Betreff
Auflassung der Haltestelle Sophienstraße
Vorlage
613/008/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Haltestelle „Sophienstraße“ befindet sich in der Gebbertstaße südlich der Sophienstraße im Bereich der Anwesen Gebbertstraße 74/76 bzw. 65. Sie wurde mit der VAO Nr. 023/2009 vom 6. Februar 2009 eingerichtet. Die Abstände zu den benachbarten Haltestellen „Mozartstraße“ bzw. „Anton-Bruckner-Str.“ betragen derzeit 240 m bzw. 130 m.

 

Im Zuge des stadtweiten Austausches von Wartehallen durch die Fa. Stroer wurde die stadteinwärtige Haltestelle „Anton-Bruckner-Str.“ um ca. 40 m nach Norden versetzt. Die Verschiebung der Haltestelle wurde notwendig, da das neue größere Wartehäuschen am alten Standort aufgrund im Boden liegender Sparten nicht errichtet werden konnte.

 

Durch die Veränderung ist es dem Bus nun möglich, die Haltestelle barrierefrei anzufahren. Der Spalt zwischen Bus und Bordstein, der gerade den älteren Mitbürgern das Ein- und Aussteigen oft Schwierigkeiten macht, wird dadurch verhindert. Durch diese Maßnahme beträgt der Abstand zwischen den Haltestellen „Sophienstraße“ und „Anton-Bruckner-Str.“ nur noch ca. 90 m (Anlage 1).

 

Bezüglich der Haltestellenabstände sei auf die im Jahre 1998 herausgegebene Bayerische Leitlinie zur Nahverkehrsplanung (LzN) verwiesen. Mit dieser Leitlinie hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie den Aufgabenträgern bzw. Planern inhaltliche und organisatorische Handlungsempfehlungen für die Erstellung des ÖPNV-Angebotes in die Hand gegeben. Diese Leitlinie enthält konkrete Planungs- und Bewertungskriterien sowie Empfehlungen zu Grenz- und Richtwerten. Diese war die Grundlage für die Festlegung der Haltestellen-Einzugsbereiche in Erlangen (siehe Anlage 2 sowie Beschluss vom 12.06.2007 im UVPA zur „ausreichenden Verkehrsbedienung“ nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG im Rahmen der Nahverkehrsplanerstellung nach § 13 Bayer. ÖPNV-Gesetz. Der gesamte Nahverkehrsplan 2007 ist zu finden unter http://www.vep-erlangen.de/was-ist-der-vep/wissensspeicher/)

 

Da ein wichtiges Qualitätskriterium im ÖPNV die Fahrzeit ist und diese durch eine zu dichte Lage von Haltestellen im Linienverlauf beeinträchtigt wird, wurde in Abstimmung mit der PI Erlangen und der ESTW Stadtverkehr GmbH vereinbart, die Haltestelle „Sophienstraße“ zum Sommerferienfahrplan 2014 nicht mehr anzufahren.


 

Für die Fahrgäste verlängert sich durch den Wegfall der Fußweg um ca. 90 m. Dies ist aus Sicht der Verwaltung für die betroffenen Fahrgäste zumutbar, da sich für die Mehrzahl der Fahrgäste (u.a. Pendler) und die Verkehrsabwicklung auf der Gebbertstraße Vorteile ergeben.


Anlagen:       

Anlage 1:    Übersicht Haltestellenabstände und Einzugsbereiche im Bereich Gebbertstraße – Sophienstraße – Anton-Bruckner-Str.

Anlage 2:    Auszug aus dem Nahverkehrsplan 2007