Betreff
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Gewerbegebiet Tennenlohe" - Sachstand und
weiteres Vorgehen Vorbereitende Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB
Vorlage
611/014/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und zum weiteren Vorgehen – Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen – wird zur Kenntnis genommen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Bereich des Gewerbegebietes in Tennenlohe ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme beabsichtigt. Ziel ist die Neuordnung des Gewerbegebietes und die erstmalige Entwicklung von Gewerbeflächen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“ mit einer Größe von ca. 50,5 ha Vorbereitende Untersuchungen nach
§ 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraus-setzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 (3) BauGB zu gewinnen (siehe Luftbild Anlage 1).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stand der Vorbereitenden Untersuchungen soll dargelegt und das weitere Vorgehen aufgezeigt werden.

 


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Stand der Vorbereitenden Untersuchungen

Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse

 

Eine Bestandsaufnahme der Nutzungen, der Baustruktur und des Baurechts im Bereich der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurde vorgenommen, die die Heterogenität und auch die vorhandenen Baulücken und Nachverdichtungspotentiale dokumentiert.

 

Ebenso wurde eine Bestandsaufnahme der Straßen und Wege vorgenommen, die die unterschiedlichen Querschnitte und Ausbauzustände dokumentiert, aus denen eine erforderliche Verbesserung der verkehrlichen Situation und der Orientierung im Gewerbegebiet abgeleitet werden kann.

 

Auf Grundlage der beiden Bestandsaufnahmen wurde eine Analyse der baulichen Nutzungen, der Straßen und Wege und der Gestaltung im Gewerbegebiet nach den Maßstäben der Ziele der Gesamtmaßnahme durchgeführt.

 

Das Ergebnis bestätigt den Handlungsbedarf, zeigt aber auch Teilbereiche innerhalb der VU, die bereits heute den Zielen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Wesentlichen entsprechen. Auf Grundlage dieses Ergebnisses ist daher der Untersuchungsbedarf fortgeschrieben worden (siehe Anlage 2).

 

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden eingeholt. Die eingegangenen Stellungnahmen stützen im Wesentlichen die Ziele der Gesamtmaßnahme;
es wurden keine Erkenntnisse gewonnen, die die Ziele generell in Frage stellen.

 

Ermittlung Eigentums-, Miet- und Pachtverhältnisse

 

Im Bereich der VU befinden sich rd. 180 Grundstücke, die zusammen rd. 130 Eigentümern gehören. Die Straßen und Wege befinden sich im öffentlichen Eigentum - Stadt Erlangen, Bundesrepublik Deutschland - (siehe Überblick in Anlage 3).

 

Die Zahl der Mieter und Pächter von Grundstücken und Gebäuden im Gewerbegebiet ist aktuell nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sie die Zahl der Eigentümer um ein vielfaches übersteigt.

 

Nachweis erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten

 

Ein wesentlicher Teil der Begründung des Allgemeinwohlerfordernisses von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen für Gewerbeflächen ist der Nachweis eines erhöhten Bedarfs an
Arbeitsstätten.

 

Nach der vorliegenden Berechnung für den Zeitraum 2013 -2022 übersteigt der mittelfristige Bedarf an Gewerbeflächen in Erlangen das Angebot vor Ort bei Weitem.

 

Es wurde ein zusätzlicher mittelfristiger Bedarf in Höhe von ca. 65,2 ha für Erlangen ermittelt. Demgegenüber stehen gewerbliche Baulücken und Reserveflächen mit einer Fläche von insgesamt 34,8 ha, die mittelfristig mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts mobilisiert werden könnten. Ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten liegt damit vor.

 

Fazit

 

Die bisherigen Ergebnisse der VU stützen die Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und die Absicht der Festsetzung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“.

 

Die Bestandsaufnahme, die Bestandsanalyse und der Nachweis des erhöhten Bedarfs an
Arbeitsstätten liegen während der Sitzung im Ratssaal aus und können eingesehen werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Information Ortsbeirat

 

Der Ortsbeirat Tennenlohe soll über den Sachstand und das weitere Vorgehen informiert werden.

 

Information Öffentlichkeit und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen

 

Nach § 165 Abs. 4 i. V. m. § 137 BauGB sollen die Entwicklungsabsichten den Betroffenen – Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstigen Betroffene – im Rahmen der VU möglichst frühzeitig erörtert werden. Dabei sollen die Betroffenen zur Mitwirkung bei der Entwicklung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt werden und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Die Betroffenen sind gegenüber der Stadt zur Auskunft verpflichtet. Die im Rahmen der Beteiligung erhobenen Daten dürfen nur zu Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verwendet werden.

 

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Bestandsanalye kann ein unterschiedlicher Grad von Betroffenheit abgeleitet werden. Deshalb wird für die Beteiligung ein differenziertes Vorgehen vorgeschlagen (siehe auch Anlage 4). Der Aufwand für die Verwaltung bleibt dadurch verhältnismäßig:

 

1.   In Tennenlohe soll eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden, um die Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und der VU vorzustellen. Die Informationsveranstaltung soll sich zum Einen an die Bürger im Stadtteil Tennenlohe und zum Anderen an die Betroffenen im Bereich der VU richten. Zu der Informationsveranstaltung sollen alle Eigentümer schriftlich eingeladen werden. Durch öffentliche Bekanntmachung und Aushänge im Gewerbegebiet sollen Mieter und andere Betroffene auf die Veranstaltung hingewiesen werden.

 

2.   Die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern und Pächtern von Baulücken, Reserve-flächen und potentiellen Erweiterungsflächen im Bereich der VU soll in Form von Anschreiben und persönlichen Gesprächen geprüft werden.

 

Darüber hinaus kann es zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, auf weitere Eigentümer, Mieter und Pächter einzeln zuzugehen. Zuvor sollte jedoch ein positives Ergebnis der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und ein Vorschlag für eine zweckmäßige Begrenzung eines Entwicklungsbereichs vorliegen.

 

Mit dem gestuften Vorgehen wird sichergestellt, dass bei allen Eigentümern, Mietern und Pächtern von Grundstücken innerhalb eines evtl. Entwicklungsbereichs die Mitwirkungsbereitschaft in Form von Anschreiben und persönlichen Gesprächen ermittelt wurde.

 

Gebietsabgrenzung und städtebauliche Einzelmaßnahmen

 

Sollte im Ergebnis der VU stehen, dass für den Entwicklungszweck das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Betracht kommt, kann ein Entwicklungsbereich festgelegt werden. Der Entwicklungsbereich ist dabei so zu begrenzen, dass die Entwicklung zweckmäßig durchgeführt werden kann. Die im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme erforderlichen Einzelmaßnahmen sind zu konkretisieren.

 

Nachweis finanzielle Durchführbarkeit

 

Eine gesichert erscheinende Finanzierung der Maßnahme zählt zu den Voraussetzungen einer zügigen Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. Deshalb sollen bereits im Rahmen der VU die Kosten der Gesamtmaßnahme überschlägig ermittelt und die Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt werden. Die Ermittlung des entwicklungsunbeeinflussten Anfangswerts und des Endwerts von Baulücken, Reserveflächen und potentiellen Erweiterungsflächen im Rahmen von gutachterlichen Einschätzungen sind hierfür erforderlich.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zusammengefasst und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden aktuell nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kost/Kerr/Ski        

                               sind nicht vorhanden


 

 

Anlagen:        1.         Luftbild Gewerbegebiet Tennenlohe

 

                        2.         Untersuchungsbedarf und städtebauliche Ziele (07/2014)

 

3.         Eigentümerstruktur

 

4.         Konzept zur Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft