Betreff
Mindestlohn auch für Arbeitslose
Erlanger Linke - Stadtratsgruppe Nr. 065/2014 vom 29.04.2014
Vorlage
II/010/2014
Aktenzeichen
II/GGFA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.      Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.      Der Antrag der Stadtratsgruppe der Linken Nr. 065/2014 vom 29.04.2014 gilt damit als bearbeitet.

 


Es wird beantragt, wie vom Sozialforum gefordert, dass die GGFA nicht mehr in Stellen vermittelt, für die weniger als 8,50 Euro/Stunde gezahlt wird.

 

Da jedes kommunale Jobcenter sein Handeln auf Bundesgesetzen begründet und das Land Bayern für die Rechts- und Fachaufsicht zuständig ist, wurde die Fragestellung an Herrn Ministerialrat Schumacher im bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, weitergeleitet. Seine Antwort vom 2.Juni 2014 lautet wie folgt:

 

Sehr geehrter Herr Lindner,

 

wie Sie zutreffend ausführen, muss das Jobcenter auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindestbedingungen achten, ist jedoch nicht befugt, selbst arbeitsrechtliche Standards zu setzen und hierfür seinen Integrationsauftrag oder seine Pflicht, mit Bundesmitteln (ALG II, Eingliederungsbudget SGB II) sparsam und wirtschaftlich zu wirtschaften (§ 14 S. 3 SGB II), zu vernachlässigen.

 

Bei der Vermittlung in Beschäftigung sind vorzugswürdig solche Jobs anzubieten, die einen Lohn ermöglichen, die den SGB II-Leistungsberechtigten unabhängig von SGB II-Leistungen machen. Wo dies nicht möglich ist, ist dennoch zu vermitteln und aufstockendes ALG II zu gewähren. In diesem Fall ist bevorzugt derjenige Job zu vermitteln, der den SGB II-Leistungsberechtigten möglichst weitgehend unabhängig von SGB II-Leistungen macht, so dass ein möglichst geringes aufstockendes ALG II erforderlich ist. Nachrangig sind auch solche Jobs zu vermitteln, die eine Bezahlung unterhalb des (künftigen) Mindestlohn-Niveaus (von 8,50 €) mit sich bringen, solange hierdurch der Rahmen des geltenden Arbeitsrechts nicht verletzt wird.
Dazu i. E.:

·         Bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns darf ein solcher nicht als Jobcenter-Standard vorgegeben werden.

·         Im Mindestlohngesetz enthaltene Ausnahmen dürfen nicht durch Jobcenter-Standards unterlaufen werden.

·         Geltende Tarifverträge sind zu beachten, soweit Tarifbindung des Arbeitgebers und Gewerkschaftszugehörigkeit des zu Vermittelnden vorliegen.

·         Zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von o. g. Punkten ist zu beachten, dass kein sittenwidriger Lohn bezahlt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Schumacher
Ministerialrat
Leiter Referat I 3 - Grundsicherung für Arbeitsuchende

 

Soweit die „negative“ fachliche Stellungnahme des Ministeriums zu den Befugnissen und Ermessensspielräumen eines Jobcenters.

 

Aus der Praxis der Vermittlungsarbeit der GGFA im Jobcenter Erlangen ist zu berichten, dass faktisch die Überprüfung der Integrationen und Vermittlungen der letzten Monate zeigt, dass die Stundenlöhne in der Regel über 8,50 € liegen. Vermittlungen in Zeitarbeit bieten bereits seit längerem einen tariflich gebundenen Stundenlohn von über 8,50 €.

 

Lediglich bei wenigen Stellen, die in Eigeninitiative gesucht wurden, war ein Stundenlohn unter 8,50 € festzustellen. (z.B. Privathaushalt 8,-- €, Billigmarkt 7,50 €, und teilweise im Fastfood -Bereich). Solche Stellen werden vom Jobcenter nicht aktiv angeboten! Das Jobcenter greift dann ein, wenn sittenwidrige Löhne festgestellt werden sollten. Die Bemessung der Sittenwidrigkeit kann unterschiedlich ausgelegt werden, laut Sozialgerichtsurteilen beginnt dies abhängig von der Tätigkeit bei Löhnen unter 6,-- € pro Stunde.

 

Es fehlt in Erlangen schlichtweg die Angebotsstruktur an Einfacharbeitsplätzen in der Produktion und in Dienstleistungen, sodass die Thematik eines arbeitsvertraglich festgeschriebenen sittenwidrigen Stundenlohns größenmäßig relevant werden könnte.

 

Wie Herr Schumacher vom STMAS festgestellt hat, ist es der Auftrag des Jobcenters den SGB II Empfänger weitgehend unabhängig vom SGB II Bezug zu machen. Aus dieser Warte heraus besteht unmittelbar der Auftrag, eine leistungsgerechte Entlohnung auf möglichst hohem Niveau als Ziel einer Integration zu erreichen.

 

Fazit: Zum einen hat das Jobcenter nicht die Kompetenz eigenständige Standards zu setzen. Zum anderen zeigt die Praxis, dass die Personalvermittlung der GGFA keine Vermittlungen unter 8,50 € vorgenommen hat. Die festgestellten Fälle beruhten auf Eigeninitiative der Arbeitssuchenden.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Antrag der Erlanger Linke – Stadtratsgruppe Nr. 065/2014 vom 29.04.2014

Anlage 2 Erklärung des Sozialforums