Betreff
Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach: Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung von zwei Bebauungsplänen "Herzo Base - Gewerbegebiet World of Sports"; hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/013/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Inhalt der Planung

Die adidas Group plant die Erweiterung ihrer Zentralverwaltung in Herzogenaurach. Hierzu werden in erster Linie Büroflächen in größerem Umfang benötigt. Hinzu kommen ergänzende Nutzungen und Stellplatzflächen. Laut Verkehrsgutachten werden in der „World of Sports“ bis zu 6.300 Arbeitsplätze entstehen, die allerdings zum Teil aus anderen Standorten in Herzogenaurach verlagert werden. Für die bauliche Entwicklung liegt ein firmeninterner Masterplan vor, der seit 1999 auf Basis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs laufend fortgeschrieben wurde.

Die vorliegende Bauleitplanung besteht aus zwei Teilflächen (siehe Anlage 1), die an den Gewerbestandort „World of Sports“ im Nordosten von Herzogenaurach (ehem. Herzo Base) angrenzen. In beiden Teilbereichen sind jeweils die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP, siehe Anlage 2) und die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen.

Teilfläche

Bisherige Darstellung FNP

Geplante Darstellung FNP

Geltungsbereich

„Nordwest“

Fläche für Landwirtschaft: Acker

eingeschränktes, durchgrüntes Gewerbegebiet

6,8 ha (FNP)

7,6 ha (BP)

„Südost“

Gewerbliche Baufläche (geplant)

Sondergebiet (geplant)

Sondergebiet Sportzentrum bzw. Sport, Bildung, Freizeit

eingeschränktes, durchgrüntes Gewerbegebiet

15,6 ha (FNP)

13,8 ha (BP)

In den beiden parallel von der Stadt Herzogenaurach aufgestellten Bebauungsplänen werden als Art der baulichen Nutzung jeweils festgesetzt:

·         Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe

·         Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

·         Anlagen für sportliche Zwecke

·         Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen

·         Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

Einzelhandelsbetriebe (außer Mitarbeiterverkauf und Versorgung von Beschäftigten, z.B. Kiosk) sollen ausgeschlossen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung, insbesondere da Einzelhandelsbetriebe in den beiden Gebieten weitestgehend ausgeschlossen werden.

Nach Durchbindung des Adenauer-Ringes ist zu befürchten, dass der Ziel-/Quellverkehr über das gemäß Planfeststellungsbeschluss zur BAB A3 noch auszubauende „Haundorfer Löchle“ zunimmt. Dies ist nicht im Interesse der Stadt Erlangen und der Anwohner in Häusling. Es sollen daher für Häusling verkehrsberuhigende Maßnahmen entwickelt werden. Dementsprechend müsste auch Herzogenaurach reagieren, was nach hiesigem Kenntnisstand auch den Zielsetzungen der Herzogenauracher Verwaltung entspricht.

Etwaige Mehrverkehre sollen daher über die St 2244 geführt werden und nicht über die ERH3/ER1 durch das „Haundorfer Löchle“.

Die Stadt Erlangen hat im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung fristgerecht eine Stellungnahme in diesem Sinne abgegeben.


Anlagen:            

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Änderungen Flächennutzungsplan Herzogenaurach