Betreff
Ausweisen einer zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an der Adalbert-Stifter-Schule
Vorlage
321/009/2014
Aktenzeichen
III/32/32-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.



In der Sitzung des UVPA am 3.6.2014 wurde entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung das Ausweisen von zeitlich befristeten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Mo - Fr von 7 - 17 Uhr) von 30 km/h an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Verkehrssituation an der Adalbert-Stifter-Schule in der Sieglitzhofer Straße noch einmal zu überprüfen, ob nicht auch dort das Ausweisen von Tempo 30 km/h rechtlich vertretbar ist.


Die Verwaltung und Polizei haben die Situation noch einmal vor Ort geprüft und kommen zum Ergebnis, dass aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse aus folgenden Gründen eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h rechtlich zulässig ist:

-       hohe Betriebsamkeit speziell vor Schulbeginn und nach Schulende

-       hohes Kraftfahrzeug- und Fahrradaufkommen besonders während der Stoßzeiten vor Schulbeginn

-       teilweises Fehlverhalten der mit dem Rad fahrenden Schulkindern

Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde dem Tiefbauamt am 30.7.2014 mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt, damit die neue Regelung zum 15. September 2014 in Kraft treten kann.