Der Sachbericht diente zur Kenntnis.
Der Vorschlag zur Angebotseinholung / Vergabe für einen Gutachtenauftrag zur Organisation Job-Center der Stadt Erlangen wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen/Sachbericht:
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen
trägt als Optionskommune nach außen die volle Verantwortung für die
Umsetzung des SGB II in Erlangen, für die Tätigkeit aller Teile des Jobcenters
und für die korrekte und zweckmäßige Verwendung der dafür bereit stehenden
Bundesgelder.
Die derzeitige,
interne Aufgabenteilung sieht wie folgt aus:
·
Die
Sicherstellung der Passivleistungen des SGB II (Regelsätze, KdU,
Sozialversicherungsbeiträge, Mehrbedarfe usw.) erfolgt durch Abt. 501 als Teil
des städt. Sozialamts, und damit durch die Stadtverwaltung
·
Die
Sicherstellung der Aktivleistungen des SGB II (Fallmanagement, Arbeitsvermittlung,
Maßnahmeplanung und Verwendung der Eingliederungsmittel des Bundes) erfolgt
eigenverantwortlich durch die 100 %-ige städt. Tochter GGFA ÄöR aufgrund einer
Übertragung hoheitlicher Aufgaben nach Art. 89 Abs. 2 BayGO. Die GGFA AöR ist
ein Kommunalunternehmen im Sinne der bayerischen Gemeindeordnung. Diese
Rechtsform bedingt, dass die Leitung des Unternehmens dem Vorstand
grundsätzlich in eigener
Verantwortung obliegt, und dass keine unmittelbaren Weisungsrechte der Stadt gegenüber
dem Vorstand bestehen. Die derzeitige Ausgestaltung der Unternehmenssatzung
sieht auch nur sehr eingeschränkte Weisungsrechte des Stadtrates gegenüber dem
Verwaltungsrat der GGFA vor. Dem Verwaltungsrat, der nur zum (überwiegenden)
Teil aus Mitgliedern des Stadtrates besteht, kommt nach der Satzung ein abschließender
Katalog an Zuständigkeiten zu, der jedoch kein allgemeines Weisungsrecht
gegenüber dem
Vorstand beinhaltet.
·
Arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen werden von der GGFA AöR weitgehend nur über den GGFA-eigenen
gewerblichen Betrieb (GGFA BgA) im sog. In-House-Verfahren (ohne
Ausschreibung, ohne Wettbewerb) durchgeführt.
Nach den
bundesrechtlichen Abrechnungsvorschriften ist eine Aufgabenerfüllung durch einen
Dritten möglich, wenn dieser als sog. unechter Dritter entweder den Weisungen
der Stadt
unterliegt oder wenn eine städtische Gewährträgerhaftung gegeben ist (letzteres
ist bei einem Kommunalunternehmen stets der Fall). Die Aufsichtsbehörde, das
BayStMAS, lässt dies nicht
genügen und fordert aufgrund höherrangigen Rechts das Bestehen von
„dienstrechtlichen
Weisungsbefugnissen“ der Stadt. Dagegen gibt es die Auffassung, dass das
bayerische
Kommunalrecht ein umfassendes und unmittelbar gegen den Vorstand des
Kommunalunternehmens gerichtetes Weisungsrecht nicht zulasse und die Stadt sich
deshalb auch durch Satzungsänderung nicht die seitens der Aufsichtsbehörde
geforderte Kontrolle über die GGFA verschaffen könne.
Die Stadt Erlangen
trägt als Optionskommune die volle Verantwortung für die SGB II-Umsetzung in
Erlangen – egal ob und in welchem Umfang diese Aufgabe durch eigene
Dienststellen oder durch (unechte) Dritte erfüllt wird. Durch ein neutrales, externes Gutachten soll deshalb
·
die
Effizienz der derzeitigen Aufgabenteilung im Jobcenter der Stadt Erlangen
·
die
Effizienz der derzeitigen Zusammenarbeit zwischen des Jobcenter (Sozialamt und
GGFA), dem Maßnahmenträger (Betrieb gewerblicher Art der GGFA) und den externen
Maßnahmeträgern
·
Qualität
der Arbeitsergebnisse im Jobcenter der Stadt Erlangen und
·
ein
evtl. Optimierungsbedarf der organisatorischen Strukturen, Verantwortlichkeiten
und Abläufe im Jobcenter Erlangen einschließlich der Zusammenarbeit mit dem
Maßnahmeträger (BgA) und den externen Maßnahmeträgern, auch unter Berücksichtigung
der Auswirkungen auf die Beteiligungen der externen Arbeitsmarktakteure,
·
in
wie weit durch die aktuelle Konstruktion die kommunale Aufgabenstellung im SGB
II und darüber hinaus im SGB VIII (Jugendberufshilfe) im kommunalen Netzwerk gesteuert
und entwickelt werden kann
überprüft und
bewertet werden.
In diese Vorlage
sind neben den beteiligten Ämtern auch Stellungnahamen der Mitglieder des
Verwaltungsrates eingeflossen. Diese von den Mitgliedern des Verwaltungsrates
der GGFA
eingebrachten Stellungnahmen (GGFA-Vorstand, GGFA-Personalrat, Grüne
Liste/Wolfgang Winkler, DGB/Wolfgang Niclas und Frank Riegler, KHW/Siegfried
Beck) können beim Referat Wirtschaft und Finanzen angefordert werden.
Insbesondere
sollten folgende Fragen beantwortet werden:
1.
Wie
ist die Auswahl der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die derzeit von der GGFA
in Eigenregie (BgA) erbracht und durch Vergabe an echte Dritte beauftragt
werden,
insbesondere im Hinblick auf folgende Kriterien zu bewerten?
- Orientierung am Hilfebedarf
der SGB II-Kunden?
- Orientierung am
Auslastungsbedarf der GGFA BgA?
- Welche Zielgruppen werden
bedient, welche nicht?
- Gibt es erkennbare
Prioritäten?
- Umfang und Einfluss der
Drittmittelakquise?
2.
Wie
effizient/wirksam/erfolgreich sind die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
der GGFA( BgA) und der externen Anbieter? Mit Hilfe welcher Kriterien wird das
beurteilt?
- Im Hinblick auf die
Zielsetzungen des SGB II
- im Hinblick auf die
Belastung der öffentlichen Haushalte
- im Hinblick auf die
arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der Stadt
- im Hinblick auf die
wirtschaftlichen Ergebnisse der GGFA
3.
Wie
ist die Wirtschaftlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der GGFA (BgA)
im Vergleich zu anderen Jobcentern, darunter auch Optionskommunen, zu bewerten?
4.
Wie
ist die Entwicklung der folgenden Zahlen im Zeitraum 2010 bis heute zu bewerten?
- Planstellen in der Abt. 501
des Sozialamts
--Planstellen der GGFA (getrennt
nach AöR und BgA)
- Verwaltungsmittel und
Eingliederungsmittel des Bundes (jeweils Ansatz und Verbrauch,
sowie Umschichtungsbetrag)
- Zahlungen aus dem städt. Haushalt
an die GGFA
(Zahlen werden vom Jobcenter geliefert.)
5.
Wie
sind Qualität und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im Jobcenter zu
beurteilen?
6.
Welche
Anforderungen sind an eine sachgerechte Berichterstattung des Sozialamtes und
der GGFA AöR in städtischen Entscheidungsgremien zu stellen, damit die Stadt
ihrer
Verantwortung als Aufgabenträger der SGB II-Umsetzung in Erlangen gerecht werden
kann?
7.
Bewertung
- Besteht ein originärer Zusammenhang zwischen den Ergebnissen 1 – 6 und den
organisatorischen, juristischen,
politischen Strukturen der kommunalen
Arbeitsmarktpolitik bei der Umsetzung
des SGB II in Erlangen? Inwieweit lässt sich
angesichts der Ergebnisse zu 1 – 6 die
Arbeit des Jobcenters inhaltlich und qualitativ verbessern?
- Wie kann dabei die Einflussnahme der Stadt Erlangen, die als Optionskommune
die
volle Verantwortung trägt, auf die
Aufgabenerfüllung jederzeit sichergestellt werden?
Dabei sind v.a. die unterschiedliche
politischen und verwaltungsmäßigen Strukturen
und Verantwortlichkeiten (z.B.
Zuständigkeiten unterschiedlicher Referate in der
Stadtverwaltung, Zuständigkeiten
unterschiedlicher Ausschüsse im Stadtrat,
Zusammenwirken Stadtrat(sgremien) –
Verwaltungsrat) zu untersuchen.
- Wie kann dabei die Beteiligung der Arbeitnehmer- und Wirtschaftsvertreter
sichergestellt
werden?
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Angebote für das Gutachten sind einzuholen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden.
Der Fachbereich geht davon aus, dass für das Gutachten Kosten in Höhe von ca. 30.000 € entstehen werden; der genaue Mittelbedarf kann jedoch erst nach Vorlage der Angebote beziffert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel wären im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe nachzubewilligen.
Anlagen: ---