Betreff
Ausbau der Ferienbetreuung in Erlangen; Antrag der ödp Nr. 102/2013 vom 12.06.2013
Vorlage
40/007/2014
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Das ab Ostern 2014 neu eingerichtete individuelle Ferienangebot an der Mönauschule wird wie dargestellt weitergeführt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für ein integriertes Konzept für die Erlanger Ferienbetreuung mit den Beteiligten zu initiieren.
  3. Der Antrag ÖDP Nr. 102/2013 vom 12.6.2013 ist bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        In den Stadtteilen soll ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Ferienbetreuungsangebot sichergestellt werden.

Im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschulen sollen nach und nach bedarfsgerechte und verlässliche Ferienbetreuungsangebote an den Ganztagsgrundschulen eingerichtet werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        In der Stadt Erlangen gibt es bereits ein breites Angebot für Ferienbetreuungen verschiedener Träger. Zur gegenseitigen Abstimmung der Angebote finden regelmäßige Besprechungen im Arbeitskreis Ferienbetreuung des Bündnisses für Familien statt. Eine Zusammenstellung dieser Angebote wird jährlich vom Bündnis für Familien in der Broschüre „Erlanger Ferienbetreuung für Schulkinder“ aufgelegt. Die Übersicht über die aktuellen Angebote ist in der Anlage 2 beigefügt.

Die nähere Auseinandersetzung mit dem Thema Ferienbetreuung zeigt, dass diese Aufgabe durch viele verschiedene Akteure in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen Zielsetzungen wahrgenommen wird. Bedarfserhebungen zu dieser Thematik sind grundsätzlich schwierig und liefern nach den bisherigen Erfahrungen keine verlässlichen Planzahlen, da der seitens der Eltern gemeldete Bedarf regelmäßig deutlich höher ausfällt, als er tatsächlich ist. Aus diesem Grunde sind verschiedene Initiativen zur Einrichtung von Ferienbetreuungsmaßnahmen beispielsweise an der Max- und Justine-Elsner-Schule oder an der Friedrich-Rückert-Schule mangels ausreichender Anmeldungen gescheitert.

 

Dennoch besteht in einigen Stadtteilen (z.B. Stadtwesten) ein Bedarf an verlässlichen und stadtteilnahen Ferienbetreuungsmaßnahmen, der sich u.a. auch aus dem Ausbau der Ganztagsgrundschulen ergibt. Aus diesem Grunde sieht das Schulverwaltungsamt die Notwendigkeit, zusätzliche Ferienbetreuungsangebote schwerpunktmäßig bei den Ganztagsschulen einzurichten.

 

        Um das bestehende Angebot bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und insbesondere die Ferienbetreuung an den Erlanger Ganztagsgrundschulen weiter ausbauen zu können, werden die beteiligten Dienststellen der Verwaltung (40, 41, 43, 51) in Zusammenarbeit mit dem  Bündnis für Familien und den weiteren Trägern Planungen für ein abgestimmtes und integriertes Gesamtkonzept initiieren. Eine Abstimmung über einheitliche Standards hinsichtlich der pädagogischen Konzepte, der Qualifikation der Betreuer etc. wird angestrebt.

Da im Stadtwesten aktuell ein realer ungedeckter Betreuungsbedarf besteht, der durch die Schulleitungen der Mönauschule und der Hermann-Hedenus-Schule bestätigt ist, wurde für das laufende Schuljahr 2013/2014 mit der VHS als Träger der Ganztagsbetreuung an der Mönauschule ein individuelles Ferienangebot neu geschaffen.

 

Dieses Angebot soll zukünftig  fortgeführt werden. (vgl Anlage 3: Tischauflage für die 1. Sitzung des VHS-Kuratoriums am 02.04.2014 zur Ferienbetreuung an Ganztagsschulen).

Da die Ferienbetreuung an der Mönauschule mit dem vorhandenen Stundenkontingent der VHS durchgeführt wird, scheiterte die Einrichtung eines vergleichbaren Ferienangebotes an der Hermann-Hedenus-Schule an den fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Damit die Ferienbetreuung auch weiterhin an der Mönauschule sichergestellt und das Angebot an der Hermann-Hedenus-Schule zum nächsten Schuljahr erstmalig eingerichtet werden kann, ist die organisatorische und stellenplanmäßige Behandlung noch mit dem Personal- und Organisationsamt abzustimmen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Organisation sowie die Durchführung der Ferienbetreuung an der Mönauschule im Schuljahr 2013/2014 wurde zwischen der Schulleitung der Mönauschule, der Volkshochschule als Träger der Ganztagesschule und dem Schulverwaltungsamt in seiner Funktion als Sachaufwandsträger wie folgt abgestimmt:

 

Im laufenden Schuljahr kann die Ferienbetreuung für insgesamt 4 Wochen (jeweils eine Woche in den Oster- und Pfingstferien und 2 Wochen in den Sommerferien) angeboten werden.

Das Programm soll pädagogische, kulturelle, sportliche und spielerische Angebote enthalten und vor allem Feriencharakter haben. Durch die Ferienbetreuung werden Aufgaben im Rahmen der Ganztagsbildung wahrgenommen. An jeweils einem Tag in den Ferien wird ein Tagesausflug angeboten.

 

An Räumlichkeiten können verschiedene Schulräume (Lese- und Büchereiraum, Speisesaal der Mensa, Schulküche, Pausenhalle vor der Turnhalle, Aula mit Bühne) sowie die Außenanlagen der Mönauschule genutzt werden. In den Pfingst- und Sommerferien steht zusätzlich die Turnhalle zur Verfügung.

 

Das Ferienangebot wird von 8 Uhr bis 16 Uhr dauern, eine Betreuungszeit ab morgens

7.30 Uhr und am Nachmittag bis 16.30 Uhr ist je nach Bedarf zusätzlich zu gewährleisten. Amt 43 stellt für diesen Zeitraum analog zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst zur offenen Ganztagsschule in der jeweils gültigen Fassung persönlich und fachlich geeignetes Personal zur Verfügung. Das eingesetzte Personal muss die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über pädagogische und fachliche Kompetenz verfügen. Als Leitung der Ferienbetreuung muss eine pädagogische Fachkraft eingesetzt werden, die die Leitungsfunktion während der Dauer der Ferienbetreuung wahrnimmt.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Amt 43 erhält für die Ferienbetreuung an der Mönauschule eine Pauschalvergütung von 40 € je Kind und Woche. Dieser Betrag wird zur einen Hälfte aus Elternbeiträgen bzw. über Sozialleistungen für Bildung und Teilhabe und zur anderen Hälfte dem Budget des Amtes 40 finanziert. Amt 40 übernimmt außerdem weitere ungedeckte Kosten sowie die Kosten für die Reinigung. Die zu tragenden Kosten werden Ende des Jahres abgerechnet. Amt 40 rechnet mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 6.000 € pro Schule.  Diese Kosten für die laufende Ferienmaßnahme werden aus dem Budget des Amtes 40 finanziert.

        Bei einer dauerhaften Einrichtung der Ferienbetreuung im vorher genannten Umfang ist mit nachfolgenden Personalkosten für ein/e pädagogische Mitarbeiter/in und einer Verwaltungskraft p. a. und je Schule zu rechnen:

-       pädagogische/r Mitarbeiter/in                 ca. 5.500,00 Euro

-       Verwaltungsmitarbeiter/in                                       ca.    500,00 Euro

Die Personalkosten für die laufende Ferienmaßnahme werden aus dem Budget des Amtes 43 gedeckt.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         für Maßnahmen im neuen Schuljahr 2014/2015 sind nicht vorhanden.


Anlagen:

Anlage 1: Fraktionsantrag

Anlage 2: Ferienübersicht des Erlanger Bündnisses für Familien

Anlage 3:Tischauflage VHS Kuratorium am 02.04.2014 zur Ferienbetreuung