Betreff
Städtische Zuschüsse an die Erlanger Naturschutzverbände im Jahr 2014
Vorlage
31/019/2014
Aktenzeichen
I/31/JR002
Art
Beschlussvorlage

Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2014 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2013 dem Umweltamt termingerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden.

Zu den vorliegenden Förderanträgen werden für das Jahr 2014 von der Verwaltung folgende Aussagen getroffen bzw. folgende Vorschläge unterbreitet:


Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 05.02.2014):

Die Natur- und Umwelthilfe setzt den Schwerpunkt ihrer Vereinsarbeit weiterhin auf den Schutz der Erlanger Storchenpopulation und anderer heimischer Vogelarten und leistet eine Reihe von Biotoppflegearbeiten, die ansonsten auf die Stadt zufielen; das Umweltamt unterstützt fachlich geeignete und rechtlich zulässige Aktivitäten daher im Rahmen seiner personellen und monetären Möglichkeiten. Bezogen auf den o.g. Förderantrag erachtet die Verwaltung folgende Positionen als förderfähig:

 

Pos. I.1und 2 Biotoppflegearbeiten auf Vogelhabitaten (z.B. Wartung des Regnitzradwassersystems, Wiesen an der Aurach, Regnitz und div. Gräben; Baum- und Sträucherschnitt), wenn diese unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgen und mit der Wasserrechts- und Naturschutzbehörde abgestimmt sind.

 

Pos. I.3: Schutzmaßnahmen für heimische Vogelarten wie im Förderantrag dargestellt.

 

Pos. I.4: Beringungsarbeiten sind rechtlich vorgeschrieben; die Förderung kann aus Sicht der Verwaltung in Aussicht gestellt werden, wenn die dazu notwendigen Eingriffe in die Storchennester im Benehmen mit der Höheren Naturschutzbehörde erfolgen und von dieser genehmigt sind.

 

Pos. I.5 Die Erstellung eines (weiteren) Röhrenkastens für Uferschwalben wird naturschutzfachlich für sinnvoll erachtet.

 

Pos. I.6 Eine Förderung wird in Aussicht gestellt, wenn die genannten Arbeiten mit der Wasserrechts-, der Naturschutzbehörde und dem Biberberater vorab abgestimmt werden.

 

Pos. II. Die ökologische Verbesserung des Langenaugrabens kann gefördert werden, wenn diese vorab mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmt ist.

 

Für alle Aufwendungen, die über die sog. Aufwandspauschale abgerechnet werden können, gelten die bisherigen Festlegungen des UVPA weiter; abgegolten sind damit sämtliche Aufwandsentschädigungen der Mitarbeiter, sämtliche Bürokosten (Materialien und Geräte), Fahrtkosten und die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Ausstellungen, Vorträge, Honorarkosten für Referenten u.ä.). Bei den Fahrtkosten der Mitarbeiter werden nach steuerrechtlichen Grundsätzen max. 0,35 ct./ km als förderfähig erachtet.

Sollten einzelne, im Zuschussantrag zur Förderung beantragte Projekte im Laufe des Zuwendungszeitraumes nicht durchgeführt werden, besteht in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, stattdessen andere Projekte in die Förderung mit einzubeziehen; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige und der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Erlangen.

 

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, dem Verein  für seine vorgenannten Arten- und Biotopschutzmaßnahmen den Betrag in Höhe von 8950 EURO zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist stets, dass die Projekte und Arbeiten vorher mit dem Umweltamt abgestimmt und naturschutzfachlich positiv bewertet werden.

 

 

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. – BN -(Antrag vom 31.03.2014)                  

 

Der vorliegende Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Weiterführung von Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen des Holzweg-Aktionstages in Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet.
Auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes sind insbesondere folgende Projekte zu nennen:

Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von der Stadt Erlangen gepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg (seit 2009) für Pflegemaßnahmen verwendet werden. Das Grundstück wurde vom Bund Naturschutz zu einem Obstlehrgarten entwickelt. Hier sind neben dem alljährlichen Pachtzins eine Reihe von Ausgaben zu leisten, die in Zusammenhang mit Pflanz-, Schneide- und Pflegeaktionen stehen.

Die Fortführung des Projektes „Gärten in der Stadt“ umfasst in erster Linie die Anschaffung neuer Arbeitsgeräte und Pflanzmaterialien.

Auf dem Gebiet des Energie- und Klimaschutzes wird die städt. Förderung schwerpunktmäßig für Vortragsreihen, Öffentlichkeitsarbeit, Demonstrationsobjekte und für Programmmaterialien erbeten.

Das Projekt „Umweltbildung“ umfasst div. Exkursionen für Schulklassen zum Thema „Sehnsucht Wildnis“, Naturerlebnisführungen während der Schulferien und div. andere Kinderprogramme. Neu ist das Projekt „Fledermäuse in und um Erlangen“, welches Führungen und Veranstaltungen zum Thema beinhaltet. Für die Umweltbildung für Senioren sollen u.a. ein Megaphon angeschafft und altersgerechte Infoblätter erstellt werden.

Das Projekt „Verbraucherschutz, Ernährung und Gesundheit“ beinhaltet publikumswirksame Aktionen zur regionalen Vermarktung von Produkten und  Erzeugnissen aus Streuobstbeständen, zum Thema „Sichere Gehwege ohne Salz“ u.a.; hierfür sollen u.a. ein Faltzelt und ein Sonnenschirm angeschafft werden.

Auf dem Gebiet der Verbraucherberatung erbringt der BN in Ergänzung zu den städt. Beratungsstellen zusätzliche Serviceleistungen in den Bereichen Ernährung, Artenschutz, Garten, Energiesparen und Gesundheit, die mit rd. 60 Arbeitsstd./jährlich beziffert werden. Hier erbittet der BN die Übernahme der Personalkosten.

Zusammenfassung: Der BN beantragt insgesamt einen Zuschuss von 8.950 EURO, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes übernommen werden kann. Für die nachgenannten Projekte ergeht folgender Fördervorschlag (mit anrechnungsfähigen Beträgen):

 

Arten- und Biotopschutz auf städt. Flächen               bis 8.970 EURO
Garten in der Stadt:                                                    bis    410 EURO
Energie und Klimaschutz:                                           bis 1.860 EURO
Umweltbildung:                                                           bis 1.420 EURO
Verbraucherschutz und gesunde Ernährung              bis    490 EURO
Verbraucherberatung (Personalkosten 40 Std.)         bis 1.560 EURO

 

Die Planungen umfassen Ausgaben in einer Gesamthöhe von 14.710 EURO. Seitens der Verwaltung wird  ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 8.950 EURO für die vorstehenden Projekte vorgeschlagen.

 

 

Naturschutzgemeinschaft Erlangen –NGE-  (Antrag vom 25.03.2014)

 

Für das lfd. Jahr ist beabsichtigt, den ursprünglich für das Vorjahr geplanten Bau der Toilettenanlage auf dem Naturerlebniszentrum Weihergrundstück (Barthelmeßstraße, Alterlangen) zu beginnen und den Ausbau der Eingangshütte zu bewerkstelligen. Daneben sollen Reparaturen am Feuersalamandergehege ausgeführt und die Mulchauflage der begehbaren Bereiche erneuert werden.

Der Rest des städt. Zuschusses soll für lfd. Unterhaltungsarbeiten verwendet werden.

Wie in den Vorjahren beantragt die Naturschutzgemeinschaft die Bezuschussung der Personalstelle für eine pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 2.000 EURO, die die zahlreichen Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück in diesem Jahr durchführen wird. Das Umweltamt vertritt hierzu die Auffassung, dass der Verein damit einen wichtigen Beitrag zur familien- und kinderfreundlichen Stadt Erlangen leistet, was im Jahr 2013 durch über 1.600 Besucher dokumentiert ist.

 

Insgesamt werden für das Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle 12.250 EURO als städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes in Höhe von 8.950 EURO gewährt werden sollte. Es ergeht daher folgender Vorschlag zur Verwendung des Zuschusses:

 

Weiterer Ausbau des Weihergrundstücks und
Aufwendungen für landschaftspflegerische Maßnahmen:                6.950 EURO

Zuschuss für die Personalkostenaufwendungen für Führungen       2.000 EURO

 

Die Verwaltung schlägt somit eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 EURO vor.

 

 

Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen  - LBV- (Antrag vom 31.03.2014)

 

Die örtliche Kreisgruppe des LBV hat einen städt. Zuschuss zu den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 31.960 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planen auch 2014 rd. 20 naturkundliche Führungen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, u.a. bei der „Naturschutzwoche auf dem ehem. Exerzierplatz“ und dem Büchenbacher „Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2014. Der Verein beteiligt sich zudem an den örtlichen Amphibienschutzmaßnahmen, veranstaltet Nistkastenbauaktionen für Kinder und unterhält die eingerichteten Nistkästen im Erlanger Stadtgebiet.

 

 

Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt soll im lfd. Jahr weiter ausgebaut werden. Hierzu gehört auch die Fortschreibung der Internetseite www.gebaeudebrueter-erlangen.de.

 

 

Die Verwaltung schlägt im Hinblick auf die im Budget des Umweltamtes enthaltene Summe eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 €  vor.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung unter dem Aspekt der vorgelegten Förderanträge und einem Pauschalbetrag für wiederkehrende Aufwendungen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vorprüfung der Zuschussanträge durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise; eine Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Es handelt sich um freiwillige Leistungen, insgesamt stehen im Budget des Umweltamtes  Mittel in Höhe von 35.800 EURO (wie im Vorjahr) zur Verfügung.

Der Betrag soll zu gleichen Teilen an die Naturschutzverbände gewährt werden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1_Zuschussantrag Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e. V.
Anlage 2_Zuschussantrag Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen
Anlage 3_Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft Erlangen
Anlage 4_Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe e. V.