Betreff
Investitionskostenzuschuss an die kath. Pfarrgemeinde St. Theresia; hier: Generalsanierung der Außenanlage Kindergarten St. Nikolaus, Löhestr. 4
Vorlage
512/005/2014
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage
  1. Die kath. Pfarrgemeinde St. Theresia erhält - vorbehaltlich der positiven Begutachtung des Fachausschusses - für die Generalsanierung der Außenanlage des Kindergartens St. Nikolaus nach Art. 27 BayKiBiG  i. V. m. Art. 10 FAG einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 130.800,00 €.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Neugestaltung des Außenspielbereichs aufgrund pädagogischer Konzeptionsänderung sowie Anpassung an die aktuellen Sicherheitsvorschriften.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG sowie des Stadtratsbeschlusses vom 23.10.2014.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die kath. Pfarrgemeinde St. Theresia plant die Generalsanierung des Außenbereichs des Kindergartens St. Nikolaus. Das Gelände erstreckt sich derzeit über zwei Ebenen, die durch eine starke Hanglage verbunden sind. Die Abstützungen erfolgen durch Holzpalisaden, die altersbedingt (30 Jahre) nach und nach abbrechen. Dadurch ist die Sicherheit der Kinder auf Dauer nicht gewährleistet.
Aufgrund der großen Höhenunterschiede des vorgegebenen Geländes sind besondere Baukonstruktionen wie z.B. Befestigungen und Abstützungen von Flächen, Stützwände für Hochbeete, Einfriedungen zum Abfangen von Geländesprüngen notwendig. Ebenso bedarf es einer Anpassung der technischen Anlagen (z.B. Abwasseranlage).

Die Umgestaltung ermöglicht es, den Außenbereich an den aktuellen pädagogischen Standard  anzupassen und die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Hierzu werden die Höhenunterschiede des Geländes genutzt, um verschiedene Ebenen auszubilden. Die Ebenen werden mit unterschiedlichem Material wie z.B. Sand, Granulat und Wasser ausgestaltet. Dadurch entstehen vielseitige und ausreichende Bewegungs- und Erfahrungsräume, die es den Kindern ermöglichen soziale, körperliche und lernmethodische Kompetenzen zu erwerben. Zudem können die Kinder durch Anlegen und Pflegen von Gemüse- bzw. Hochbeeten und Beerensträuchern Erfahrungen mit dem Naturkreislauf von Nahrungsmitteln sammeln.
Durch die Neugestaltung des Außengeländes und die neue pädagogische Gesamtkonzeption können die Ziele des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans (BEP) umgesetzt werden.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.

 

Kosten und Kostenaufteilung :

Kosten laut Kostenschätzung vom 19.09.2014

KGr 500 und 700

175.741,85 €

Baukosten, die gefördert werden

KGr 500

145.991,84 €

Architektenkosten

max. 12% aus KGr 500  

17.519,02 €

Gesamtkosten förderfähig

 

  163.510,86 €

 

 

 

nicht förderfähige Kosten

Honorar Architekt über 12 %

12.230,98 €

Gesamtkosten

 

175.741,84 €

Finanzierung im Detail:

FAG-Förderung

staatlicher Anteil

40% aus 130.808,69 €

52.323,45 €

städtischer Anteil

80 % aus 163.510,86 € - 52.323,45€

78.485,24 €

Gesamtförderung

 

130.808,69 €

Anteil Träger

 

44.933,16 €

Gesamtkosten

175.741,85 €

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. In Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014 beträgt der städtische Baukostenzuschuss 80 % der förderfähigen  Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten rd. 175.750,00 €, davon sind rd. 163.500,00 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von max. 130.800,00 €, dieser wird zu 40% durch den Freistaat Bayern refinanziert.

Die geplante Generalsanierung wurde dem Stadtjugendamt erstmals im Oktober 2013 angezeigt, eine Anmeldung im Haushalt 2014 war somit nicht möglich.

               
Durch die Verschiebung beim geplanten Mittelabfluss 2014 im Bereich der Investitionskostenzuschüsse kann die Maßnahme aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die Verschiebung wurde bei der Haushaltsplanung 2015 bereits berücksichtigt, d.h. ein entsprechender Mittelansatz wurde bei den Haushaltsberatungen 2015 beantragt.

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

€ 130.800

bei IPNr.:         365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:
Bezuschussung der Betriebskosten:

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 52.300

bei Sachkonto:356D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   für Betriebskostenförderung sind vorhanden


Anlagen: