schließung des Fachbereichs für den normalen Publikumsverkehr am Mittwoch soll die qualitative und zeitnahe Aufgabenerledigung aufrechterhalten werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Arbeitszeit am Mittwoch wird lt. Amt 34 seit März 2013 vorrangig für Folgendes genutzt:

 

a)    Es werden sehr zeitintensive, schwierige Auslandsfälle (mit Dolmetscherbeteiligung) mit Terminvereinbarung auf den Mittwoch gelegt, damit die Standesbeamtinnen diese ohne Unterbrechungen bearbeiten können.

b)    Für das zentrale elektronische Register (ZEPR) werden Personenstands-Daten aus den letzten Jahrzehnten nachträglich erfasst, da dieses ZEPR nur seinen Zweck erfüllen kann, wenn es mit sehr vielen Altdaten „angefüttert“ und ausgestattet wird. Diese Aufgaben können nur in publikumsfreien Zeiten (nachmittags und mittwochs) erledigt werden.

c)    Auch 2015 werden Trauungen an dienstfreien Zeiten angeboten. Die dabei anfallenden Überstunden der Standesbeamtinnen und Verwaltungskräfte können ohne größere Vertretungsproblematik an Mittwochen ausgeglichen werden.

Nach Maiiteilung der Leitung des Amtes 34 habe die Schließung am Mittwoch keinerlei negativen Auswirkungen auf den Parteiverkehr gehabt, da die Behörden, die regelmäßig mit dem Standesamt zusammenarbeiten (z.B. Frauenklinik, Bestattungsunternehmen) auf die Schließung hinweisen und die Bürger/innen dann an anderen Tagen ins Standesamt kommen würden.

Zudem würden auch weiterhin auswärtige Bürger, die ins Amt kommen, ohne sich vorher zu
informieren, bedient werden (z.B. bei Neugeburt eines Kindes).

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Zusätzliches befristetes Personal wurde im Rahmen eines Antrages zum Stellenplan 2014 von Amt 34 zur Unterstützung dieser Übergangsphase bewilligt (1,0 SB Beurkundungen befristet bis 30.06.2016).

 

(zusätzliche) Haushaltsmittel

x                werden nicht benötigt.