Die Einmündungsbereiche Mozartstraße und Sophienstraße mit der Hartmannstraße werden gemäß Anlagen mit Grenzmarkierungen versehen.
Der SPD-Fraktionsantrag 083/2014 vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Eine sichere Verkehrsabwicklung an den Einmündungsbereichen Mozartstraße und Sophienstraße zur Hartmannstraße kann aufgrund parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden. Es entstehen Sichtbehinderungen, Behinderungen des Radverkehrs sowie inakzeptable Fahrbahnverengungen.
Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes sollen die Einmündungsbereiche mit entsprechenden Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Markierungen) versehen werden. Dies ist ein einfaches, kostengünstiges Mittel, das Parken in Einmündungsbereichen zu regulieren und wird an vielen Stellen in Erlangen erfolgreich eingesetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der Mozartstraße wird auf der Südseite widerrechtlich im Bereich der Radableitung geparkt. Aus diesem Grund ist vor der Ableitung und im weiteren Verlauf der Eckausrundung eine Zick-Zack-Markierung aufzubringen (siehe Anlage 2). Weitere Markierungen im Querschnitt Mozartstraße sind nicht aufzubringen. Auf der Nordseite besteht bereits Parkverbot und die nutzbare Breite für Fahrzeugbegegnungen liegt bei ca. 7 Metern.
In der Sophienstraße wird beidseitig bis zur Einmündung mit der Hartmannstraße geparkt. Ein- und abbiegende Fahrzeuge können sich auf einer Restbreite von 3,50 Metern nicht mehr begegnen. Zur Verbesserung der Situation sind Zick-Zack-Markierungen auf der Nord- und Südseite aufzubringen (siehe Anlage 3). Aufgrund von sehr hohem Parkdruck im dortigen Umfeld ist die Länge der Markierung auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dies wird hier mit einer Länge von 10 Metern (gemessen ab dem Sichtpunkt in 3 Metern Entfernung zur Fahrbahnkante) umgesetzt. Die Grenzmarkierung soll mit einer Breite von 1 Meter ausgeführt werden. Somit entsteht eine ausreichende Breite für Fahrzeugbegegnungen von 5,50 Metern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Verdeutlichung des Parkverbotes sind die Grenzmarkierungen lt. Anlagen aufzubringen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Umsetzung der Maßnahme wird aus
verfügbaren Haushaltsmitteln des Ergebnishaushaltes von Amt 66 erbracht. Auf
Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme
(Markierung) auf ca. 250 € geschätzt.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 250,- |
bei Sachkonto: 522 102 |
Personalkosten (brutto): |
€ 640,- |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 52 66/ Sk 522 102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Fraktionsantrag 083/2014
Anlage 2 – Grenzmarkierungen Mozartstraße
Anlage 3 – Grenzmarkierungen Sophienstraße