1. Der Sachstandsbericht zur aktuellen Situation bei Verfügungswohnungen in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund des weiterhin dringenden Bedarfs zur Unterbringung obdachloser Personen im Anwesen Schenkstraße 166 wird die Verwaltung zu Gesprächen mit der Gewobau aufgefordert mit dem Ziel, dieses Gebäude bis auf Weiteres auch in Zukunft zur Unterbringung von Obdachlosen nutzen zu können.
3. Sollte das Quartier im Röthelheimpark neu überplant werden, wird die Gewobau aufgefordert der Stadt Erlangen anderweitig ausreichend Platz für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung zu stellen.
1.
Unterbringung
von obdachlosen Personen als städtische Aufgabe
Nach geltender Rechtslage ist die Stadt als
Ordnungsbehörde zur Unterbringung obdachloser Menschen verpflichtet. Während
andere Kommunen diese Verpflichtung häufig durch Bereitstellung von
Notunterkünften und Notschlafstellen, aber auch durch Anmietung von
Pensionszimmern erfüllen, hat die Stadt Erlangen seit den 60er Jahren diese
Aufgabe überwiegend durch Bereitstellung angemieteter Wohnungen erfüllt (sog.
Verfügungswohnungen). Die Überlassung dieses Wohnraumes mit einfachem Standard
erfolgt nicht aufgrund eines Mietvertrages, sondern durch Zuweisung aufgrund einer
ordnungsrechtlichen Satzung – das „Entgelt“ (das aus dem städtischen Haushalt
zu erbringen ist, soweit es bei den betroffenen Personen nicht beitreibbar ist)
ist in einer gesonderten Gebührensatzung festgelegt.
Darüber hinaus betreibt die Stadt Erlangen
für obdachlose Durchreisende bereits seit dem Jahr 1929 in der Wöhrmühle eine
Übernachtungsmöglichkeit an 365 Tagen im Jahr. In den Wintermonaten sind die
Räumlichkeiten der Wöhrmühle zusätzlich tagsüber als Wärmestube geöffnet.
Auf Initiative des Stadtrates wurde
schließlich im Jahr 1999 der Obdachlosenhilfeverein Erlangen (ein
Zusammenschluss kirchlicher Initiativen, der örtlichen Wohlfahrtsverbände und
des Sozialamtes) gegründet, um alle Kräfte für die Hilfe für obdachlose
Menschen in Erlangen zu bündeln. Mit städtischer Unterstützung und mit Hilfe
von Spenden von Betrieben und Privatpersonen betreibt der
Obdachlosenhilfeverein seit dem Jahr 2000 eine niederschwellige Tagesstätte für
obdachlose Menschen und für Bewohner aus Verfügungswohnungen (zunächst in der
Heuwaagstraße 11, seit 2013 in der Wilhelmstraße 2G).
2.
Entwicklung
der Verfügungswohnungen bis Ende 2008
Durch notariellen Vertrag vom 05.11.1963 hat
die Stadt Erlangen eine größere Anzahl städtischer Wohngebäude an die Gewobau
verkauft und den gleichen Vertrag zur Unterbringung obdachloser Menschen wieder
zurückgemietet. Diese ca. 300 Verfügungswohnungen waren zwar über weite Teile
des Stadtgebietes verstreut. Es bestand jedoch trotzdem – mit allen damit
verbundenen Nachteilen – eine relative Konzentration in solchen Stadtteilen
(Bruck, Anger, Büchenbach), in denen aufgrund der vorhandenen Bausubstanz
(meist aus den 50er Jahren) vorwiegend älterer und preisgünstiger Wohnraum
vorhanden war.
Darüber hinaus war auch in vielen Fällen eine
hohe Stabilität der Bewohnerschaft festzustellen – nicht wenige lebten seit
mehreren Jahrzenten in ihren Verfügungswohnungen (viele empfanden ihre
Verfügungswohnungen als „Wohnung von der Stadt“ und nicht als Notunterkünfte
für den vorübergehenden Zustand der Obdachlosigkeit). Dementsprechend war es in
der Vergangenheit auch kaum gelungen, die Anzahl der benötigten
Verfügungswohnungen nennenswert zu reduzieren (wegen der Gefahr der erneuten
Obdachlosigkeit konnten die Bewohner nicht einfach aus der Wohnung gewiesen
werden).
Dementsprechend lag die Anzahl der
Verfügungswohnungen in Erlangen (in der Spitze bis zu 320 Wohnungen) gemessen
an der Einwohnerzahl auch deutlich über dem Durchschnitt anderer bayerischer
Städte – mit der Folge einer entsprechend hohen Belastung für den städtischen
Haushalt. Dieser finanzielle Druck führte dazu, dass das Sozialamt viel Arbeit
und Energie dafür aufwenden musste, dass ein möglichst hoher Anteil der
anfallenden Benutzungsgebühren durch möglichst konsequente Ausschöpfung aller
bestehenden Sozialleistungsansprüche der Bewohner wieder hereingeholt werden
konnten. Diese Bemühungen waren zwar durchaus erfolgreich, führten aber nur zu
einer Kostenverschiebung – und vor allem nicht zu einer Verringerung der Anzahl
der benötigten Verfügungswohnungen zur Unterbringung obdachloser Menschen.
3.
Neue
Schwerpunktsetzung im Sozialamt seit 2008
Im Jahr 2008 hat sich das Sozialamt zu einer
veränderten, internen Schwerpunktsetzung bei seiner Tätigkeit als
Obdachlosenbehörde entschlossen. Durch mehr aktive Betreuung und präventive
Unterstützung für die Bewohner von Verfügungswohnungen sollten die Bewohner
verstärkt dazu motiviert werden, in reguläre Mietwohnungen zu wechseln, um
dadurch die Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen senken zu können. Dabei
sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen:
·
Im
Dezember 2008 konnte die erste Sozialpädagogische Fachkraft in der Wohnungsabteilung
des Sozialamts ihre Arbeit aufnehmen. Seit 2012 sind in diesem Aufgabenbereich
insgesamt drei Kolleginnen tätig (wobei der Stadtrat sich bisher nur zur
Finanzierung von 2,5 Stellen bereit fand – die restliche halbe Stelle muss
irgendwie aus dem Sachkostenbudget des Sozialamts finanziert werden). Alle drei
Kolleginnen sind permanent überlastet, eine personelle Verstärkung wäre
dringend wünschenswert
·
Durch
intensive Beratungs- und Betreuungstätigkeit der drei Kolleginnen konnten tatsächlich
in der nächsten Zeit viele Bewohner von Verfügungswohnungen dazu gebracht
werden, in reguläre Mietwohnungen umzuziehen und damit städtische Verfügungswohnungen
freizumachen
·
Mit
Unterstützung der Gewobau konnte das Projekt „zweite Chance-Wohnungen“ installiert
werden. Die betroffenen, deren angebliche „Mietunfähigkeit“ bisher einen Umzug
in eine Mietwohnung verhindert hatte, erhielten dabei zunächst einen Mietvertrag
über ein Jahr für eine bereitgestellte Gewobau-Wohnung – hatten sich dabei keine
Probleme ergeben, konnte dieser einjährige in einen unbefristeten Mietvertrag
umgewandelt werden. Durch das große Entgegenkommen der Gewobau konnten innerhalb
kurzer Zeit damit 18 Mietwohnungen durch bisherige Bewohner von Verfügungswohnungen
belegt werden
·
Seit
2009 schalten sich unsere drei sozialpädagogischen Fachkräfte systematisch in
allen Fällen ein, bei denen beim Amtsgericht eine Räumungsklage eingeht. Ziel
ist die Unterstützung der betroffenen zum Erhalt der bestehenden Wohnung – und
damit die Verhinderung neuer Zuweisungen in Verfügungswohnungen. Diese
präventive Arbeit erwies sich deshalb als besonders wichtig, weil nach unseren
Feststellungen die Verschuldung der Betroffenen gerade durch das
Räumungsklageverfahren im Regelfall enorm ansteigt (Gerichtskosten,
Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten der Räumungsfirma usw.). Wer
ein solches Räumungsklageverfahren bis zum Ende durchgemacht hat, steht vor
einem deutlich höheren Schuldenberg, mit deutlich schlechteren Chancen jemals
wieder „auf die eigenen Beine zu kommen“ und jemals wieder eine
Obdachlosenunterkunft verlassen zu können.
·
Um eine
derartige präventive Tätigkeit zu intensivieren, wurde mit der Gewobau eine
unverzügliche Information unserer Sozialpädagoginnen schon weit vor Beantragung
eines Räumungstitels bei Gewobau-Mietern verabredet. Auch über den Kreis der
Gewobau-Mieter heraus wurden von den drei Kolleginnen Sprechstunden zur Mietschuldnerberatung
im Sozialamt eingerichtet
·
Dank des
Status der Stadt Erlangen als Optionskommune beim SGB II Vollzug hat sich eine
sehr intensive und konstruktive Zusammenarbeit unserer sozialpädagogischen
Fachkräfte mit den Beschäftigten des Jobcenters (Abt. 501), aber auch mit den
Kolleginnen und Kollegen der Sozialhilfeabteilung 502 und den anderen Bereichen
des Sozialamts oder des Jugendamts entwickeln können. Auf diese Weise kann
durch konsequente Ausschöpfung aller denkbaren gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten
in vielen Fällen entscheidende Hilfe geleistet werden und der Verlust der
Wohnung verhindert werden, bzw. der Umzug in eine preisgünstigere Wohnung erleichtert
werden.
·
Durch
das Engagement der Erlanger Kirchen und weiterer sozialpolitischer Verbände,
sowie unter Beteiligung des Sozialamts, existiert seit Ende 2010 der „Sonderfonds
gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen“, der – ebenso wie z.B. die Bürgerstiftung
– auch in solchen Fällen weiterhelfen kann, in denen gesetzliche Hilfemöglichkeiten
ausgeschöpft sind.
·
Ebenfalls
seit 2010 gibt es die Möglichkeit für „Hilfen bei der Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten“ durch eine Sozialarbeiterin der Diakonie, die nach §
67 SGB XII vom Sozialamt finanziert wird.
Durch diese unterstützende und präventiv
wirkende Tätigkeit konnte tatsächlich in der Folgezeit die Anzahl der
benötigten Verfügungswohnungen und die Anzahl der, auf Verfügungswohnungen
angewiesenen Familien (insb. mit Kindern) und Einzelpersonen deutlich reduziert
werden (zu den zahlenmäßigen Auswirkungen siehe unten unter 6.).
4.
Das
Sanierungsprojekt der Gewobau in Bruck und in Büchenbach
Über die Auswirkungen dieser neuen Schwerpunktsetzung
in der Wohnungsabteilung des Sozialamts wurde in der SGA Sitzung vom 28.06.2011
von der Verwaltung ausführlich berichtet. Dabei wurde auch deutlich auf den
stark Sanierungsbedürftigen Bauzustand der, überwiegend in den 50er Jahren
errichteten, Verfügungswohnungen hingewiesen (Ofenheizungen,
Gemeinschaftsduschen, Gemeinschaftstoiletten, schadhafte Fenster usw.). Aufgrund
der erfolgreichen Betreuungs- und Vermittlungsarbeit in reguläre Mietwohnungen
wohnten zum damaligen Zeitpunkt auch nahezu keine Kinder unter 14 Jahren mehr
in den Erlanger Verfügungswohnungen, sodass sich bei der Unterbringung von
Obdachlosen ein deutlich verstärkter Bedarf an Kleinwohnungen ergeben hatte
(alleinstehende Personen machten zwei Drittel der, in den Verfügungswohnung
lebende Haushalte aus). Dieser vermehrte Bedarf an Kleinwohnungen verstärkte
sich noch dadurch, dass die Quartiere mit der schlechtesten Bausubstanz und der
schlechtesten Ausstattung (in der überwiegend Einzelpersonen einquartiert waren
– z.B. in der Wilhelmstraße) zum damaligen Zeitpunkt bereits vollständig
aufgegeben und an die Gewobau zurückgegeben waren.
Da auch nach der eigenen Portfoliostrategie
der Gewobau die bauliche Sanierung dieser Wohnquartiere in Bruck und Büchenbach
vorgesehen war, nahm die Gewobau dieses Projekt mit einem Kostenvolumen von ca.
15 Millionen Euro im Zeitraum von Mitte 2012 bis Ende 2013 in Angriff.
Betroffen waren ca. 230 Verfügungswohnungen, von denen nach der Sanierung
aufgrund von notwendigen Grundrissänderungen und Fremdnutzungen (Kindertagesstätten,
Lehramtsstuben) noch 205 Wohneinheiten übrig blieben. Davon werden nur noch 98
Wohneinheiten weiter als Verfügungswohnungen genutzt, die restlichen 107
Wohnungen wurden nach intensiver Abstimmung mit der Gewobau an ehemalige
Bewohner aus den Verfügungswohnungen regulär vermietet und gelte nun als
normale Wohnungen im Bestand des städtischen Wohnungsunternehmens.
Durch dieses umfassende Sanierungsprojekt
wurde der Standard im Bereich unserer bisherigen Verfügungswohnungen auf ein
zeitgemäßes Niveau angehoben – gleichzeitig wurden auch umweltpolitisch
wichtige Fortschritte erzielt und die Entwicklung der betroffenen Stadtteile
insgesamt positiv beeinflusst (Zentralheizung, Wärmedämmung,
Sanitärausstattung, Balkone usw.). Das Sanierungsprojekt hat die
Wohnverhältnisse und die sozialen Strukturen für alle Beteiligten grundlegend
verändert und deutlich verbessert. Die ehemals Stadtbekannten klassischen
Obdachlosenviertel existieren in dieser Form nicht mehr.
Auf der anderen Seite hat dieses
Sanierungsprojekt alle Beteiligten – insb. unsere sozialpädagogischen
Fachkräfte – bis aufs Äußerste gefordert (in eindrucksvollen Bildern wurde darüber
Anfang dieses Jahres in einer SGA Sitzung berichtet). Unter zur Hilfenahme von
Ausweichquartieren (z.B. in der Schenkstraße 166) vollzog sich das
Sanierungsprojekt etappenweise, sodass die betroffenen Bewohner im Regelfall
mindestens zweimal umziehen mussten. Aufgrund der besonderen Bewohnerstruktur
war dies nur durch den außerordentlichen Einsatz unserer drei
sozialpädagogischen Fachkräfte zu bewerkstelligen.
Aufgrund des deutlich verbesserten Standards
musste selbstverständlich auch eine angemessene Anhebung der Mietkosten
akzeptiert werden, die die Stadt für die Verfügungswohnungen an die Gewobau
zahlt. Der neue Mietvertrag mit 4,95 € pro m² kalt, bzw. 7,75 € pro m² komplett
wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.03.2012 gebilligt. Die im Sanierungsbereich
verbliebenen 98 Verfügungswohnungen bestehen aus 50 Ein-Zimmer-Wohneinheiten,
40 Zwei-Zimmer-Wohneinheiten und 8 Drei-Zimmer-Wohneinheiten. Durch die
erzielte starke Reduzierung der Anzahl an Verfügungswohnungen sank die
angemietete Mietfläche insgesamt von 11.295 m² auf nunmehr 4.581 m². Die
jährlichen Mietkosten für den städtischen Haushalt sanken von ca. 541.000 € auf
nunmehr 426.000 € pro Jahr.
5.
Aktuelle
Situation
Gegenwärtig sind 248 Personen in unseren
insgesamt 182 städtischen Notwohnungen (Verfügungswohnungen) untergebracht.
Dabei handelt es sich um die 98 Verfügungswohnungen aus dem Sanierungsbereich,
um 12 stadteigene Wohneinheiten sowie um 40 von Privat angemieteten Wohnungen –
und schließlich um 32 Einzelzimmer im Anwesen Schenkstraße 166, das während der
Sanierungsphase als Ausweichquartier gedient hatte und dessen Rückgabe uns
aufgrund des wieder deutlich steigenden Bedarfs nicht möglich war.
Seit einiger Zeit zeichnet sich nämlich
wieder eine verstärkte Entwicklung zur Unterbringung von Einzelpersonen ab.
Dabei geht es häufig um Menschen nach der Haftentlassung, nach kurzfristiger
Entlassung aus dem Bezirkskrankenhaus, um Wohnungsbedarf nach Familientrennungen,
um die Wohnungsversorgung von mittellosen älteren und kranken Personen, um die
Unterbringung junger Erwachsener, um die Erstunterbringung von Flüchtlingsfamilien,
um die Unterbringung nach nach wie vor stattfindenden Zwangsräumungen und sonstiger
Tatbestände, die eine Unterbringung in einer Verfügungswohnung erforderlich
machen. Dabei nehmen die Fallzahlen aktuell ständig zu und wir stoßen als
Obdachlosenbehörde an unsere Kapazitätsgrenzen. Es fehlen einfach geeignete und
verfügbare Einzelräume und kleine Wohnungen.
Aufgrund dieses auch für die Gewobau
sichtbaren Bedarfs wurde uns von der Gewobau auch nach Abschluss des
Sanierungsprojekts die vorläufige Weiternutzung dieses vormaligen
Ausweichquartiers in der Schenkstraße 166 ermöglicht. Dafür sind wir der
Gewobau sehr dankbar. Dieses Anwesen besteht aus 32 Einzelzimmern, wobei sich
jeweils zwei Zimmer einen WC Bereich teilen. Auch wenn wir nachvollziehen
können, dass die Gewobau mit diesem Anwesen in der Schenkstraße 166 für die
nähere Zukunft anderweitige Gestaltungs- und Nutzungsvorstellungen verfolgen
will, ist es für die Stadt als Obdachlosenbehörde aufgrund des nach wie vor
ansteigenden Bedarfs nicht vorstellbar, mittelfristig auf die Nutzung dieses
Anwesens als Verfügungswohnung zu verzichten. Es fehlen uns derzeit einfach Alternativen
für die notwendige Unterbringung wohnungsloser Menschen.
Bei der momentanen Stagnation bei den
Vermietungen auf dem freien Wohnungsmarkt, insb. bei den Sozialwohnungen, sind
derzeit praktisch keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden. Wer
zurzeit eine bezahlbare Wohnung hat, gibt sie nicht ohne zwingenden Grund auf.
Eine relevante Zahl unserer Bewohner wäre – eventuell eingeschränkt –
mietfähig, kann aber wegen der kaum vorhandenen Bewegung auf dem Wohnungsmarkt
nicht in eine angemessene, reguläre Wohnung vermietet werden. Deswegen kann aus
Sicht der Verwaltung derzeit bis auf Weiteres auf eine Nutzung des Anwesens
Schenkstraße 166 nicht verzichtet werden – was allerdings mit den Gewobau
internen Planungen kollidiert. Die Verwaltung bittet deshalb dringend um einen
Verhandlungsauftrag mit der Gewobau mit dem Ziel, uns bis auf weiteres die
Nutzungsmöglichkeit des Anwesens Schenkstraße 166 als Verfügungswohnungen zu
ermöglichen.
6.
Übersicht
über die zahlenmäßige Entwicklung der Verfügungswohnungen in Erlangen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick
über die zahlenmäßige Entwicklung der Verfügungswohnungen, bzw. der Bewohner
von Verfügungswohnungen in Erlangen in den Jahren seit 2008 – und damit auch
einen Überblick über die seit 2008 verfolgte Strategie der präventiv und
unterstützend angelegten Hilfe für die Bewohner zur Reduzierung der Anzahl der
benötigten Verfügungswohnungen.
Ende 2008 |
308 Wohnungen davon 270 Gewobau 12 städtische 26 angemietet von Privat |
471 Personen davon über 60 Kinder |
Mai 2011 |
263 Wohnungen davon 243 Gewobau 8 städtische 12 angemietet von Privat |
298 Personen davon 19 Kinder |
Ende 2011 |
261 Wohnungen |
312 Personen nahezu keine
Kinder mehr |
Juni 2014 |
182 Wohnungen davon 98 Gewobau +32
Schenkstr. 166 12
städtische 40 angemietet von Privat |
248 Personen |
Anlagen: