weiteres Vorgehen Vorbereitende Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB
Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und zum weiteren Vorgehen – Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen – wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Bereich des Gewerbegebietes in Tennenlohe ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme beabsichtigt. Ziel ist die Neuordnung des Gewerbegebietes und die erstmalige Entwicklung von Gewerbeflächen.
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“
mit einer Größe von ca. 50,5 ha Vorbereitende Untersuchungen nach
§ 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die
Festlegungsvoraus-setzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach
§ 165 (3) BauGB zu gewinnen (siehe
Luftbild Anlage 1).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stand der Vorbereitenden Untersuchungen soll dargelegt und das weitere Vorgehen aufgezeigt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Stand der Vorbereitenden Untersuchungen
Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse
Eine Bestandsaufnahme der
Nutzungen, der Baustruktur und des Baurechts im Bereich der Vorbereitenden
Untersuchungen (VU) wurde vorgenommen, die die Heterogenität und auch die
vorhandenen Baulücken und Nachverdichtungspotentiale dokumentiert.
Ebenso wurde eine
Bestandsaufnahme der Straßen und Wege vorgenommen, die die unterschiedlichen
Querschnitte und Ausbauzustände dokumentiert, aus denen eine erforderliche
Verbesserung der verkehrlichen Situation und der Orientierung im Gewerbegebiet
abgeleitet werden kann.
Auf Grundlage der beiden
Bestandsaufnahmen wurde eine Analyse der baulichen Nutzungen, der Straßen und Wege
und der Gestaltung im Gewerbegebiet nach den Maßstäben der Ziele der
Gesamtmaßnahme durchgeführt.
Das Ergebnis bestätigt den
Handlungsbedarf, zeigt aber auch Teilbereiche innerhalb der VU, die bereits
heute den Zielen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Wesentlichen
entsprechen. Auf Grundlage dieses Ergebnisses ist daher der Untersuchungsbedarf
fortgeschrieben worden (siehe Anlage 2).
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden eingeholt. Die eingegangenen
Stellungnahmen stützen im Wesentlichen die Ziele der Gesamtmaßnahme;
es wurden keine Erkenntnisse gewonnen, die die Ziele generell in Frage stellen.
Ermittlung Eigentums-, Miet- und Pachtverhältnisse
Im Bereich der VU befinden sich
rd. 180 Grundstücke, die zusammen rd. 130 Eigentümern gehören. Die Straßen und
Wege befinden sich im öffentlichen Eigentum - Stadt Erlangen, Bundesrepublik
Deutschland - (siehe Überblick in Anlage
3).
Die Zahl der Mieter und Pächter
von Grundstücken und Gebäuden im Gewerbegebiet ist aktuell nicht bekannt. Es
ist davon auszugehen, dass sie die Zahl der Eigentümer um ein vielfaches
übersteigt.
Nachweis erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten
Ein wesentlicher Teil der
Begründung des Allgemeinwohlerfordernisses von städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen für Gewerbeflächen ist der Nachweis eines erhöhten
Bedarfs an
Arbeitsstätten.
Nach der vorliegenden Berechnung
für den Zeitraum 2013 -2022 übersteigt der mittelfristige Bedarf an
Gewerbeflächen in Erlangen das Angebot vor Ort bei Weitem.
Es wurde ein zusätzlicher
mittelfristiger Bedarf in Höhe von ca. 65,2 ha für Erlangen ermittelt.
Demgegenüber stehen gewerbliche Baulücken und Reserveflächen mit einer Fläche
von insgesamt 34,8 ha, die mittelfristig mit den Instrumenten des allgemeinen
Städtebaurechts mobilisiert werden könnten. Ein erhöhter Bedarf an
Arbeitsstätten liegt damit vor.
Fazit
Die bisherigen Ergebnisse der VU
stützen die Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und die Absicht der
Festsetzung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich
„Gewerbegebiet Tennenlohe“.
Die Bestandsaufnahme, die Bestandsanalyse und der Nachweis des erhöhten
Bedarfs an
Arbeitsstätten liegen während der Sitzung im Ratssaal aus und können eingesehen
werden.
Weiteres Vorgehen
Information Ortsbeirat
Der Ortsbeirat Tennenlohe soll
über den Sachstand und das weitere Vorgehen informiert werden.
Information Öffentlichkeit und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der
Betroffenen
Nach § 165 Abs. 4 i. V. m. § 137
BauGB sollen die Entwicklungsabsichten den Betroffenen – Eigentümer, Mieter,
Pächter, sonstigen Betroffene – im Rahmen der VU möglichst frühzeitig erörtert
werden. Dabei sollen die Betroffenen zur Mitwirkung bei der Entwicklung und zur
Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt werden und hierbei
im Rahmen des Möglichen beraten werden. Die Betroffenen sind gegenüber der
Stadt zur Auskunft verpflichtet. Die im Rahmen der Beteiligung erhobenen Daten
dürfen nur zu Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verwendet
werden.
Aufgrund der Erkenntnisse aus
der Bestandsanalye kann ein unterschiedlicher Grad von Betroffenheit abgeleitet
werden. Deshalb wird für die Beteiligung ein differenziertes Vorgehen
vorgeschlagen (siehe auch Anlage 4). Der
Aufwand für die Verwaltung bleibt dadurch verhältnismäßig:
1. In Tennenlohe soll eine öffentliche
Informationsveranstaltung durchgeführt werden, um die Ziele der städtebaulichen
Gesamtmaßnahme und der VU vorzustellen. Die Informationsveranstaltung soll sich
zum Einen an die Bürger im Stadtteil Tennenlohe und zum Anderen an die
Betroffenen im Bereich der VU richten. Zu der Informationsveranstaltung sollen
alle Eigentümer schriftlich eingeladen werden. Durch öffentliche Bekanntmachung
und Aushänge im Gewerbegebiet sollen Mieter und andere Betroffene auf die
Veranstaltung hingewiesen werden.
2. Die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern
und Pächtern von Baulücken, Reserve-flächen und potentiellen
Erweiterungsflächen im Bereich der VU soll in Form von Anschreiben und
persönlichen Gesprächen geprüft werden.
Darüber hinaus kann es zu einem
späteren Zeitpunkt erforderlich sein, auf weitere Eigentümer, Mieter und
Pächter einzeln zuzugehen. Zuvor sollte jedoch ein positives Ergebnis der
Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme und ein Vorschlag für eine zweckmäßige Begrenzung eines
Entwicklungsbereichs vorliegen.
Mit dem gestuften Vorgehen wird
sichergestellt, dass bei allen Eigentümern, Mietern und Pächtern von
Grundstücken innerhalb eines evtl. Entwicklungsbereichs die
Mitwirkungsbereitschaft in Form von Anschreiben und persönlichen Gesprächen
ermittelt wurde.
Gebietsabgrenzung und städtebauliche Einzelmaßnahmen
Sollte im Ergebnis der VU
stehen, dass für den Entwicklungszweck das Instrument der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme in Betracht kommt, kann ein Entwicklungsbereich festgelegt
werden. Der Entwicklungsbereich ist dabei so zu begrenzen, dass die Entwicklung
zweckmäßig durchgeführt werden kann. Die im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme
erforderlichen Einzelmaßnahmen sind zu konkretisieren.
Nachweis finanzielle Durchführbarkeit
Eine gesichert erscheinende
Finanzierung der Maßnahme zählt zu den Voraussetzungen einer zügigen
Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. Deshalb sollen bereits im
Rahmen der VU die Kosten der Gesamtmaßnahme überschlägig ermittelt und die
Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt werden. Die Ermittlung des
entwicklungsunbeeinflussten Anfangswerts und des Endwerts von Baulücken,
Reserveflächen und potentiellen Erweiterungsflächen im Rahmen von
gutachterlichen Einschätzungen sind hierfür erforderlich.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der
Vorbereitenden Untersuchungen werden zusammengefasst und dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
X werden aktuell nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kost/Kerr/Ski
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Luftbild Gewerbegebiet Tennenlohe
2. Untersuchungsbedarf und städtebauliche
Ziele (07/2014)
3. Eigentümerstruktur
4. Konzept zur Prüfung der
Mitwirkungsbereitschaft