Betreff
Evang.-Luth.Kirchengemeinde St. Markus in Erlangen, Sieglitzhofer Str. 2;
Ersatzneubau des Löhekinderhauses für 12 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze
Vorlage
512/004/2014
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Evang.- Luth. Gesamtkirchenverwaltung (GKV) erhält - vorbehaltlich der positiven Begutachtung des Fachausschusses - für den Ersatzneubau des Löhe-Kinderhauses der Kirchengemeinde St. Markus einen Baukostenzuschuss nach Art. 27 BayKiBiG i.V. mit Art. 10 FAG.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG zugstimmt.

  3. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhalt bzw. Anpassung des Betreuungsangebotes im Planungsbezirk D – Innenstadt und Nordost. Mit Stadtratsbeschluss vom 27.03.2014 wurde der Bedarf für 12 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze anerkannt. Nach Einrichtung eines Ganztagszuges an der Albert-Schweitzer-Schule erfolgt in Abstimmung zwischen Träger, Jugendamt und Schule eine Reduzierung der Hortplätze.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten wie unter Punkt  I.1 genannt.

 

Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Gesamtkirchenverwaltung hatte bereits im Oktober 2011 ihre Absicht erklärt, das Gebäude des Löhe -Kinderhauses in Sieglitzhof sanieren zu wollen. Aufgrund des Krippenausbaus wurde diese Maßnahme zunächst zurückgestellt. Im Jahr 2013 trat die Kirchengemeinde erneut an das Jugendamt heran, da wegen der maroden Bausubstanz dringender Handlungsbedarf besteht. So sind beispielsweise die Sanitäranlagen des Kindergartens in einem katastrophalen Zustand. Der Altbau genügt nicht mehr den baulichen und pädagogischen Anforderungen. Eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme ist nicht wirtschaftlich - allein die nach aktuellen Vorschriften erforderliche Brandschutzertüchtigung beider Geschosse stellt eine unverhältnismäßig aufwändige und teure Maßnahme dar, so dass die Entscheidung für einen Ersatzneubau fiel.

Bau

Die Ersatzneubauplanung sieht einen zweigeschossigen Baukörper vor. Im Erdgeschoss befinden sich neben den Krippenräumen ein Mehrzweck- und ein Snoezelenraum. Die Nutzung dieser Räume ist vorrangig für Kindergarten- und Hortkinder vorgesehen. Das Leitungszimmer befindet sich im direkten Anschluss an die Krippe, der Personalraum ist im EG des Bestandsgebäudes untergebracht. Im Obergeschoss sind die Räumlichkeiten für Kindergarten und Hort sowie die Versorgungs-Küche vorgesehen.
Die Grundrissplanung bietet Berührungspunkte für alle Kinder sowie Rückzugsmöglichkeiten und Intensivräume für jede Altersstufe.
Die Gestaltung des Außenbereichs ist der Konzeption der Einrichtung angepasst und sieht für alle Altersgruppen Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten vor.

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten pro Platz betragen rd. 26.109,00 € (KGr. 300, 400, 500, 700).

 

Kosten und Kostenaufteilung:

Kosten laut Kostenschätzung vom 12.09.2014

KGr 200-700

2.386.508,00 €

Baukosten, die gefördert werden

KGr  300, 400, 500, 700

2.271.478,31 €

Baukosten, die nicht gefördert werden

KGr 200, 600

115.029,69 €

Finanzierung im Detail:

FAG-Förderung

staatlicher Anteil

zuweisungsfähige Fläche nach Summenraumprogramm:  471m²     
471 x 3.883 € x 80% x 40%

585.245,00 €

städtischer Anteil

471 x 3.883 € x 80% - 585.245 €

877.870,00 €

Gesamtförderung

 

1.463.115,00 €

Anteil Träger

2.386.508,05 € - 585.245,00 €- 877.870,00 €

923.393,00 €

Summe

2.386.508,00 €

 


Die Maßnahme wurde für den Haushalt 2015 angemeldet. Nach derzeitigem Stand ist die Baukostenbezuschussung auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Für 2015 – 2017 ist ein Mittelansatz von je 400.000,00 €/pro Jahr vorgesehen, für 2018 die Restmittel.
Eine Bewilligung der Maßnahme kann noch im laufenden HH-Jahr erfolgen, sobald die bestehende Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 2.000.000,00 € zu Gunsten der Investitionskostenförderung in entsprechender Höhe über den Referenten durch die Kämmerei freigegeben wird.



 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.463.115,00 €

bei IPNr.:             365D.880

Folgekosten jährlich

   340.000,00 €

bei Sachkonto:        530101

(Betriebskostenzuschuss)

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen

   585.245,00 €

bei Sachkonto:365D.610ES

Staatl. Betriebskostenförderung

   170.000,00 €        bei Sachkonto:        414101

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880 (vorbehaltlich Freigabe VE)     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   für die Betriebskostenförderung erfolgt eine entsprechende Anmeldung


Anlagen: