Betreff
Zur aktuellen Bedarfsentwicklung bei Verfügungswohnungen zur Unterbringung obdachloser Menschen in Erlangen
Vorlage
50/009/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachstandsbericht zur aktuellen Situation bei Verfügungswohnungen in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Aufgrund des weiterhin dringenden Bedarfs zur Unterbringung obdachloser Personen im Anwesen Schenkstraße 166 wird die Verwaltung zu Gesprächen mit der Gewobau aufgefordert mit dem Ziel, dieses Gebäude bis auf Weiteres auch in Zukunft zur Unterbringung von Obdachlosen nutzen zu können.

 

3. Sollte das Quartier im Röthelheimpark neu überplant werden, wird die Gewobau aufgefordert der Stadt Erlangen anderweitig ausreichend Platz für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung zu stellen.


1.    Unterbringung von obdachlosen Personen als städtische Aufgabe

Nach geltender Rechtslage ist die Stadt als Ordnungsbehörde zur Unterbringung obdachloser Menschen verpflichtet. Während andere Kommunen diese Verpflichtung häufig durch Bereitstellung von Notunterkünften und Notschlafstellen, aber auch durch Anmietung von Pensionszimmern erfüllen, hat die Stadt Erlangen seit den 60er Jahren diese Aufgabe überwiegend durch Bereitstellung angemieteter Wohnungen erfüllt (sog. Verfügungswohnungen). Die Überlassung dieses Wohnraumes mit einfachem Standard erfolgt nicht aufgrund eines Mietvertrages, sondern durch Zuweisung aufgrund einer ordnungsrechtlichen Satzung – das „Entgelt“ (das aus dem städtischen Haushalt zu erbringen ist, soweit es bei den betroffenen Personen nicht beitreibbar ist) ist in einer gesonderten Gebührensatzung festgelegt.

 

Darüber hinaus betreibt die Stadt Erlangen für obdachlose Durchreisende bereits seit dem Jahr 1929 in der Wöhrmühle eine Übernachtungsmöglichkeit an 365 Tagen im Jahr. In den Wintermonaten sind die Räumlichkeiten der Wöhrmühle zusätzlich tagsüber als Wärmestube geöffnet.

 

Auf Initiative des Stadtrates wurde schließlich im Jahr 1999 der Obdachlosenhilfeverein Erlangen (ein Zusammenschluss kirchlicher Initiativen, der örtlichen Wohlfahrtsverbände und des Sozialamtes) gegründet, um alle Kräfte für die Hilfe für obdachlose Menschen in Erlangen zu bündeln. Mit städtischer Unterstützung und mit Hilfe von Spenden von Betrieben und Privatpersonen betreibt der Obdachlosenhilfeverein seit dem Jahr 2000 eine niederschwellige Tagesstätte für obdachlose Menschen und für Bewohner aus Verfügungswohnungen (zunächst in der Heuwaagstraße 11, seit 2013 in der Wilhelmstraße 2G).

 

 

2.    Entwicklung der Verfügungswohnungen bis Ende 2008

Durch notariellen Vertrag vom 05.11.1963 hat die Stadt Erlangen eine größere Anzahl städtischer Wohngebäude an die Gewobau verkauft und den gleichen Vertrag zur Unterbringung obdachloser Menschen wieder zurückgemietet. Diese ca. 300 Verfügungswohnungen waren zwar über weite Teile des Stadtgebietes verstreut. Es bestand jedoch trotzdem – mit allen damit verbundenen Nachteilen – eine relative Konzentration in solchen Stadtteilen (Bruck, Anger, Büchenbach), in denen aufgrund der vorhandenen Bausubstanz (meist aus den 50er Jahren) vorwiegend älterer und preisgünstiger Wohnraum vorhanden war.

 

Darüber hinaus war auch in vielen Fällen eine hohe Stabilität der Bewohnerschaft festzustellen – nicht wenige lebten seit mehreren Jahrzenten in ihren Verfügungswohnungen (viele empfanden ihre Verfügungswohnungen als „Wohnung von der Stadt“ und nicht als Notunterkünfte für den vorübergehenden Zustand der Obdachlosigkeit). Dementsprechend war es in der Vergangenheit auch kaum gelungen, die Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen nennenswert zu reduzieren (wegen der Gefahr der erneuten Obdachlosigkeit konnten die Bewohner nicht einfach aus der Wohnung gewiesen werden).

 

Dementsprechend lag die Anzahl der Verfügungswohnungen in Erlangen (in der Spitze bis zu 320 Wohnungen) gemessen an der Einwohnerzahl auch deutlich über dem Durchschnitt anderer bayerischer Städte – mit der Folge einer entsprechend hohen Belastung für den städtischen Haushalt. Dieser finanzielle Druck führte dazu, dass das Sozialamt viel Arbeit und Energie dafür aufwenden musste, dass ein möglichst hoher Anteil der anfallenden Benutzungsgebühren durch möglichst konsequente Ausschöpfung aller bestehenden Sozialleistungsansprüche der Bewohner wieder hereingeholt werden konnten. Diese Bemühungen waren zwar durchaus erfolgreich, führten aber nur zu einer Kostenverschiebung – und vor allem nicht zu einer Verringerung der Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen zur Unterbringung obdachloser Menschen.

 

3.    Neue Schwerpunktsetzung im Sozialamt seit 2008

Im Jahr 2008 hat sich das Sozialamt zu einer veränderten, internen Schwerpunktsetzung bei seiner Tätigkeit als Obdachlosenbehörde entschlossen. Durch mehr aktive Betreuung und präventive Unterstützung für die Bewohner von Verfügungswohnungen sollten die Bewohner verstärkt dazu motiviert werden, in reguläre Mietwohnungen zu wechseln, um dadurch die Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen senken zu können. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen:

·         Im Dezember 2008 konnte die erste Sozialpädagogische Fachkraft in der Wohnungsabteilung des Sozialamts ihre Arbeit aufnehmen. Seit 2012 sind in diesem Aufgabenbereich insgesamt drei Kolleginnen tätig (wobei der Stadtrat sich bisher nur zur Finanzierung von 2,5 Stellen bereit fand – die restliche halbe Stelle muss irgendwie aus dem Sachkostenbudget des Sozialamts finanziert werden). Alle drei Kolleginnen sind permanent überlastet, eine personelle Verstärkung wäre dringend wünschenswert

·         Durch intensive Beratungs- und Betreuungstätigkeit der drei Kolleginnen konnten tatsächlich in der nächsten Zeit viele Bewohner von Verfügungswohnungen dazu gebracht werden, in reguläre Mietwohnungen umzuziehen und damit städtische Verfügungswohnungen freizumachen

·         Mit Unterstützung der Gewobau konnte das Projekt „zweite Chance-Wohnungen“ installiert werden. Die betroffenen, deren angebliche „Mietunfähigkeit“ bisher einen Umzug in eine Mietwohnung verhindert hatte, erhielten dabei zunächst einen Mietvertrag über ein Jahr für eine bereitgestellte Gewobau-Wohnung – hatten sich dabei keine Probleme ergeben, konnte dieser einjährige in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt werden. Durch das große Entgegenkommen der Gewobau konnten innerhalb kurzer Zeit damit 18 Mietwohnungen durch bisherige Bewohner von Verfügungswohnungen belegt werden

·         Seit 2009 schalten sich unsere drei sozialpädagogischen Fachkräfte systematisch in allen Fällen ein, bei denen beim Amtsgericht eine Räumungsklage eingeht. Ziel ist die Unterstützung der betroffenen zum Erhalt der bestehenden Wohnung – und damit die Verhinderung neuer Zuweisungen in Verfügungswohnungen. Diese präventive Arbeit erwies sich deshalb als besonders wichtig, weil nach unseren Feststellungen die Verschuldung der Betroffenen gerade durch das Räumungsklageverfahren im Regelfall enorm ansteigt (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten der Räumungsfirma usw.). Wer ein solches Räumungsklageverfahren bis zum Ende durchgemacht hat, steht vor einem deutlich höheren Schuldenberg, mit deutlich schlechteren Chancen jemals wieder „auf die eigenen Beine zu kommen“ und jemals wieder eine Obdachlosenunterkunft verlassen zu können.

·         Um eine derartige präventive Tätigkeit zu intensivieren, wurde mit der Gewobau eine unverzügliche Information unserer Sozialpädagoginnen schon weit vor Beantragung eines Räumungstitels bei Gewobau-Mietern verabredet. Auch über den Kreis der Gewobau-Mieter heraus wurden von den drei Kolleginnen Sprechstunden zur Mietschuldnerberatung im Sozialamt eingerichtet

·         Dank des Status der Stadt Erlangen als Optionskommune beim SGB II Vollzug hat sich eine sehr intensive und konstruktive Zusammenarbeit unserer sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Beschäftigten des Jobcenters (Abt. 501), aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Sozialhilfeabteilung 502 und den anderen Bereichen des Sozialamts oder des Jugendamts entwickeln können. Auf diese Weise kann durch konsequente Ausschöpfung aller denkbaren gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten in vielen Fällen entscheidende Hilfe geleistet werden und der Verlust der Wohnung verhindert werden, bzw. der Umzug in eine preisgünstigere Wohnung erleichtert werden.

·         Durch das Engagement der Erlanger Kirchen und weiterer sozialpolitischer Verbände, sowie unter Beteiligung des Sozialamts, existiert seit Ende 2010 der „Sonderfonds gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen“, der – ebenso wie z.B. die Bürgerstiftung – auch in solchen Fällen weiterhelfen kann, in denen gesetzliche Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

·         Ebenfalls seit 2010 gibt es die Möglichkeit für „Hilfen bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ durch eine Sozialarbeiterin der Diakonie, die nach § 67 SGB XII vom Sozialamt finanziert wird.

 

Durch diese unterstützende und präventiv wirkende Tätigkeit konnte tatsächlich in der Folgezeit die Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen und die Anzahl der, auf Verfügungswohnungen angewiesenen Familien (insb. mit Kindern) und Einzelpersonen deutlich reduziert werden (zu den zahlenmäßigen Auswirkungen siehe unten unter 6.).

 

4.    Das Sanierungsprojekt der Gewobau in Bruck und in Büchenbach

Über die Auswirkungen dieser neuen Schwerpunktsetzung in der Wohnungsabteilung des Sozialamts wurde in der SGA Sitzung vom 28.06.2011 von der Verwaltung ausführlich berichtet. Dabei wurde auch deutlich auf den stark Sanierungsbedürftigen Bauzustand der, überwiegend in den 50er Jahren errichteten, Verfügungswohnungen hingewiesen (Ofenheizungen, Gemeinschaftsduschen, Gemeinschaftstoiletten, schadhafte Fenster usw.). Aufgrund der erfolgreichen Betreuungs- und Vermittlungsarbeit in reguläre Mietwohnungen wohnten zum damaligen Zeitpunkt auch nahezu keine Kinder unter 14 Jahren mehr in den Erlanger Verfügungswohnungen, sodass sich bei der Unterbringung von Obdachlosen ein deutlich verstärkter Bedarf an Kleinwohnungen ergeben hatte (alleinstehende Personen machten zwei Drittel der, in den Verfügungswohnung lebende Haushalte aus). Dieser vermehrte Bedarf an Kleinwohnungen verstärkte sich noch dadurch, dass die Quartiere mit der schlechtesten Bausubstanz und der schlechtesten Ausstattung (in der überwiegend Einzelpersonen einquartiert waren – z.B. in der Wilhelmstraße) zum damaligen Zeitpunkt bereits vollständig aufgegeben und an die Gewobau zurückgegeben waren.

 

Da auch nach der eigenen Portfoliostrategie der Gewobau die bauliche Sanierung dieser Wohnquartiere in Bruck und Büchenbach vorgesehen war, nahm die Gewobau dieses Projekt mit einem Kostenvolumen von ca. 15 Millionen Euro im Zeitraum von Mitte 2012 bis Ende 2013 in Angriff. Betroffen waren ca. 230 Verfügungswohnungen, von denen nach der Sanierung aufgrund von notwendigen Grundrissänderungen und Fremdnutzungen (Kindertagesstätten, Lehramtsstuben) noch 205 Wohneinheiten übrig blieben. Davon werden nur noch 98 Wohneinheiten weiter als Verfügungswohnungen genutzt, die restlichen 107 Wohnungen wurden nach intensiver Abstimmung mit der Gewobau an ehemalige Bewohner aus den Verfügungswohnungen regulär vermietet und gelte nun als normale Wohnungen im Bestand des städtischen Wohnungsunternehmens.

 

Durch dieses umfassende Sanierungsprojekt wurde der Standard im Bereich unserer bisherigen Verfügungswohnungen auf ein zeitgemäßes Niveau angehoben – gleichzeitig wurden auch umweltpolitisch wichtige Fortschritte erzielt und die Entwicklung der betroffenen Stadtteile insgesamt positiv beeinflusst (Zentralheizung, Wärmedämmung, Sanitärausstattung, Balkone usw.). Das Sanierungsprojekt hat die Wohnverhältnisse und die sozialen Strukturen für alle Beteiligten grundlegend verändert und deutlich verbessert. Die ehemals Stadtbekannten klassischen Obdachlosenviertel existieren in dieser Form nicht mehr.

 

Auf der anderen Seite hat dieses Sanierungsprojekt alle Beteiligten – insb. unsere sozialpädagogischen Fachkräfte – bis aufs Äußerste gefordert (in eindrucksvollen Bildern wurde darüber Anfang dieses Jahres in einer SGA Sitzung berichtet). Unter zur Hilfenahme von Ausweichquartieren (z.B. in der Schenkstraße 166) vollzog sich das Sanierungsprojekt etappenweise, sodass die betroffenen Bewohner im Regelfall mindestens zweimal umziehen mussten. Aufgrund der besonderen Bewohnerstruktur war dies nur durch den außerordentlichen Einsatz unserer drei sozialpädagogischen Fachkräfte zu bewerkstelligen.

 

Aufgrund des deutlich verbesserten Standards musste selbstverständlich auch eine angemessene Anhebung der Mietkosten akzeptiert werden, die die Stadt für die Verfügungswohnungen an die Gewobau zahlt. Der neue Mietvertrag mit 4,95 € pro m² kalt, bzw. 7,75 € pro m² komplett wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.03.2012 gebilligt. Die im Sanierungsbereich verbliebenen 98 Verfügungswohnungen bestehen aus 50 Ein-Zimmer-Wohneinheiten, 40 Zwei-Zimmer-Wohneinheiten und 8 Drei-Zimmer-Wohneinheiten. Durch die erzielte starke Reduzierung der Anzahl an Verfügungswohnungen sank die angemietete Mietfläche insgesamt von 11.295 m² auf nunmehr 4.581 m². Die jährlichen Mietkosten für den städtischen Haushalt sanken von ca. 541.000 € auf nunmehr 426.000 € pro Jahr.

 

5.    Aktuelle Situation

Gegenwärtig sind 248 Personen in unseren insgesamt 182 städtischen Notwohnungen (Verfügungswohnungen) untergebracht. Dabei handelt es sich um die 98 Verfügungswohnungen aus dem Sanierungsbereich, um 12 stadteigene Wohneinheiten sowie um 40 von Privat angemieteten Wohnungen – und schließlich um 32 Einzelzimmer im Anwesen Schenkstraße 166, das während der Sanierungsphase als Ausweichquartier gedient hatte und dessen Rückgabe uns aufgrund des wieder deutlich steigenden Bedarfs nicht möglich war.

 

Seit einiger Zeit zeichnet sich nämlich wieder eine verstärkte Entwicklung zur Unterbringung von Einzelpersonen ab. Dabei geht es häufig um Menschen nach der Haftentlassung, nach kurzfristiger Entlassung aus dem Bezirkskrankenhaus, um Wohnungsbedarf nach Familientrennungen, um die Wohnungsversorgung von mittellosen älteren und kranken Personen, um die Unterbringung junger Erwachsener, um die Erstunterbringung von Flüchtlingsfamilien, um die Unterbringung nach nach wie vor stattfindenden Zwangsräumungen und sonstiger Tatbestände, die eine Unterbringung in einer Verfügungswohnung erforderlich machen. Dabei nehmen die Fallzahlen aktuell ständig zu und wir stoßen als Obdachlosenbehörde an unsere Kapazitätsgrenzen. Es fehlen einfach geeignete und verfügbare Einzelräume und kleine Wohnungen.

 

Aufgrund dieses auch für die Gewobau sichtbaren Bedarfs wurde uns von der Gewobau auch nach Abschluss des Sanierungsprojekts die vorläufige Weiternutzung dieses vormaligen Ausweichquartiers in der Schenkstraße 166 ermöglicht. Dafür sind wir der Gewobau sehr dankbar. Dieses Anwesen besteht aus 32 Einzelzimmern, wobei sich jeweils zwei Zimmer einen WC Bereich teilen. Auch wenn wir nachvollziehen können, dass die Gewobau mit diesem Anwesen in der Schenkstraße 166 für die nähere Zukunft anderweitige Gestaltungs- und Nutzungsvorstellungen verfolgen will, ist es für die Stadt als Obdachlosenbehörde aufgrund des nach wie vor ansteigenden Bedarfs nicht vorstellbar, mittelfristig auf die Nutzung dieses Anwesens als Verfügungswohnung zu verzichten. Es fehlen uns derzeit einfach Alternativen für die notwendige Unterbringung wohnungsloser Menschen.

 

Bei der momentanen Stagnation bei den Vermietungen auf dem freien Wohnungsmarkt, insb. bei den Sozialwohnungen, sind derzeit praktisch keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden. Wer zurzeit eine bezahlbare Wohnung hat, gibt sie nicht ohne zwingenden Grund auf. Eine relevante Zahl unserer Bewohner wäre – eventuell eingeschränkt – mietfähig, kann aber wegen der kaum vorhandenen Bewegung auf dem Wohnungsmarkt nicht in eine angemessene, reguläre Wohnung vermietet werden. Deswegen kann aus Sicht der Verwaltung derzeit bis auf Weiteres auf eine Nutzung des Anwesens Schenkstraße 166 nicht verzichtet werden – was allerdings mit den Gewobau internen Planungen kollidiert. Die Verwaltung bittet deshalb dringend um einen Verhandlungsauftrag mit der Gewobau mit dem Ziel, uns bis auf weiteres die Nutzungsmöglichkeit des Anwesens Schenkstraße 166 als Verfügungswohnungen zu ermöglichen.

 

6.    Übersicht über die zahlenmäßige Entwicklung der Verfügungswohnungen in Erlangen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung der Verfügungswohnungen, bzw. der Bewohner von Verfügungswohnungen in Erlangen in den Jahren seit 2008 – und damit auch einen Überblick über die seit 2008 verfolgte Strategie der präventiv und unterstützend angelegten Hilfe für die Bewohner zur Reduzierung der Anzahl der benötigten Verfügungswohnungen.

 

Ende 2008

308 Wohnungen

davon 270 Gewobau

12 städtische

26 angemietet von Privat

471 Personen

davon über 60 Kinder
bis 14 Jahren

Mai 2011

263 Wohnungen

davon 243 Gewobau

8 städtische

12 angemietet von Privat

298 Personen

davon 19 Kinder
bis 14 Jahren

Ende 2011

261 Wohnungen

312 Personen

nahezu keine Kinder mehr

Juni 2014

182 Wohnungen

davon 98 Gewobau

+32 Schenkstr. 166

12 städtische

40 angemietet von Privat

248 Personen

 

 

 


Anlagen: