(Referat IV) sowie im Referat Umwelt, Energie, Gesundheit und Sport (Referat I);
Bearbeitung des Fraktionsantrags Nr. 069/2014
1. Das bestehende Kultur- und Freizeitamt (Amt 41) wird ab 01.09.2014 in das Kulturamt (Amt 47) und in das Amt für Soziokultur (Amt 41) gemäß der dargestellten neuen Aufbauorganisationen geteilt.
2. Das Amt für Soziokultur wird ab 01.09.2014 dem Referat Umwelt, Energie, Gesundheit und Sport (Referat I) zugeordnet.
3.
Das Kulturamt (Amt 47) bleibt ab 01.09.2014 dem
Referat Bildung, Kultur und Jugend
(Referat IV) zugeordnet.
4. Der gemeinsame Fraktionsantrag SPD, Grüne Liste und FDP Nr. 069/2014 vom 30.04.2014 ist damit hinsichtlich der Ziffer 3 des zweiten Teils bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der konstituierenden Sitzung des
Stadtrates am 5. Mai 2014 wurde die Teilung des jetzigen Kultur- und
Freizeitamtes (Amt 41) in ein Freizeitamt und ein Kulturamt beschlossen. Die
Verwaltung wurde beauftragt die organisatorische Veränderung den Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Das Kultur- und Freizeitamt (Amt 41) wird zum
01.09.2014 geteilt.
Das Kulturamt (Amt 47) wird dem Referat
Bildung, Kultur und Jugend (Referat IV) zugeordnet. Der Bereich Freizeit des
derzeitigen Kultur- und Freizeitamtes wird in Amt für Soziokultur (Amt 41)
umbenannt und dem Referat Umwelt, Energie, Gesundheit und Sport (Referat I)
zugeordnet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bereich Freizeit des derzeitigen Kultur- und Freizeitamtes wird dem Referat Umwelt, Energie, Gesundheit und Sport (Referat I) als Amt für Soziokultur zugeordnet. Die bisherige Amtsleitung des Kultur- und Freizeitamtes, wird die Leitung des Amtes für Soziokultur übernehmen.
Die neue Aufbauorganisation des Amtes für Soziokultur (Amt 41) stellt sich wie folgt dar:
Der verbleibende Bereich (Kultur) ist mit dem
Kulturprojektbüro zusammenzuführen und wird als Kulturamt (Amt 47) dem Referat
Bildung, Kultur und Jugend (Referat IV) zugeordnet.
Die Aufgaben der Jugendkunstschule werden von der derzeitigen Abteilung Kinder-
und Jugendkultur des Kultur- und Freizeitamtes herausgelöst und ab 01.09.2014
dem Kulturamt, und hier direkt der Amtsleitung, zugeordnet.
Die neue Aufbauorganisation des Kulturamtes (Amt 47) stellt sich wie folgt dar:
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die entsprechende Zuordnung der einzelnen Planstellen erfolgt im Rahmen einer Organisationsverfügung nach dem Stadtratsbeschluss am 24.07.2014.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Eine Stellenmehrung ist mit der Umorganisation nicht verbunden.
Die vorhandenen Budgetwerte werden übertragen und damit im nächsten Haushaltsplan der geänderten Organisationsstruktur angepasst.