Betreff
Papierkörbe in der nördlichen Altstadt
Vorlage
772/003/2014
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In Bezug auf die Anfrage von Frau Stadträtin Dr. Marenbach (2. Sitzung des UVPA/WA EB 77, Protokollvermerk vom 03.06.2014) und ein daraufhin geführtes, persönliches Gespräch gibt EB 77 Folgendes zur Kenntnis.

In der nördlichen Altstadt – vom Martin-Luther-Platz bis Essenbacher Straße – befinden sich in jeweils ca. 100 m Entfernung voneinander installierte grüne 50-Liter-Papierkörbe. Diese werden durch die Straßenreinigung täglich entleert.

Hier kann EB 77 auch ohne eine Mehrung der vorhandenen Papierkörbe auf berechtigte Anwohnerwünsche zur Verlegung von Behältern reagieren. Dies wurde zuletzt bei der Versetzung des Papierkorbes von der Bayreuther Str. 1 zur Ecke Hauptstraße/Adlerstraße zur Zufriedenheit der Anwohner vorgenommen.

Anlässlich der Erlanger Bergkirchweih wird die Anzahl der öffentlichen Papierkörbe entsprechend aufgestockt; dies erfolgt zum Teil mit 50-Liter-Papierkörben die an Verkehrszeichen usw. installiert sind, sowie im Umfeld des Bergkirchweihgeländes mit zusätzlich aufgestellten schwarzen Abfallbehältern mit größerem Fassungsvermögen von 120 Litern.

Im Altstadt- bzw. Innenstadtbereich zwischen Martin-Luther-Platz und Hugenottenplatz sind öffentliche Papierkörbe fest im Boden verankert. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und den Erlanger Stadtwerken (Bodenleitungen) wurde ein Modell mit 50 Liter Fassungsvermögen im Rahmen der Erneuerung der Stadtmöblierung ausgewählt. Hierbei wurde ein „schlankes“ Modell ausgesucht, das in den engeren Gehwegbereichen nicht zu viel Platz beansprucht. Diese Papierkörbe werden Montag bis Samstag 3x und am Sonntag einmal täglich geleert.

Bei Veranstaltungen, z.B. Schlossstrand, Marktplatzfest, Weihnachtsmarkt usw., wird der jeweilige Veranstalter über die Genehmigung verpflichtet, für eine zusätzliche Aufstellung von Papierkörben/Mülltonnen zu sorgen. Dies erfolgt in der Regel in Absprache mit EB 77.

 

Ein erweiterter Bedarf an öffentlichen Papierkörben kann von EB 77 nicht bestätigt werden. Aus Sicht der Straßenreinigung ist die vorhandene Ausstattung im Zusammenhang mit Größe, Anzahl und Leerungsrhythmus angemessen und trägt in einem hohen Maß zur Stadtsauberkeit bei.


Anlagen: