Aufhebung des Beschlusses vom 1.4.2014 zur Vorlage 321/125/2014
Der Beschluss des UVPA vom 1.4.2014 zur Vorlage Nummer
321/125/2014 "Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 3 auszuführen"
wird aufgehoben.
Eine höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer kann durch
Umgestaltung der Einmündung Donato-Polli-Straße/Dompropststraße nicht erreicht
werden und ist deshalb nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag Nummer 78/2013 (Anlage 1) ist damit abschließend bearbeitet.
Der UVPA hat in seiner Sitzung am 1.4.2014 beschlossen, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Donato-Polli-Straße zu errichten (Anlage 2). Sowohl in der Vorlage als auch durch mündlichen Vortrag in der Ausschusssitzung wurde auf die Gefahren - insbesondere für Kinder - wegen der schlechten Erkennbarkeit auf Grund der örtlichen Situation hingewiesen.
Auch wurde auf die aktuelle Unfallforschung der Unfallversicherer aus dem Jahr 2013 Bezug genommen, wonach im Jahr 2012 laut amtlicher Statistik 5.206 Personen an Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) verunglückten, 22 davon tödlich. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat eine vergleichende Sicherheitsbewertung von 335 unterschiedlichen Querungsanlagen (Mittelinseln, Zebrastreifen mit und ohne Mittelinseln und Fußgängerampeln) in verschiedenen Städten des Bundesgebiets durchgeführt.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass richtig
geplante und ausgestattete Zebrastreifen eine, unabhängig von der
Kraftfahrzeugbelastung, vergleichbare Sicherheit bieten können wie
Fußgängerampeln, dazu aber die Einhaltung von Rahmenbedingungen dauernd sicher gestellt sein muss.
Hierzu gehören:
Ø Gute Erkennbarkeit durch auffällige
Beschilderung und Markierung
Ø Gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen
und die Wartefläche (insbesondere durch effektives Freihalten von am
Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen)
Ø Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit
Ø Zusätzliche Beleuchtung
Ø Barrierefreie Gestaltung
Allerdings haben die Unfallforscher auch festgestellt, dass wenn auch nur eine der oben genannten Kriterien nicht eingehalten werden konnte, die "Unsicherheit" von Fußgängerüberwegen zunahm. Deshalb sollte dann nach Auffassung der UDV auf die Anlage von Zebrastreifen aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.
Die Verwaltung und
Polizei sehen sich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die getroffene
Entscheidung im Widerspruch zu den maßgeblichen Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) steht und ein Sicherheitsrisiko
darstellt. Nach den R-FGÜ 2001 setzt die Anlage eines FGÜ unter anderem dessen
frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende
Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Diese
Sichtbeziehung ist speziell für Fußgänger, welche die Donato-Polli-Straße in
Richtung Westen überqueren wollen, nicht gegeben. Fahrzeuge aus östlicher
Richtung - also im Rücken der Fußgänger - können definitiv nicht bzw. nicht
rechtzeitig registriert werden. Ein zwingend notwendiger Abstimmungsprozess
zwischen diesen Fußgängern und Fahrzeugführern aus der östlichen
Donato-Polli-Straße kann folglich nicht bzw. nicht ausreichend stattfinden. Aus
Sicherheitsgründen ist daher der am 1.4.2014 gefasste Beschluss aufzuheben.
Die Abteilung
Verkehrsplanung hatte zur Verbesserung der Querungssituation in der
Donato-Polli-Straße bereits umfassende Prüfungen und Variantenuntersuchungen
angestellt. Insgesamt wurden 9 Varianten zzgl. Untervarianten erarbeitet und
mit den Experten u. a. auch im Rahmen des Jour fixe "Verkehr"
intensiv erörtert. Ergebnis war, dass insbesondere aus Gründen der
Verkehrssicherheit die Bestandslösung immer noch am besten sei. Aufgrund des
bereits erfolgten umfassenden Untersuchungsaufwandes wird davon ausgegangen,
dass durch Erarbeitung weiterer Varianten keine neuen Erkenntnisse mehr
gewonnen werden können.
Anlagen:
Fraktionsantrag 78/2013 (Anlage 1)
Vorlage 321/125/2014 mit Beschlussergebnis (Anlage2)