Betreff
Geschäftsordnung 2014 für den Erlanger Stadtrat;
Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014
Vorlage
13-2/022/2014
Aktenzeichen
III/30 und OBM/13
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (Entwurf vom 30.07.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Der Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat der Stadt Erlangen gibt sich eine neue Geschäftsordnung.

 

2.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der konstituierenden Sitzung am 05.05.2014 hat der Erlanger Stadtrat beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung grundsätzlich weiter gilt. Zur Überarbeitung wurde ein Unterausschuss Geschäftsordnung mit Mitgliedern aus Stadtrat und Verwaltung gebildet. Dem Unterausschuss gehörten folgende Mitglieder an:

Vorsitz:                                                                   Frau Marlene Wüstner

                                                                               Referentin für Recht und Bürgerservice

Für die CSU-Fraktion:                                           Frau Stadträtin Birgitt Aßmus

                                                                               Herr Albrecht Börner

Für die SPD-Fraktion:                                            Herr Stadtrat Philipp Dees

Für die Fraktion Grüne Liste:                                 Herr Stadtrat Wolfgang Winkler

                                                                               Herr Stadtrat Harald Bußmann

Für die FDP-Fraktion:                                            Herr Stadtrat Lars Kittel

Für die Ausschussgemeinschaft ödp/FWG:          Herr Stadtrat Frank Höppel

                                                                               Frau Stadträtin Anette Wirth-Hücking

Für die Erlanger Linke:                                          Herr Stadtrat Anton Salzbrunn

Der Unterausschuss Geschäftsordnung traf sich am 26.05.2014, 25.06.2014 und 23.07.2014 und erarbeitete verschiedene Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung. Die vorgeschlagenen Änderungen ersehen Sie aus Anlage 1.

Zu den Punkten des Antrags Nr. 066/2014 der Erlanger Linken schlägt der Unterausschuss Geschäftsordnung vor, bei einer Mindeststärke von drei Mitgliedern pro Fraktion zu bleiben. Stadtratsmitglieder werden grundsätzlich zu Sitzungen von Ausschüssen eingeladen, wenn dort Anträge behandelt werden, die sie gestellt haben. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht Mitglied in diesem Ausschuss sind. Das Rederecht in Ausschüssen wird grundsätzlich großzügig gehandhabt. Die Änderung der Gemeindesatzung bezüglich der Geschäftsführungszuschüsse der Fraktionen wird im Ältestenrat vorberaten und diskutiert.

Intensiv diskutiert wurden im Unterausschuss Geschäftsordnung u.a. die Themen Pflegschaften von Stadtratsmitgliedern für Ämter oder Bereiche der Stadtverwaltung, Verlängerung der Ladungsfristen, Protokollierung des Abstimmungsverhaltens von Stadtratsmitgliedern und Änderung der Zuständigkeiten. Bei den weiteren aufgeführten Punkten in dem Antrag handelt es sich um Angelegenheiten, die nicht in der GeschO geregelt werden können; dies wurde im Unterausschuss diskutiert.

Nach Abschluss der Beratungen im Unterausschuss Geschäftsordnung wurde festgestellt, dass § 4 Nr. 11 der Geschäftsordnung nicht mit Anlage 1 zur Geschäftsordnung übereinstimmt. In Anlage 1 wurde bereits vor mehreren Jahren festgelegt, dass die Rechtsabteilung für Rechtsbehelfe bei Beihilfesachen zuständig ist. Die Bearbeitung von Rechtsbehelfen kann aus Gründen des Datenschutzes nicht dem Oberbürgermeister und nicht der Personalverwaltung übertragen werden. § 4 Nr. 11 der Geschäftsordnung wurde nun entsprechend angepasst.

 

Des Weiteren wurde im HFPA am 14.05.2014 angeregt, die Ausschreibungsverzichte von
 A 15-Stellen im Schulbereich künftig nicht mehr im HFPA und Stadtrat zu behandeln, sondern verwaltungsseitig zu entscheiden. Dem wurde dadurch Rechnung getragen, dass auf Bitte des Amtes 11,
nachdem der Unterausschuss seine Arbeit bereits beendet hatte, noch die Anlage 1 der GeschO dahingehend ergänzt wurde, dass nun über Ausschreibungsverzichte von A 15 /
EG 15-Stellen im Bereich der städtischen Schulen der Oberbürgermeister entscheidet.

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten für Druck:

500 €

bei Sachkonto: 581101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 581101

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Entwurf der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat vom 30.08.2014

                        2. Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014