1. Für die Neugründung der Waldkinderkrippe Mooswichtel
e.V.am Bolzplatz Anschützstraße durch den Trägerverein Mooswichtel e.V. werden
12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Der obengenannten Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung
zugestimmt (Art. 27 BayKiBiG).
3. Der Trägerverein Mooswichtel e.V. erhält für die Anschaffung eines Bauwagens
einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Gesamtstadt für Kinder im Alter von 20 Monaten bis drei Jahren.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der
Anschaffungskosten nach Art. 27 BayKiBiG
i. V. m. Art. 10 FAG.
Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Anschaffung
Der Trägerverein Mooswichtel e.V. plant auf dem o.g. Gelände den Betrieb
eines Waldkindergartens sowie einer Waldkinderkrippe. Da in Erlangen eine 100%
Versorgung von Kindergartenplätzen besteht, wird die
Investitionskostenförderung ausschließlich für die Waldkinderkrippe beantragt.
Die Krippe umfasst 12 Plätze für Kinder ab zwei Jahren, davon maximal zwei Plätze für Kinder ab 20 Monaten. Die
Waldpädagogik fördert auf besondere Weise die Entwicklung von Kindern in
unmittelbarer Begegnung mit der Natur.
Im Rahmen der vorgelegten Konzeption, insbesondere auch in Bezug auf die Länge
der Öffnungszeiten, ist das Vorhandensein einer ausreichenden und geeigneten
Unterkunft eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis.
Der Unterkunft muss gerade bei Kindern im Krippenalter ein hoher Stellenwert
eingeräumt werden, da eine intensive und häufige Nutzung erfolgt (z.B. wickeln,
schlafen, Witterungseinflüsse). Um dieser Voraussetzung zu genügen,
beabsichtigt der Trägerverein die Anschaffung eines Bauwagens mit
entsprechender Ausstattung.
Aufgrund der unterschiedlichen Erziehungsausrichtungen der Erlanger Elternschaft ist
die Stadt Erlangen bestrebt, ein möglichst breites Spektrum an Einrichtungen mit unterschiedlich pädagogischen Schwerpunkten anzubieten. Bei der Waldkinderkrippe handelt es sich um ein innovatives Angebot, das in dieser Form in Erlangen noch nicht angeboten wird. Die Waldkinderkrippe trägt somit dazu bei, das vielfältige Angebot im Stadtgebiet zu erweitern.
Der Bauantrag wurde am 07.07.2014 eingereicht. Vom Bauaufsichtsamt
wurden unverzüglich die erforderlichen Stellungnahmen bei den beteiligen Ämtern
angefordert. Aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit ist eine Rückmeldung aller
Beteiligten bis zur heutigen Vorlage im JHA nicht möglich. Nach telefonischer
Mitteilung des Bauaufsichtsamtes vom 09.07.2014 (12:15Uhr) ist der Antrag –
vorbehaltlich der Zustimmung aller beteiligten Stellen, insbesondere des
Naturschutzbeirates - grundsätzlich
genehmigungsfähig.
Bedarfseinschätzung
Von Seiten der Jugendhilfeplanung wird dazu angemerkt, dass ein derartiges Angebot für die Altersgruppe der unter Dreijährigen in Erlangen derzeit nicht vorhanden ist.
Die konzeptionelle Ausrichtung ist nicht primär auf eine wohnortnahe Versorgung gerichtet, das Angebot richtet sich vielmehr an Interessierte aus dem ganzen Stadtgebiet (und wie die Verwaltung aus der Erfahrung mit Waldkindergärten weiß, gibt es Interessenten auch über das Stadtgebiet hinaus). Aus diesem Grund sind die Plätze, analog zur bedarfsplanerischen Würdigung vergleichbarer Konzepte vielmehr auf die Quote der Stadt als Ganzes anzurechnen.
Unter der Berücksichtigung der derzeit in Bearbeitung befindlichen Ausbauprojekte wird Erlangen bis Ende des Jahres 2014 voraussichtlich einen Versorgungsgrad von ca. 48,7 % (1421 Plätze) erreichen.
Durch die Neuschaffung von 12 Plätzen in der geplanten Einrichtung „Waldkinderkrippe Mooswichtel e.V.“ würde sich die Quote auf dann 49,1 % erhöhen.
Der Stadtrat hat sich beim Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige für eine Versorgungsquote von 50 % ausgesprochen. Darüber hinaus liegen der Jugendhilfeplanung keine weiteren Erkenntnisse vor, die eine grundsätzlich andere Beurteilung geboten erscheinen lassen.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die Neuschaffung von 12 Plätzen geeignet, zu einer dem Bedarf angemessenen Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige beizutragen und ist somit zu befürworten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Kosten und Finanzierung
Das Stadtjugendamt erhielt im
Februar 2014 Kenntnis über dieses Projekt, so dass eine Anmeldung für den
Haushalt 2014 nicht möglich war.
Die Anschaffungskosten des Bauwagens liegen lt. günstigstem Kostenvoranschlag
bei rd. 40.000,00 €. Die Stadt Erlangen gewährt nach derzeitiger Regelung einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 27.000,00 €. Eine Refinanzierung durch
den Freistaat Bayern erfolgt nicht, da die Maßnahme unter der Bagatellgrenze
von 100.000,00 € liegt.
Die Kosten pro Platz betragen ca. 3.300 € und liegen damit deutlich unter
einem konventionellen Krippenplatz.
Nachdem sich die zwingende Fertigstellung der Krippenbaumaßnahmen gemäß der
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungs-finanzierung“ 2008-2014 von 31.12.2014 um ein Jahr verlängert
hat, entzerrt sich hier der enorme Zeitdruck für die Träger. Dadurch ist zu
erwarten, dass sich der geplante Mittelabfluss der bereits bewilligten
Maßnahmen 2014 in Einzelfällen ins Haushaltsjahr 2015 verschieben wird.
Da es sich bei der Anschaffung des Bauwagens um eine relativ kostengünstige
Maßnahme handelt, kann diese durch die zu erwartende Verschiebung aus dem
laufenden Haushaltsansatz finanziert werden. Die Verschiebung ist bei der
Haushaltsplanung 2015 zu berücksichtigen, d.h. ein entsprechender Mittelansatz
muss gewährleistet sein.
Voraussichtliche Finanzierung |
|
|
staatlicher Anteil |
unter Bagatellgrenze |
0,00
€ |
städtischer Anteil |
|
27.000,00
€ |
Anteil Träger |
|
13.000,00
€ |
Investitionskosten: 27.000,00 |
€ |
bei
IPNr : 365 D.880 |
|
|
|
|
|
|
Folgekosten 85.000,00 |
€ |
bei
Sachkonto: 530101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365 D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: