Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des UVPA am 3.6.2014 wurde entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung das Ausweisen von zeitlich befristeten
Geschwindigkeitsbeschränkungen (Mo - Fr von 7 - 17 Uhr) von 30 km/h an
verschiedenen Schulen im Stadtgebiet einstimmig beschlossen. Die Verwaltung
wurde gebeten, die Verkehrssituation an der Adalbert-Stifter-Schule in der Sieglitzhofer
Straße noch einmal zu überprüfen, ob nicht auch dort das Ausweisen von Tempo 30
km/h rechtlich vertretbar ist.
Die Verwaltung und Polizei haben die Situation noch einmal vor Ort geprüft und
kommen zum Ergebnis, dass aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse aus
folgenden Gründen eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30
km/h rechtlich zulässig ist:
- hohe Betriebsamkeit speziell vor Schulbeginn und nach Schulende
- hohes Kraftfahrzeug- und Fahrradaufkommen besonders während der Stoßzeiten vor Schulbeginn
- teilweises
Fehlverhalten der mit dem Rad fahrenden Schulkindern
Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde dem Tiefbauamt am 30.7.2014 mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt, damit die neue Regelung zum 15. September 2014 in Kraft treten kann.