Ersatzneubau des Löhekinderhauses für 12 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze
- Die Evang.- Luth. Gesamtkirchenverwaltung
(GKV) erhält - vorbehaltlich der positiven Begutachtung des
Fachausschusses - für den Ersatzneubau des Löhe-Kinderhauses der
Kirchengemeinde St. Markus einen Baukostenzuschuss nach Art. 27 BayKiBiG
i.V. mit Art. 10 FAG.
- Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß
und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG zugstimmt.
- Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhalt bzw. Anpassung des Betreuungsangebotes im Planungsbezirk D – Innenstadt und Nordost. Mit Stadtratsbeschluss vom 27.03.2014 wurde der Bedarf für 12 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze anerkannt. Nach Einrichtung eines Ganztagszuges an der Albert-Schweitzer-Schule erfolgt in Abstimmung zwischen Träger, Jugendamt und Schule eine Reduzierung der Hortplätze.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten wie unter Punkt I.1 genannt.
Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Gesamtkirchenverwaltung
hatte bereits im Oktober 2011 ihre Absicht erklärt, das Gebäude des Löhe
-Kinderhauses in Sieglitzhof sanieren zu wollen. Aufgrund des Krippenausbaus
wurde diese Maßnahme zunächst zurückgestellt. Im Jahr 2013 trat die Kirchengemeinde
erneut an das Jugendamt heran, da wegen der maroden Bausubstanz dringender
Handlungsbedarf besteht. So sind beispielsweise die Sanitäranlagen des
Kindergartens in einem katastrophalen Zustand. Der Altbau genügt nicht mehr den
baulichen und pädagogischen Anforderungen. Eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme
ist nicht wirtschaftlich - allein die nach aktuellen Vorschriften erforderliche
Brandschutzertüchtigung beider Geschosse stellt eine unverhältnismäßig
aufwändige und teure Maßnahme dar, so dass die Entscheidung für einen
Ersatzneubau fiel.
Bau
Die Ersatzneubauplanung sieht
einen zweigeschossigen Baukörper vor. Im Erdgeschoss befinden sich neben den
Krippenräumen ein Mehrzweck- und ein Snoezelenraum. Die Nutzung dieser Räume
ist vorrangig für Kindergarten- und Hortkinder vorgesehen. Das Leitungszimmer
befindet sich im direkten Anschluss an die Krippe, der Personalraum ist im EG
des Bestandsgebäudes untergebracht. Im Obergeschoss sind die Räumlichkeiten für
Kindergarten und Hort sowie die Versorgungs-Küche vorgesehen.
Die Grundrissplanung bietet Berührungspunkte für alle Kinder sowie
Rückzugsmöglichkeiten und Intensivräume für jede Altersstufe.
Die Gestaltung des Außenbereichs ist der Konzeption der Einrichtung angepasst
und sieht für alle Altersgruppen Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten vor.
Kosten und
Finanzierung |
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Kosten und Kostenaufteilung: |
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Kosten laut Kostenschätzung vom 12.09.2014 |
KGr 200-700 |
2.386.508,00 € |
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Baukosten, die gefördert werden |
KGr 300,
400, 500, 700 |
2.271.478,31 € |
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Baukosten, die nicht gefördert werden |
KGr 200, 600 |
115.029,69 € |
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Finanzierung im Detail: |
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FAG-Förderung |
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staatlicher Anteil |
zuweisungsfähige Fläche nach Summenraumprogramm: 471m²
|
585.245,00 € |
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städtischer Anteil |
471 x 3.883 € x 80% - 585.245 € |
877.870,00 € |
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Gesamtförderung |
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1.463.115,00 € |
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Anteil Träger |
2.386.508,05 € - 585.245,00 €- 877.870,00 € |
923.393,00 € |
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Summe |
2.386.508,00 € |
Die Maßnahme wurde für den Haushalt 2015 angemeldet. Nach derzeitigem Stand
ist die Baukostenbezuschussung auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Für
2015 – 2017 ist ein Mittelansatz von je 400.000,00
€/pro Jahr vorgesehen, für 2018 die Restmittel.
Eine Bewilligung der Maßnahme kann noch im laufenden HH-Jahr erfolgen, sobald
die bestehende Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 2.000.000,00 € zu Gunsten
der Investitionskostenförderung in entsprechender Höhe über den Referenten
durch die Kämmerei freigegeben wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1.463.115,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Folgekosten
jährlich |
340.000,00 € |
bei
Sachkonto: 530101 |
(Betriebskostenzuschuss) |
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Korrespondierende
Einnahmen |
585.245,00 € |
bei
Sachkonto:365D.610ES |
170.000,00 € bei Sachkonto: 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880 (vorbehaltlich Freigabe VE)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für die Betriebskostenförderung erfolgt eine entsprechende Anmeldung
Anlagen: