Betreff
Geschwindigkeitskontrollen im Ortsteil Tennenlohe;
Fraktionsantrag Nummer 49/2014
Vorlage
321/010/2014
Aktenzeichen
III/32/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nummer 49/2014 vom 4.3.2014 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit Schreiben - eingegangen am 4.3.2014 - beantragt die SPD-Fraktion, dass der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung beauftragt wird, Geschwindigkeitskontrollen in Tennenlohe durchzuführen. Im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss soll anschließend darüber informiert werden, zu welchen Ergebnissen die Kontrollen geführt haben. Begründet wird der Antrag mit Beschwerden von Bürgern, über hohe Geschwindigkeiten und das Nichtbeachten der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Auf Anfrage der Verwaltung wurde die pauschale Forderung auf folgende Straßen im Ortsteil Tennenlohe konkretisiert:

Ø  Lachnerstraße (Tempo 30-Zone)

Ø  Heuweg (Tempo 30-Zone)

Ø  Wetterkreuz (Tempo 50 km/h)

Ø  Sebastianstraße (Tempo 50 km/h)

Sachverhalt

Im September 2010 wurde bezüglich der Überwachung des fließenden Verkehrs zwischen Polizei und dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) vereinbart, dass der ZV-KVÜ in Erlangen für sämtliche Straßen mit einer Geschwindigkeitsregelung bis maximal 30 km/h zuständig ist. Die Überwachung der Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h verblieb im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei.

Auf Grund der unterschiedlichen Zuständigkeiten wurden sowohl der ZV-KVÜ als auch die Polizei um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in den o. g. Straßen und Übermittlung der Messergebnisse gebeten.

Lachnerstraße

Die Lachnerstraße zählt schon seit Beginn der Geschwindigkeitsüberwachung im Jahr 2010 zu den Messstellen des ZV-KVÜ. Im Jahr 2013 wurde in der Lachnerstraße an insgesamt 25 Tagen an verschieden Stellen und zu verschiedenen Zeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag im Jahr 2013 bei 11,85 %. Auffällig war, dass es sich bei der Masse der Beanstandungen (10,31 %) um Übertretungen bis maximal 15 km/h handelte. Lediglich eine Übertretung war im Bereich von 21 - 25 km/h angesiedelt und hatte somit eine Anzeige zur Folge. Die restlichen 21 Verstöße bewegten sich im Bereich zwischen 16 und 20 km/h.

Im Jahr 2014 (Stichtag 31.7.2014) wurde in der Lachnerstraße an insgesamt 16 Tagen überwacht. Die Beanstandungsquote lag im Durchschnitt bei  12,28 %. Auch im Jahr 2014 war ein sehr großer Anteil der Übertretungen (10,46 %) dem Bereich bis maximal 15 km/h zuzuordnen. 3 Verstöße lagen zwischen 21 - 25 km/h und wurden zur Anzeige gebracht. Bei 6 Verstößen wurden Übertretungen zwischen 16 und 20 km/h festgestellt.

Zusammenfassend ist nach Auskunft des ZV-KVÜ festzustellen, dass die Beanstandungsquote in der Lachnerstraße als durchschnittlich einzustufen ist und die meisten Übertretungen im niedrigen Verwarnungsbereich liegen. Die durchschnittliche Beanstandungsquote für alle Straßen im Stadtgebiet Erlangen lag im Jahr 2013 bei 12,31 %.

Heuweg

Der Heuweg wurde Ende April 2014 in die Messstellenliste des ZV-KVÜ aufgenommen. Seit dieser Zeit (Stichtag 31.7.2014) fanden dort 2 Messungen statt. Die durchschnittliche Beanstandungsquote lag bei 9,68 % und ist als unterdurchschnittlich einzustufen. 12 von insgesamt 15 Übertretungen lagen im Bereich zwischen 6 - 10 km/h, 2 Verstöße waren dem Bereich von 11 - 15 km/h zuzuordnen und lediglich 1 Übertretung lag zwischen 16 und 20 km/h. Verstöße im anzeigepflichtigen Bereich wurden im Heuweg nicht festgestellt.

Wetterkreuz

Nach Mitteilung der Polizei wurden in der Straße Wetterkreuz im Jahr 2014 fünf Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Kontrollen wurden tagsüber durchgeführt. Die Auswertung hat gezeigt, dass ausschließlich geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen in 6 Fällen im Verwarnungsgeldbereich festgestellt werden konnten.

Sebastianstraße

Im Jahr 2013 wurden in der Sebastianstraße insgesamt 47 Messungen sowohl tagsüber als auch in den Abend- bzw. Nachtstunden durchgeführt. Fünfzehn dieser Messungen waren sogenannte Nullmessungen, wo kein ahndbarer Verstoß vorlag. In den anderen Fällen lagen 126 im Verwarnungsgeldbereich, 35 Fälle wurden zur Anzeige gebracht.

Nachdem die Sebastianstraße wegen einer Baustelle längere Zeit komplett gesperrt war, wurden im Jahr 2014 lediglich 4 Messungen durchgeführt. Bei diesen 4 Messungen handelte es sich um zwei Nullmessungen, zudem wurden lediglich 2 Überschreitungen im Verwarnungsgeldbereich festgestellt. 

Resümee

Insgesamt haben die vorliegenden Auswertungen gezeigt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den o. g. Straßen im Ortsteil Tennenlohe in durchschnittlichen bzw. unterdurchschnittlichen Bereichen liegen. Sowohl die Polizei als auch der ZV-KVÜ werden auch in Zukunft in angemessenem Umfang Geschwindigkeitskontrollen in betreffenden Bereichen durchführen.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 49/2014