Betreff
Auflagen aus der Haushaltsgenehmigung zum Haushalt 2014
Vorlage
II/015/2014
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushalts 2014 wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 13,446 Mio. € unter folgenden Auflagen genehmigt:

 

1. Auflage zu Einnahmeverbesserungen

 

Mehrerträge bzw. Mehreinnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer und aus der Einkommensteuerbeteiligung sind bis zu einem Betrag von 3,0 Mio. € zur Verbesserung des Ergebnisses des negativen Saldos des Ergebnishaushaltes 2014 bzw. des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushalts 2014 zu verwenden.

 

2. Auflage zur Haushaltskonsolidierung

 

Die Auflage zur Haushaltsgenehmigung 2013 gilt weiterhin, wonach im Haushaltsjahr 2015, bezogen auf die Finanzplanung im Haushalt 2013, Einsparungen und/oder Ertragsverbesserungen in Höhe von 5,0 Mio. € nachzuweisen sind.

 

Die Stadt hat der Regierung demnach für das Jahr 2015 im Rahmen der Haushaltsaufstellung entsprechende Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung vorzulegen.

 

3. Auflage zu den beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperren gem. § 28 KommHV-Doppik

 

Die Stadt hat die am 10.04.2014 vom Stadtrat beschlossenen „haushaltswirtschaftlichen Sperren  – Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von insgesamt 5.040.200 € sowie die „haushaltswirtschaftlichen Sperren – Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 5.550.000 € zur Verbesserung der Ergebnis- bzw. Finanzrechnung 2014 vollumfänglich umzusetzen.

 

4. Auflage zur liquiditätsmäßigen Hinterlegung

 

Aus Sicht der Stadt Erlangen besteht die Gefahr einer Rückforderung einer bereits vereinnahmten Gewerbesteuernachzahlung einschließlich anfallenden Zinsen in Höhe von ca. 32 Mio. €.

 

Um dem damit verbundenen Liquiditätsrisiko entgegenzuwirken, hat die Stadt im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 einen Betrag von mindestens 12,0 Mio. € und im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 einen Betrag von mindestens 16,1 Mio. € liquiditätsmäßig zu hinterlegen.“

 


Anlagen: