Betreff
SPD-Fraktionsantrag 083/2014 - Abmarkierungen in den Einmündungsbereichen Mozartstraße und Sophienstraße zur Hartmannstraße
Vorlage
613/012/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Einmündungsbereiche Mozartstraße und Sophienstraße mit der Hartmannstraße werden gemäß Anlagen mit Grenzmarkierungen versehen.

 

Der SPD-Fraktionsantrag 083/2014 vom 27.05.2014 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Eine sichere Verkehrsabwicklung an den Einmündungsbereichen Mozartstraße und Sophienstraße zur Hartmannstraße kann aufgrund parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden. Es entstehen Sichtbehinderungen, Behinderungen des Radverkehrs sowie inakzeptable Fahrbahnverengungen.

 

Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes sollen die Einmündungsbereiche mit entsprechenden Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Markierungen) versehen werden. Dies ist ein einfaches, kostengünstiges Mittel, das Parken in Einmündungsbereichen zu regulieren und wird an vielen Stellen in Erlangen erfolgreich eingesetzt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Mozartstraße wird auf der Südseite widerrechtlich im Bereich der Radableitung geparkt. Aus diesem Grund ist vor der Ableitung und im weiteren Verlauf der Eckausrundung eine Zick-Zack-Markierung aufzubringen (siehe Anlage 2). Weitere Markierungen im Querschnitt Mozartstraße sind nicht aufzubringen. Auf der Nordseite besteht bereits Parkverbot und die nutzbare Breite für Fahrzeugbegegnungen liegt bei ca. 7 Metern.

 

In der Sophienstraße wird beidseitig bis zur Einmündung mit der Hartmannstraße geparkt. Ein- und abbiegende Fahrzeuge können sich auf einer Restbreite von 3,50 Metern nicht mehr begegnen. Zur Verbesserung der Situation sind Zick-Zack-Markierungen auf der Nord- und Südseite aufzubringen (siehe Anlage 3). Aufgrund von sehr hohem Parkdruck im dortigen Umfeld ist die Länge der Markierung auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dies wird hier mit einer Länge von 10 Metern (gemessen ab dem Sichtpunkt in 3 Metern Entfernung zur Fahrbahnkante) umgesetzt. Die Grenzmarkierung soll mit einer Breite von 1 Meter ausgeführt werden. Somit entsteht eine ausreichende Breite für Fahrzeugbegegnungen von 5,50 Metern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Verdeutlichung des Parkverbotes sind die Grenzmarkierungen lt. Anlagen aufzubringen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Umsetzung der Maßnahme wird aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Ergebnishaushaltes von Amt 66 erbracht. Auf Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Markierung) auf ca. 250 € geschätzt.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 250,-

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

€ 640,-

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 52 66/ Sk 522 102 

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – Fraktionsantrag 083/2014

                        Anlage 2 – Grenzmarkierungen Mozartstraße

                        Anlage 3 – Grenzmarkierungen Sophienstraße