- Die kath. Pfarrgemeinde St. Theresia erhält -
vorbehaltlich der positiven Begutachtung des Fachausschusses - für die
Generalsanierung der Außenanlage des Kindergartens St. Nikolaus nach Art.
27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 130.800,00 €.
- Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Neugestaltung des Außenspielbereichs aufgrund pädagogischer Konzeptionsänderung sowie Anpassung an die aktuellen Sicherheitsvorschriften.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten nach
Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG sowie des Stadtratsbeschlusses vom
23.10.2014.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die kath. Pfarrgemeinde St.
Theresia plant die Generalsanierung des Außenbereichs des Kindergartens St.
Nikolaus. Das Gelände erstreckt sich derzeit über zwei Ebenen, die durch eine
starke Hanglage verbunden sind. Die Abstützungen erfolgen durch Holzpalisaden,
die altersbedingt (30 Jahre) nach und nach abbrechen. Dadurch ist die
Sicherheit der Kinder auf Dauer nicht gewährleistet.
Aufgrund der großen Höhenunterschiede des vorgegebenen Geländes sind besondere
Baukonstruktionen wie z.B. Befestigungen und Abstützungen von Flächen,
Stützwände für Hochbeete, Einfriedungen zum Abfangen von Geländesprüngen
notwendig. Ebenso bedarf es einer Anpassung der technischen Anlagen (z.B.
Abwasseranlage).
Die Umgestaltung ermöglicht es, den Außenbereich an den aktuellen pädagogischen
Standard anzupassen und die
Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Hierzu werden die Höhenunterschiede des
Geländes genutzt, um verschiedene Ebenen auszubilden. Die Ebenen werden mit
unterschiedlichem Material wie z.B. Sand, Granulat und Wasser ausgestaltet.
Dadurch entstehen vielseitige und ausreichende Bewegungs- und Erfahrungsräume,
die es den Kindern ermöglichen soziale, körperliche und lernmethodische
Kompetenzen zu erwerben. Zudem können die Kinder durch Anlegen und Pflegen von
Gemüse- bzw. Hochbeeten und Beerensträuchern Erfahrungen mit dem Naturkreislauf
von Nahrungsmitteln sammeln.
Durch die Neugestaltung des Außengeländes und die neue pädagogische Gesamtkonzeption
können die Ziele des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans (BEP) umgesetzt
werden.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.
Kosten und Kostenaufteilung : |
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Kosten laut Kostenschätzung vom 19.09.2014 |
KGr 500 und 700 |
175.741,85 € |
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Baukosten, die gefördert werden |
KGr 500 |
145.991,84 € |
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Architektenkosten |
max. 12% aus KGr 500 |
17.519,02 € |
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Gesamtkosten förderfähig |
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163.510,86 € |
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nicht förderfähige Kosten |
Honorar Architekt über 12 % |
12.230,98 € |
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Gesamtkosten |
|
175.741,84 € |
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Finanzierung im Detail: |
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FAG-Förderung |
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staatlicher Anteil |
40% aus 130.808,69 € |
52.323,45 € |
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städtischer Anteil |
80 % aus 163.510,86 € - 52.323,45€ |
78.485,24 € |
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Gesamtförderung |
|
130.808,69 € |
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Anteil Träger |
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44.933,16 € |
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Gesamtkosten |
175.741,85 € |
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. In Verbindung mit
dem Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014 beträgt der städtische Baukostenzuschuss
80 % der förderfähigen Kosten. Nach der
vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten rd. 175.750,00 €, davon sind rd. 163.500,00 € förderfähig. Hieraus
ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von max. 130.800,00 €, dieser wird zu 40% durch den Freistaat Bayern
refinanziert.
Die geplante Generalsanierung wurde dem
Stadtjugendamt erstmals im Oktober 2013 angezeigt, eine Anmeldung im Haushalt
2014 war somit nicht möglich.
Durch die Verschiebung beim geplanten Mittelabfluss 2014 im Bereich der
Investitionskostenzuschüsse kann die Maßnahme aus dem laufenden Haushalt
finanziert werden. Die Verschiebung wurde bei der Haushaltsplanung 2015 bereits
berücksichtigt, d.h. ein entsprechender Mittelansatz wurde bei den
Haushaltsberatungen 2015 beantragt.
Investitionskosten: |
€
130.800 |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
52.300 |
bei
Sachkonto:356D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für Betriebskostenförderung sind vorhanden
Anlagen: