Betreff
Mindestlohngesetz; hier: Weitergabe des Datums "Langzeitarbeitslosigkeit" durch das Jobcenter
Vorlage
30/002/2014
Aktenzeichen
III/30/DS
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der HFPA-Sitzung vom 25.06.2014 wurde die Datenschutzbeauftragte gebeten, zu prüfen, ob es zulässig sei, einem (zukünftigen) Arbeitgeber mitzuteilen, dass es sich bei dem Bewerber um einen Langzeitarbeitslosen handelt.
Hierzu nimmt die Datenschutzbeauftragte wie folgt Stellung:
Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Weitergabe des Datums „Langzeitarbeitslosigkeit“ durch das Jobcenter erfolgen dürfte. Der Bund könnte bis zum Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes aber noch derartige Regelungen schaffen.
Derzeit ist in dieser Hinsicht noch Vieles unklar. So ist aus Sicht der Praxis noch nicht einmal geklärt, wie genau festgestellt werden soll, wer langzeitarbeitslos ist. Mittlerweile hat sich in diese Thematik auch der Deutsche Landkreistag eingebunden, um Unklarheiten mit dem Bund zu klären.