Betreff
Schaukastenanlage in Tennenlohe;
hier: SPD-Fraktionsantrag Nr. 111/2014, ödp-Fraktionsantrag Nr. 117/2014 und
CSU-Fraktionsantrag Nr. 119/2014, Erlanger Linke-Fraktionsantrag Nr. 125/2014
Vorlage
232/006/2014
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Fraktionsanträge der

- SPD-Fraktion vom 22.07.2014 (Nr. 111/2014),

- ÖDP-Fraktion vom 26.08.2014 (117/2014) und der

- CSU-Fraktion vom 18.08.2014 (119/2014) und der

- Erlanger Linke vom 08.09.2014 (125/2014)

sind damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Deckung des Bedarfs an Schaukästen für interessierte ortsansässige Parteien, Vereine und Verbände.

Der Beschluss des UVPA vom 01.04.2014, wonach für alle Vereine und Verbände im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche Miete über 60,-- € pro Jahr erhoben wird, gilt weiterhin.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umsetzung und Erweiterung der bestehenden Schaukastenanlage auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 591/7 - Gemarkung Tennenlohe - gemäß des ermittelten Bedarfs an die Garagenrückseite (östliche Grundstücksgrenze) laut Beschluss des UVPA vom 1. April 2014.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 591/7, Gemarkung Tennenlohe, wurde bereits vor einigen Jahren eine Schaukastenanlage (mit insgesamt sieben Schaukasten; davon einer in städtischer Nutzung) errichtet, welche von diversen ortsansässigen Parteien, Vereinen und Verbänden genutzt wird.

 

Im vergangenen Jahr beantragten weitere Interessenten die Aufstockung der Anlage um drei Kästen.

 

Eine Erweiterung am bisherigen Standort konnte jedoch aus stadtplanerischen Gründen nicht befürwortet werden; dieses Ergebnis wurde dem UVPA zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Sitzung des UVPA vom 11.03.2014 wurde der eingebrachte TOP vertagt, weil auf Wunsch der Ausschussmitglieder zunächst ein gemeinsamer Ortstermin der Ausschussmitglieder durchgeführt werden sollte. 

 

Zur Festlegung eines geeigneten Standortes für die gewünschten Schaukästen fand daraufhin im Vorfeld der Sitzung des UVPA am 1. April 2014 der gewünschte Ortstermin statt, zu dem alle Ausschussmitglieder sowie auch der Ortsbeirat und Vertreter der betroffenen Vereine / Verbände eingeladen wurden. 

 

Der UVPA hat in der anschließenden Sitzung am 01.04.2014 einstimmig beschlossen, dem einvernehmlichen Vorschlag aus dem Ortstermin zu folgen und die vorhandene Schaukastenanlage von der südlichen an die östliche Grundstücksgrenze (Garagenrückseite) zu versetzen. Die Kosten für die Versetzung der bestehenden Schaukastenanlage trägt gemäß des Beschlusses die Stadt; Kosten für Aufstellung und den Unterhalt der neu zu errichtenden Schaukästen tragen die jeweiligen Nutzer. Grundsätzlich soll laut Beschluss für alle nichtstädtischen Schaukästen zukünftig stadtweit eine einheitliche Miete in Höhe von jeweils 60,00 Euro pro Standort und Jahr erhoben werden.

 

Die bauliche Umsetzung der Anlage ist für Oktober 2014 vorgesehen. Um rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme die exakte Anzahl aller benötigten Schaukästen zu ermitteln, wurden allen bisherigen Nutzern und neuen Interessenten Mietvertragsentwürfe zugesandt. Der Verwaltung liegt bereits ein unterzeichneter Vertrag vor.

 

Die Bestückung des städtischen Schaukastens erfolgt durch den Ortsbeirat. 
Dem Ortsbeirat wurde gem. Beschluss vom 01.04.2014 auch angeboten, den städtischen Schaukasten mitzunutzen, da dieser selten vollständig belegt ist.

 

In der Verwaltung des Liegenschaftsamtes (auf fiskalischen Flächen im Eigentum der Stadt Erlangen) befinden sich weitere zwei Mietverträge für das Aufstellen und Betreiben von Schaukästen in Ortsteilen (Steudach und Sieglitzhof). Für beide Schaukästen wird eine jährliche Miete entrichtet.

 

Weitere Schaukästen sowohl für Parteien und Vereine als auch für gewerbliche Nutzer gibt es auf öffentlichem Grund; für diese wurden durch das städtische Ordnungs- und Straßenverkehrsamt die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse erteilt.

 

Darüber hinaus bestehen grundsätzlich weitere Plakatierungsmöglichkeiten für Parteien und Vereine auf sog. Dreiecksständern auf öffentlichem Grund - insbesondere auch im Bereich der Innenstadt. Auch für diese werden nach der gültigen Sondernutzungssatzung und Plakatierungsverordnung Erlaubnisse erteilt sowie Gebühren erhoben.

 

Für den Inhalt der städtischen Sondernutzungssatzung sowie die Regelungen nach der Plakatierungsverordnung ist das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zuständig.

 

Die Dienststelle hat mitgeteilt, dass derzeit die städtischen Grundlagen für Sondernutzungen und Plakatierungen überarbeitet und neu gefasst werden.

 

Die Anregungen aus den vorliegenden Anträgen, insbesondere aus dem Antrag der ödp-Fraktion über die Erlaubnispflicht bzw. die Gebührensituation für (Veranstaltungs-)plakate auf öffentlichem Grund, liegen dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vor und werden in die Überlegungen für eine Neufassung einbezogen. 

 

Ein veränderter Entwurf einer neuen Sondernutzungssatzung und Plakatierungsverordnung wird den städtischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Übrigen wird auf den einstimmig gefassten Beschluss vom 01.04.2014 verwiesen.

 

 

Dieser sollte nach Auffassung der Verwaltung weiterhin Grundlage für den Abschluss der gewünschten Nutzungsverträge bleiben.

 

Kosten für die Versetzung der Anlage stehen im Budget des Tiefbauamtes zur Verfügung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 1.000,-- €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Budget des Amtes 66

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 – Fraktionsantrag Nr. 111/2014 der SPD vom 22. Juli 2014

2 – Fraktionsantrag Nr. 117/2014 der ödp vom 26. August 2014
3 – Fraktionsantrag Nr. 119/2014 der CSU vom 18. August 2014
3a – Fraktionsantrag Nr. 125/2014 der Erlanger Linke vom 08. September 2014
4 – Beschluss des UVPA vom 1. April 2014 mit Protokollvermerk
5 – Lageplan

                        6 – Fotos vom 14. August 2013