Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2014 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2013 dem Umweltamt termingerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden.
Zu den vorliegenden Förderanträgen werden für das Jahr 2014 von der Verwaltung folgende Aussagen getroffen bzw. folgende Vorschläge unterbreitet:
Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 05.02.2014):
Die Natur- und Umwelthilfe setzt
den Schwerpunkt ihrer Vereinsarbeit weiterhin auf den Schutz der Erlanger
Storchenpopulation und anderer heimischer Vogelarten und leistet eine Reihe von
Biotoppflegearbeiten, die ansonsten auf die Stadt zufielen; das Umweltamt unterstützt
fachlich geeignete und rechtlich zulässige Aktivitäten daher im Rahmen seiner
personellen und monetären Möglichkeiten. Bezogen auf den o.g. Förderantrag
erachtet die Verwaltung folgende Positionen als förderfähig:
Pos. I.1und 2
Biotoppflegearbeiten auf Vogelhabitaten (z.B. Wartung des Regnitzradwassersystems,
Wiesen an der Aurach, Regnitz und div. Gräben; Baum- und Sträucherschnitt),
wenn diese unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgen
und mit der Wasserrechts- und Naturschutzbehörde abgestimmt sind.
Pos. I.3: Schutzmaßnahmen für
heimische Vogelarten wie im Förderantrag dargestellt.
Pos. I.4: Beringungsarbeiten
sind rechtlich vorgeschrieben; die Förderung kann aus Sicht der Verwaltung in
Aussicht gestellt werden, wenn die dazu notwendigen Eingriffe in die Storchennester
im Benehmen mit der Höheren Naturschutzbehörde erfolgen und von dieser genehmigt
sind.
Pos. I.5 Die Erstellung eines
(weiteren) Röhrenkastens für Uferschwalben wird naturschutzfachlich für
sinnvoll erachtet.
Pos. I.6 Eine Förderung wird in
Aussicht gestellt, wenn die genannten Arbeiten mit der Wasserrechts-, der
Naturschutzbehörde und dem Biberberater vorab abgestimmt werden.
Pos. II. Die ökologische
Verbesserung des Langenaugrabens kann gefördert werden, wenn diese vorab mit
der Wasserrechtsbehörde abgestimmt ist.
Für alle Aufwendungen, die über die sog. Aufwandspauschale
abgerechnet werden können, gelten die bisherigen Festlegungen des UVPA weiter;
abgegolten sind damit sämtliche Aufwandsentschädigungen der Mitarbeiter,
sämtliche Bürokosten (Materialien und Geräte), Fahrtkosten und die Aufwendungen
für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Ausstellungen, Vorträge, Honorarkosten für
Referenten u.ä.). Bei den Fahrtkosten der Mitarbeiter werden nach
steuerrechtlichen Grundsätzen max. 0,35 ct./ km als förderfähig erachtet.
Sollten einzelne, im Zuschussantrag zur Förderung beantragte Projekte im Laufe
des Zuwendungszeitraumes nicht durchgeführt werden, besteht in begründeten
Einzelfällen die Möglichkeit, stattdessen andere Projekte in die Förderung mit
einzubeziehen; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige und der
vorherigen Genehmigung durch die Stadt Erlangen.
Die
Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, dem Verein für seine vorgenannten Arten- und
Biotopschutzmaßnahmen den Betrag in Höhe von 8950 EURO zu gewähren. Voraussetzung
hierfür ist stets, dass die Projekte und Arbeiten vorher mit dem Umweltamt abgestimmt
und naturschutzfachlich positiv bewertet werden.
Bund Naturschutz, Kreisgruppe
Erlangen e.V. – BN -(Antrag vom 31.03.2014)
Der vorliegende Antrag beinhaltet im Wesentlichen die
Weiterführung von Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken
sowie Ausgaben für Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen des
Holzweg-Aktionstages in Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet.
Auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes sind insbesondere folgende
Projekte zu nennen:
Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von
der Stadt Erlangen gepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg (seit 2009)
für Pflegemaßnahmen verwendet werden. Das Grundstück wurde vom Bund Naturschutz
zu einem Obstlehrgarten entwickelt. Hier sind neben dem alljährlichen Pachtzins
eine Reihe von Ausgaben zu leisten, die in Zusammenhang mit Pflanz-, Schneide-
und Pflegeaktionen stehen.
Die Fortführung des Projektes „Gärten in der Stadt“
umfasst in erster Linie die Anschaffung neuer Arbeitsgeräte und
Pflanzmaterialien.
Auf dem Gebiet des Energie- und Klimaschutzes
wird die städt. Förderung schwerpunktmäßig für Vortragsreihen,
Öffentlichkeitsarbeit, Demonstrationsobjekte und für Programmmaterialien
erbeten.
Das Projekt „Umweltbildung“ umfasst div. Exkursionen
für Schulklassen zum Thema „Sehnsucht Wildnis“, Naturerlebnisführungen während
der Schulferien und div. andere Kinderprogramme. Neu ist das Projekt
„Fledermäuse in und um Erlangen“, welches Führungen und Veranstaltungen zum
Thema beinhaltet. Für die Umweltbildung für Senioren sollen u.a. ein Megaphon
angeschafft und altersgerechte Infoblätter erstellt werden.
Das Projekt „Verbraucherschutz, Ernährung und Gesundheit“ beinhaltet
publikumswirksame Aktionen zur regionalen Vermarktung von Produkten und Erzeugnissen aus Streuobstbeständen, zum
Thema „Sichere Gehwege ohne Salz“ u.a.; hierfür sollen u.a. ein Faltzelt und
ein Sonnenschirm angeschafft werden.
Auf dem Gebiet der Verbraucherberatung erbringt der
BN in Ergänzung zu den städt. Beratungsstellen zusätzliche Serviceleistungen in
den Bereichen Ernährung, Artenschutz, Garten, Energiesparen und Gesundheit, die
mit rd. 60 Arbeitsstd./jährlich beziffert werden. Hier erbittet der BN die
Übernahme der Personalkosten.
Zusammenfassung: Der BN
beantragt insgesamt einen Zuschuss von 8.950 EURO, der im Hinblick auf das
Budget des Umweltamtes übernommen werden kann. Für die nachgenannten Projekte
ergeht folgender Fördervorschlag (mit anrechnungsfähigen Beträgen):
Arten- und
Biotopschutz auf städt. Flächen bis
8.970 EURO
Garten in der Stadt: bis 410 EURO
Energie und Klimaschutz: bis
1.860 EURO
Umweltbildung: bis
1.420 EURO
Verbraucherschutz und gesunde Ernährung bis 490 EURO
Verbraucherberatung (Personalkosten 40 Std.) bis
1.560 EURO
Die Planungen umfassen Ausgaben
in einer Gesamthöhe von 14.710 EURO. Seitens der Verwaltung wird ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 8.950
EURO für die vorstehenden Projekte vorgeschlagen.
Naturschutzgemeinschaft Erlangen
–NGE- (Antrag vom 25.03.2014)
Für
das lfd. Jahr ist beabsichtigt, den ursprünglich für das Vorjahr geplanten Bau
der Toilettenanlage auf dem Naturerlebniszentrum Weihergrundstück
(Barthelmeßstraße, Alterlangen) zu beginnen und den Ausbau der Eingangshütte zu
bewerkstelligen. Daneben sollen Reparaturen am Feuersalamandergehege ausgeführt
und die Mulchauflage der begehbaren Bereiche erneuert werden.
Der
Rest des städt. Zuschusses soll für lfd. Unterhaltungsarbeiten verwendet
werden.
Wie in den Vorjahren beantragt
die Naturschutzgemeinschaft die Bezuschussung der Personalstelle für eine
pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 2.000 EURO, die die zahlreichen
Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück in diesem Jahr durchführen wird.
Das Umweltamt vertritt hierzu die Auffassung, dass der Verein damit einen
wichtigen Beitrag zur familien- und kinderfreundlichen Stadt Erlangen leistet,
was im Jahr 2013 durch über 1.600 Besucher dokumentiert ist.
Insgesamt werden für das Weihergrundstück,
die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle 12.250 EURO als
städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes in Höhe
von 8.950 EURO gewährt werden sollte. Es ergeht daher folgender Vorschlag zur
Verwendung des Zuschusses:
Weiterer Ausbau des
Weihergrundstücks und
Aufwendungen für landschaftspflegerische Maßnahmen: 6.950 EURO
Zuschuss für die
Personalkostenaufwendungen für Führungen 2.000
EURO
Die Verwaltung schlägt somit
eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 EURO vor.
Landesbund für Vogelschutz,
Kreisgruppe Erlangen - LBV- (Antrag vom 31.03.2014)
Die örtliche Kreisgruppe des LBV
hat einen städt. Zuschuss zu den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von
31.960 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter planen auch 2014 rd. 20 naturkundliche Führungen im Bereich
des Erlanger Stadtgebietes, u.a. bei der „Naturschutzwoche auf dem ehem.
Exerzierplatz“ und dem Büchenbacher „Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2014. Der
Verein beteiligt sich zudem an den örtlichen Amphibienschutzmaßnahmen,
veranstaltet Nistkastenbauaktionen für Kinder und unterhält die eingerichteten
Nistkästen im Erlanger Stadtgebiet.
Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt
soll im lfd. Jahr weiter ausgebaut werden. Hierzu gehört auch die
Fortschreibung der Internetseite www.gebaeudebrueter-erlangen.de.
Die Verwaltung schlägt im
Hinblick auf die im Budget des Umweltamtes enthaltene Summe eine Förderung in
einer Gesamthöhe von 8.950 € vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung unter dem Aspekt der vorgelegten Förderanträge und einem Pauschalbetrag für wiederkehrende Aufwendungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vorprüfung der Zuschussanträge durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise; eine Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Es handelt sich um freiwillige Leistungen,
insgesamt stehen im Budget des Umweltamtes
Mittel in Höhe von 35.800 EURO (wie im Vorjahr) zur Verfügung.
Der Betrag soll zu gleichen Teilen an die Naturschutzverbände gewährt werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_Zuschussantrag Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e. V.
Anlage 2_Zuschussantrag Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen
Anlage 3_Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft Erlangen
Anlage 4_Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe e. V.