Betreff
Förderung der Pro Handball Erlangen GmbH & Co. KG
Vorlage
52/014/2014
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co. KG wird die städtische Karl-Heinz-Hiersemann-Halle

Alternative a) kostenlos
Alternative b) zu den geförderten Nutzungsentgelten analog des Beschlusses vom 26.11.2011 des Sportausschuss
Alternative c) zu einem ungefördertem Nutzungsentgelt

vermietet.
Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage rückwirkend ab 01.07.2014 einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Die Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co. KG hat sich für die 1. Bundesliga qualifiziert. Ab 01.07.2014 wurde der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co. KG vom Deutschen Handballverband die Lizenz für die 1. Bundesliga erteilt.
Aus steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen spielen in der ersten und zweiten Bundesliga ausschließlich Handballvereine in der Rechtsform einer GmbH. Dies entspricht auch der Empfehlung des Deutschen Handballverbandes.
Das Spiel- und Lizenzrecht wird aber erst durch die Qualifikation eines eingetragenen gemeinnützigen Handballvereins möglich.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Nach Gesprächen mit Herrn OBM Dr. Janik bittet die Pro HC Erlangen GmbH um kostenlose Überlassung der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle für das Training, Turniere und vier Spiele in der Spielsaison 2014/15.
Die kostenfreie Überlassung wird von der GmbH damit begründet, dass der HC Erlangen medienwirksam in einer der vier größten Mannschafts- und Publikumssportarten vertreten ist. Dadurch hat die Stadt Erlangen einen erheblichen Mehrwert.
Die GmbH ist aber grundsätzlich nicht förderberechtigt nach den Sportförderrichtlinien.
Förderberechtigte Sportvereine erhalten für die Nutzung der Erlanger Sporthallen einen Nutzungsvertrag mit einer geförderten Nutzungsgebühr. Für die Karl-Heinz-Hiersemann-Halle beträgt das Nutzungsentgelt gefördert 13,80 € pro Stunde und ohne Förderung 143,00 € pro Stunde, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Förderungen können im Einzelfall durch den Sportbeirat und Sportausschuss entschieden werden (Teil A Nr. 2 Satz 5 und Teil A Nr. 3 Satz 2 Sportförderrichtlinien).


Für die 2. Bundesliga wurden der Pro Handball Club GmbH & Co. KG die städtischen Sporthallen ermäßigt, analog der förderberechtigten Vereine, überlassen. Dies wurde im Sportbeirat und Sportausschuss in der Sitzung am 26.07.2011 beschlossen. Der hochklassige Handballsport sollte auch weiterhin durch Bereitstellung von Trainings- und Spielzeiten in den städtischen Sporthallen von der Stadt Erlangen unterstützt und gefördert werden.

3.   Prozesse und Strukturen
Auf Grundlage der voraussichtlichen Trainingszeiten und vier Bundesligaspiele in der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle  in der Saison 2014/15 wird rückwirkend ab 01.07.2014 eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: