Betreff
Gutachtenauftrag zur Organisation Job-Center der Stadt Erlangen
Vorlage
13/007/2014
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht diente zur Kenntnis.

 

Der Vorschlag zur Angebotseinholung / Vergabe für einen Gutachtenauftrag zur Organisation Job-Center der Stadt Erlangen wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen/Sachbericht:
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen trägt als Optionskommune nach außen die volle Verantwortung für die
Umsetzung des SGB II in Erlangen, für die Tätigkeit aller Teile des Jobcenters und für die korrekte und zweckmäßige Verwendung der dafür bereit stehenden Bundesgelder.

 

Die derzeitige, interne Aufgabenteilung sieht wie folgt aus:

·         Die Sicherstellung der Passivleistungen des SGB II (Regelsätze, KdU,
Sozialversicherungsbeiträge, Mehrbedarfe usw.) erfolgt durch Abt. 501 als Teil des städt. Sozialamts, und damit durch die Stadtverwaltung

·         Die Sicherstellung der Aktivleistungen des SGB II (Fallmanagement, Arbeitsvermittlung, Maßnahmeplanung und Verwendung der Eingliederungsmittel des Bundes) erfolgt
eigenverantwortlich durch die 100 %-ige städt. Tochter GGFA ÄöR aufgrund einer
Übertragung hoheitlicher Aufgaben nach Art. 89 Abs. 2 BayGO. Die GGFA AöR ist ein Kommunalunternehmen im Sinne der bayerischen Gemeindeordnung. Diese Rechtsform bedingt, dass die Leitung des Unternehmens dem Vorstand grundsätzlich in eigener
Verantwortung obliegt, und dass keine unmittelbaren Weisungsrechte der Stadt gegenüber dem Vorstand bestehen. Die derzeitige Ausgestaltung der Unternehmenssatzung sieht auch nur sehr eingeschränkte Weisungsrechte des Stadtrates gegenüber dem
Verwaltungsrat der GGFA vor. Dem Verwaltungsrat, der nur zum (überwiegenden) Teil aus Mitgliedern des Stadtrates besteht, kommt nach der Satzung ein abschließender Katalog an Zuständigkeiten zu, der jedoch kein allgemeines Weisungsrecht gegenüber dem
Vorstand beinhaltet.

·         Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden von der GGFA AöR weitgehend nur über den GGFA-eigenen gewerblichen Betrieb (GGFA BgA) im sog. In-House-Verfahren (ohne
Ausschreibung, ohne Wettbewerb) durchgeführt.

 

Nach den bundesrechtlichen Abrechnungsvorschriften ist eine Aufgabenerfüllung durch einen
Dritten möglich, wenn dieser als sog. unechter Dritter entweder den Weisungen der Stadt
unterliegt oder wenn eine städtische Gewährträgerhaftung gegeben ist (letzteres ist bei einem Kommunalunternehmen stets der Fall). Die Aufsichtsbehörde, das BayStMAS, lässt dies nicht
genügen und fordert aufgrund höherrangigen Rechts das Bestehen von „dienstrechtlichen
Weisungsbefugnissen“ der Stadt. Dagegen gibt es die Auffassung, dass das bayerische
Kommunalrecht ein umfassendes und unmittelbar gegen den Vorstand des
Kommunalunternehmens gerichtetes Weisungsrecht nicht zulasse und die Stadt sich deshalb auch durch Satzungsänderung nicht die seitens der Aufsichtsbehörde geforderte Kontrolle über die GGFA verschaffen könne.

 

Die Stadt Erlangen trägt als Optionskommune die volle Verantwortung für die SGB II-Umsetzung in Erlangen – egal ob und in welchem Umfang diese Aufgabe durch eigene Dienststellen oder durch (unechte) Dritte erfüllt wird. Durch ein neutrales, externes Gutachten soll deshalb

·         die Effizienz der derzeitigen Aufgabenteilung im Jobcenter der Stadt Erlangen

·         die Effizienz der derzeitigen Zusammenarbeit zwischen des Jobcenter (Sozialamt und GGFA), dem Maßnahmenträger (Betrieb gewerblicher Art der GGFA) und den externen Maßnahmeträgern

·         Qualität der Arbeitsergebnisse im Jobcenter der Stadt Erlangen und

·         ein evtl. Optimierungsbedarf der organisatorischen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe im Jobcenter Erlangen einschließlich der Zusammenarbeit mit dem
Maßnahmeträger (BgA) und den externen Maßnahmeträgern, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Beteiligungen der externen Arbeitsmarktakteure,

·         in wie weit durch die aktuelle Konstruktion die kommunale Aufgabenstellung im SGB II und darüber hinaus im SGB VIII (Jugendberufshilfe) im kommunalen Netzwerk gesteuert und entwickelt werden kann

überprüft und bewertet werden.

In diese Vorlage sind neben den beteiligten Ämtern auch Stellungnahamen der Mitglieder des Verwaltungsrates eingeflossen. Diese von den Mitgliedern des Verwaltungsrates der GGFA
eingebrachten Stellungnahmen (GGFA-Vorstand, GGFA-Personalrat, Grüne Liste/Wolfgang Winkler, DGB/Wolfgang Niclas und Frank Riegler, KHW/Siegfried Beck) können beim Referat Wirtschaft und Finanzen angefordert werden.

 

Insbesondere sollten folgende Fragen beantwortet werden:

 

1.    Wie ist die Auswahl der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die derzeit von der GGFA in Eigenregie (BgA) erbracht und durch Vergabe an echte Dritte beauftragt werden,
insbesondere im Hinblick auf folgende Kriterien zu bewerten?
            - Orientierung am Hilfebedarf der SGB II-Kunden?
            - Orientierung am Auslastungsbedarf der GGFA BgA?
            - Welche Zielgruppen werden bedient, welche nicht?
            - Gibt es erkennbare Prioritäten?
            - Umfang und Einfluss der Drittmittelakquise?

 

2.    Wie effizient/wirksam/erfolgreich sind die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der GGFA( BgA) und der externen Anbieter? Mit Hilfe welcher Kriterien wird das beurteilt?
            - Im Hinblick auf die Zielsetzungen des SGB II
            - im Hinblick auf die Belastung der öffentlichen Haushalte
            - im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der Stadt
            - im Hinblick auf die wirtschaftlichen Ergebnisse der GGFA

 

3.    Wie ist die Wirtschaftlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der GGFA (BgA) im Vergleich zu anderen Jobcentern, darunter auch Optionskommunen, zu bewerten?

 

4.    Wie ist die Entwicklung der folgenden Zahlen im Zeitraum 2010 bis heute zu bewerten?
            - Planstellen in der Abt. 501 des Sozialamts

            --Planstellen der GGFA (getrennt nach AöR und BgA)
            - Verwaltungsmittel und Eingliederungsmittel des Bundes (jeweils Ansatz und                    Verbrauch, sowie Umschichtungsbetrag)
            - Zahlungen aus dem städt. Haushalt an die GGFA

(Zahlen werden vom Jobcenter geliefert.)

 

5.    Wie sind Qualität und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im Jobcenter zu
beurteilen?

 

6.    Welche Anforderungen sind an eine sachgerechte Berichterstattung des Sozialamtes und der GGFA AöR in städtischen Entscheidungsgremien zu stellen, damit die Stadt ihrer
Verantwortung als Aufgabenträger der SGB II-Umsetzung in Erlangen gerecht werden kann?

 

7.       Bewertung

- Besteht ein originärer Zusammenhang zwischen den Ergebnissen 1 – 6 und den
  organisatorischen, juristischen, politischen Strukturen der kommunalen
  Arbeitsmarktpolitik bei der Umsetzung des SGB II in Erlangen? Inwieweit lässt sich
  angesichts der Ergebnisse zu 1 – 6 die Arbeit des Jobcenters inhaltlich und qualitativ verbessern?
- Wie kann dabei die Einflussnahme der Stadt Erlangen, die als Optionskommune die
  volle Verantwortung trägt, auf die Aufgabenerfüllung jederzeit sichergestellt werden?
  Dabei sind v.a. die unterschiedliche politischen und verwaltungsmäßigen Strukturen
  und Verantwortlichkeiten (z.B. Zuständigkeiten unterschiedlicher Referate in der
  Stadtverwaltung, Zuständigkeiten unterschiedlicher Ausschüsse im Stadtrat,
  Zusammenwirken Stadtrat(sgremien) – Verwaltungsrat) zu untersuchen.
- Wie kann dabei die Beteiligung der Arbeitnehmer- und Wirtschaftsvertreter sichergestellt
  werden?

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Angebote für das Gutachten sind einzuholen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden.

                        Der Fachbereich geht davon aus, dass für das Gutachten Kosten in Höhe von                  ca. 30.000 € entstehen werden; der genaue Mittelbedarf kann jedoch erst nach                       Vorlage der Angebote beziffert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel                     wären im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe nachzubewilligen.


Anlagen:        ---