Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die offene Ganztagsschule (oGTS) an der Freien Waldorfschule
Vorlage
43/003/2014
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat nimmt die Kooperationsvereinbarung zwischen der vhs Erlangen und der Freien Waldorfschule zur Kenntnis und genehmigt die Kooperation für das Schuljahr 2014/2015.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Volkshochschule ist bereits für acht staatliche Erlanger Schulen Kooperationspartner von offener und gebundener Ganztagesschule (GTS).

Auf Wunsch der Leitung der Freien Waldorfschule (FWE) soll die vhs Erlangen die Kooperation für die oGTS für das Schuljahr 2014/2015 übernehmen.

 

Nachfolgende Angebote sind für das Schuljahr 2014/15 geplant:

 

Schuljahr

offene
Gruppen

Bildungsangebote

Schüler/innen

Dozenten/innen

Unterrichts-
stunden

2014/15

12

35

300

35

1500

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vgl. Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Anlage_1)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vgl. Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Anlage_1)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Für das Schuljahr 2014/15 benötigt die vhs zur Aufgabenerledigung nachfolgendes Stundenkontingent ab sofort für

-       eine(n) pädagogischen Mitarbeiter/in (HPM)           2,0 h/wtl

-       eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)                3,0 h/wtl.

Die dafür anfallenden Personalkosten belaufen sich auf 5.341,00 Euro. Diese sowie sämtliche Honorare für vhs Dozentinnen und Dozenten, die an der FWE Bildungsangebote durchführen werden von der FWE in vollem Umfang getragen. Somit ist die Kooperationsvereinbarung so gestaltet, dass für die Stadt Erlangen aus dieser Kooperation keine Personal- und Honorarkosten entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage_1_Kooperationsvereinbarung