Der Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Straße / B4 wird gemäß Anlage mit Zeichen 625-21 StVO
(Richtungstafeln in Kurven) versehen.
Der SPD-Fraktionsantrag 086/2014 vom 03.06.2014 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Laut Fraktionsantrag ist die Anfahrt des Kreisverkehrs „nachts ohne Beleuchtung trotz Hinweisschild für Fremde und auch für Einheimische gefährlich, da die Zufahrt in den Kreisverkehr völlig im Dunkeln liegt“.
Laut Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren sind Kreisverkehre „außerhalb bebauter Gebiete in der Regel nicht beleuchtet. Wenn im Vorfeld bebauter Gebiete irritierende Lichtquellen im Umfeld des Kreisverkehrs auftreten, ist die Beleuchtung des Kreisverkehrs sinnvoll, um die Erkennbarkeit sicherzustellen“. Dies ist hier nicht der Fall. Die Beleuchtung des Kreisverkehrs ist zur Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs nicht notwendig.
Für eine ausreichende Erkennbarkeit eines Kreisverkehrs sind laut Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren noch weitere Ausstattungselemente wie Markierung, Wegweisung und Beschilderung notwendig. Diese wurden im Zuge der Untersuchung ebenfalls - mit folgendem Ergebnis - geprüft:
Markierung und Leiteinrichtungen: in allen Zufahrten ohne Einwände
Wegweisung: „Vorwegweisertafel" (VZ 438 StVO): in allen Zufahrten ohne Einwände
Beschilderung:
- „Pfeil rechts vorbei“ und „Leitplatte“ (VZ 222-20 und 626-20 StVO): in allen Zufahrten ohne Einwände
- „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ (VZ 205 und 215 StVO): in nördlicher und westlicher Zufahrt etwas verdreht (spät zu erkennen), in südlicher Zufahrt ohne Einwände
- "Richtungstafel in Kurven" (VZ 625-21 StVO): fehlt in allen Zufahrten
Zusammenfassend kommen die Fachämter in Abstimmung mit der Polizei zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr ausreichend erkennbar ist und die Anfahrt an den Kreisverkehr auch bei Dunkelheit nicht als gefährlich eingestuft werden kann. Die ungünstig montierten und fehlenden Verkehrszeichen sollen jedoch entsprechend regelkonform hergestellt werden.
In der Unfallstatistik zeichnet sich auch kein abweichendes Bild. Nach Mitteilung der Polizei haben sich seit der Verkehrsfreigabe insgesamt 14 Verkehrsunfälle ereignet. 9 Unfälle ereigneten sich tagsüber und lediglich 5 Unfälle passierten in den Abend- bzw. Nachtstunden, wovon nur 1 Unfall darauf zurückzuführen war, dass die Einfahrt in den Kreisverkehr verpasst wurde. Bei 2 Unfällen handelte es sich um Auffahrunfälle, 1 Unfall war auf Blendwirkung zurückzuführen und 1 Unfall geschah unter Alkoholeinfluss.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Richtungstafeln auf der Kreisinsel wurden in der Planung im Jahre 2007 leider nicht berücksichtigt. Sie sind jedoch für die Erkennbarkeit des Kreisverkehrs und die Leitung des Verkehrs zwingend erforderlich und deshalb nachzurüsten.
Die etwas verdrehten Verkehrszeichen 205 und 215 in der nördlichen und westlichen Zufahrt sind neu auszurichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs sind bereits folgende verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen worden:
VAO vom 01.09.2014: Ausrichtung der Verkehrszeichen und Rückschnitt des Bewuchses sowie Prüfung der Reflexionsfähigkeit und Größe insbesondere der VZ 205 und 215 StVO durch Amt 66
Ergänzende VAO vom 02.09.2014: zusätzliche Beschilderung mit Verkehrszeichen "Richtungstafel in Kurven" (VZ 625-21 StVO) durch Amt 66
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
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400,- |
bei
Sachkonto: 255 102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk 660 290/54 12 52 66/ 522 102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 - Fraktionsantrag 086/2014
Anlage 2 - Lageplan