Der aktuelle Sachstandsbericht des Sozialamts und der GGFA zur SGB II Umsetzung in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
1.
Aktuelle
Zahlenentwicklung
Bei der Anzahl der Personen- und
Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bezug in Erlangen setzte sich der, seit einiger
Zeit konstante Trend zu einem leichten Anstieg weiter fort. Seit Ende des
vergangenen Jahres ist damit die Anzahl der, auf Hartz IV-Leistungen angewiesenen
Personen um ca. 150 angestiegen (ein Zuwachs um 3,3 % seit Dezember 2013).
Bei der Anzahl der SGB II beziehenden
Arbeitslosen in Erlangen ist der Zuwachs im gleichen Zeitraum sogar etwa
doppelt so hoch (+ 6,8 %). Diese Entwicklung beschränkt sich jedoch nur auf die
Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II – bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen
insgesamt in Erlangen (einschließlich des Rechtskreises SGB III) war zwar ein
deutlicher Anstieg zum Jahreswechsel, danach jedoch ein stetiger Rückgang zu
beobachten.
2.
Entwicklungen
bei den bereitstehenden Bundesmitteln
Bedingt durch den Regierungswechsel nach den
Bundestagswahlen im vergangenen September ist derzeit der Bundeshaushalt 2014
noch nicht beschlossen. Bis zum Haushaltsbeschluss (voraussichtlich zur
Jahresmitte) gelten somit die Regeln zur vorläufigen Haushaltsführung. Dies hat
zwar keine Einschränkungen zur Folge für die Zahlungen an SGB II Leistungsberechtigte
Bürgerinnen und Bürger (es handelt sich um gesetzliche Pflichtleistungen).
Dagegen sind die sonstigen Kosten des Jobcenters (Verwaltungskosten und
Eingliederungskosten) nach der Auslegung des Bundeshaushaltsrechts durch das
BMAS keine gesetzlich verpflichtenden Leistungen (obwohl der Bund nach dem
Gesetz zur Kostentragung verpflichtet ist). In der Folge wurden für den
Zeitraum bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts sowohl bei den
Verwaltungskosten, wie auch bei den Eingliederungsmitteln durch das BMAS
lediglich ein Anteil von 45 % zur Bewirtschaftung freigegeben. Es ist absehbar,
das im Laufe des Monats Juni dieses Limit – zumindest bei den Verwaltungskosten
– ausgeschöpft sein wird. Die Stadt könnte deshalb im Laufe des Monats Juni in
die Situation geraten, die fehlenden Bundesmittel zur Finanzierung des
laufenden Jobcenter Betriebs vorfinanzieren zu müssen – es sei denn der Bund
ist zu einer höheren Mittelfreigabe bereit oder der Bundeshaushalt 2014 wird
schneller als geplant verabschiedet.
An dieser Situation ändert sich auch nichts
dadurch, dass im Laufe des April 2014 die für heuer verfügbaren Bundesmittel
geringfügig aufgestockt wurden. In der sog. Eingliederungsmittelverordnung des
Bundes vom 09.12.2013 war festgelegt worden, dass – vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2014 – für das Jobcenter der Stadt Erlangen
Verwaltungsmittel i.H.v. 2,811 Millionen Euro und Eingliederungsmittel i.H.v.
1,834 Millionen Euro bereit stehen (derzeit sind davon nur 45 % zur
Bewirtschaftung freigegeben). Da in der neuen Koalitionsvereinbarung eine
Anhebung dieser Bundesmittel für die Arbeit der Jobcenter, bzw. eine
zusätzliche Freigabe von Haushaltsresten aus Vorjahren, angekündigt war teilte
erfreulicherweise das BMAS mit Schreiben vom 07.04.2014 eine Anhebung der
Bundesmittel für Jobcenter i.H.v. bundesweit 325 Millionen Euro mit. Diese
zusätzlichen Bundesmittel stammen aus Haushaltsresten des Jahres 2012 und
wurden etwa hälftig auf Verwaltungskosten und Eingliederungskosten aufgeteilt.
Für das Jobcenter der Stadt Erlangen ergab sich dadurch eine Erhöhung der
Verwaltungsmittel des Bundes um 115.789,- € und eine Erhöhung der
Eingliederungsmittel des Bundes um 88.085,- € für das Haushaltsjahr 2014.
3.
Bundesmittel
für Sprachkurse
Die berufsbezogene Sprachförderung für
Menschen mit Migrationshintergrund im SGB II erfolgt im Wesentlichen über die
ESF – BAMF – Sprachkurse. Wegen der intensiven Inanspruchnahme dieser
Sprachkurse hatte das BAMF mit Schreiben vom 01.04.2014 mitgeteilt, dass die
verfügbaren Bundesmittel für das laufende Jahr aufgebraucht seien und deshalb
ab sofort keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse mehr bewilligt werden
könnten. Erfreulicherweise kam Anfang Mai die Nachricht aus Berlin, wonach das
BMAS zusätzliche ESF Mittel i.H.v. rund 34 Millionen Euro für die Fortführung
des Programms zur Finanzierung von Sprachkursen bis zum 31.12.2014
bereitgestellt hat.
4.
Aktuelle
Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des SGB II
·
Entwurf
eines 8. Gesetzes zur Änderung des SGB II
Dieser Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen drei Änderungen:
Zum Einen wird die Befristung von Personalzuweisungen an gemeinsame
Einrichtungen geändert (betrifft Erlangen nicht).
Zum Zweiten werden Erstattungsansprüche der Jobcenter z.B. gegen die
Rentenversicherung neu geregelt, wenn das Jobcenter korrekt Leistungen
ausgezahlt hatte, von der Rentenversicherung dann aber nachträglich rückwirkend
eine Rentenzahlung bewilligt wurde. Die nach der bisherigen Rechtslage in
Anspruch genommenen Erstattungsansprüche der Jobcenter gegenüber der
Rentenversicherung hatte das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom
Oktober 2012 für unwirksam erklärt, sodass es zu Doppelzahlungen in nicht
unerheblichem Umfang gekommen war. Mit dieser Gesetzesänderung wird ein neuer,
ausdrücklicher Erstattungsanspruch der Jobcenter neu geschaffen.
Zum Dritten werden durch diesen Gesetzesentwurf Ordnungswidrigkeiten und
Straftatbestände in das SGB II eingefügt für den Fall der Verletzung von
datenschutzrechtlichen Vorschriften durch Beschäftigte der Jobcenter. In diesen
Fällen werden Beschäftigte des Jobcenters mit einer Geldbuße bis zu 300.000,-
€, in Sonderfällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.
·
Entwurf
eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWE)
Im Rahmen eines umfangreichen
Gesetzgebungsvorhabens aus dem Bundesgesundheitsministerium sind auch
Regelungen zur Vereinfachung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes für
Bezieher von SGB II Leistungen vorgesehen. Inwieweit damit tatsächlich Verwaltungsvereinfachungen
für die Jobcenter entstehen werden – insb. im Fall der Erhebung von
Zusatzbeiträgen und der dann entstehenden Frage der Verpflichtung zur Wahrnehmung
eines evtl. Sonderkündigungsrechts – bleibt abzuwarten. In ihrer Stellungnahme
vom 18.02.2014 haben sich die kommunalen Spitzenverbände dazu relativ skeptisch
geäußert. Ein in Kraft treten dieser neuen gesetzlichen Regelungen ist nicht
vor 2016 geplant.
·
Entwurf
eines Tarifautonomie-Stärkung-Gesetzes (Mindestlohngesetz)
Mit diesem 26-seitigen-Gesetzentwurf (den
kommunalen Spitzenverbänden waren zur Stellungnahme gerade einmal drei
Arbeitstage eingeräumt worden) soll die Einführung eines bundesweit
einheitlichen Mindestlohnes von 8,50 € bewerkstelligt werden. Die nach Veröffentlichung
einsetzende Diskussion über Ausnahmeregelungen zeigt, dass auch hier „der
Teufel im Detail steckt“ (z.B. Umsetzung für die Taxifahrer und für die
kommunal festgesetzten Taxitarife). Es bleibt daher abzuwarten, ob und in
welchem Umfang die Einführung des Mindestlohns dazu beitragen kann,
existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und damit vielleicht auch SGB
II Transferleistungsempfänger aus dem Bezug herauszubringen. Nach der letzten,
uns bekannten Fassung des Gesetzentwurfs sind Ausnahmen vom gesetzlichen
Mindestlohn nicht nur für Praktikanten, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige
vorgesehen, sondern auch für den Zeitraum der ersten sechs Monate für Personen,
die „unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung Langzeitarbeitslos im Sinne des §
18 des dritten Buches Sozialgesetzbuch waren“. Bei dieser Regelung bliebe z.B.
abzuwarten, ob zur Klärung des Geltungsbereichs des Mindestlohns das Jobcenter
verpflichtet ist dem Arbeitgeber gegenüber Auskunft über den bisherigen
Arbeitslosenstatus zu geben (trotz Sozialdatenschutz). Eine ernsthafte
Diskussion hierüber wird sich aber wohl erst nach endgültiger Verabschiedung
des § 22 Mindestlohngesetz ergeben.
§ Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit
regelmäßig tagende Bund-Länder-Arbeitskreise, die an Vorschlägen für eine
Verwaltungsvereinfachung des SGB II (sowohl im Leistungsbereich, wie auch im
Eingliederungsbereich) arbeiten. Zwischenergebnisse hierzu werden jedoch nicht
veröffentlicht. Gelegentlich in der Presse erscheinende Meldungen (z.B.
einerseits: keine unterschiedliche Behandlung von jüngeren und älteren SGB II
Beziehern im Bereich der Sanktionen, andererseits: für alle aber schärfere
Sanktionen bei Terminversäumnissen) lassen jedoch befürchten, dass „kein großer
Wurf“ zu erwarten sein dürfte.
5.
Zum
Stand der Jahresabrechnungen mit dem Bund
·
Jahresabrechnungen
2010 und 2011
Wie in den letzten Sachstandsberichten mitgeteilt, besteht hier Streit
zwischen der Stadt Erlangen und dem BMAS, ob die seinerzeitige Tätigkeit zweier
Mitarbeiterinnen im Jobcenter wie in den Vorjahren spitz abgerechnet werden
durfte oder bereits durch die Gemeinkostenpauschale abgedeckt sei (es geht hier
um eine – nach unserer Auffassung nicht berechtigte – Rückforderung des Bundes
i.H.v. ca. 52.000,- €). Um die Erfüllung dieser Forderung zu erzwingen hat der
Bund mit Schreiben vom 13.12.2013 eine fällige Zahlung laufender Betriebskosten
für das Jobcenter in Erlangen i.H.v. ca. 170.000,- € einbehalten. Gleichzeitig
wurde mitgeteilt dass diese fälligen Betriebskosten aus dem Jahr 2013 sofort in
vollem Umfang freigegeben würden, wenn die Stadt Erlangen bei der Rückforderung
des Bundes in den Abrechnungen 2010 und 2011 nachgeben würde. Eine derartige
Strafaktion des Bundes ist nach Auffassung der Verwaltung nach den geltenden Abrechnungsvorschriften
nicht zulässig. Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 10.04.2014
einstimmig die Erhebung einer Klage gegen diese „Sanktion“ beschlossen. Die
entsprechende Klage wurde am 09.05.2014 beim zuständigen Landessozialgericht
Bayern, Zweigstelle Schweinfurt, eingereicht.
·
Jahresabrechnung
2012
Die entsprechende Jahresabrechnung des Jobcenters für 2012 liegt dem Bund
bereits seit längerer Zeit vor. Das BMAS befindet sich derzeit in der Prüfung –
ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.
·
Jahresabrechnung
2013
Die Abrechnung des Jobcenters für das Jahr 2013 wurde zwischenzeitlich
erstellt und an das BMAS zur Prüfung übersandt.
6.
Entwicklungen
im Jobcenter Erlangen
Im Bereich der SGB II Leistungssachbearbeitung ist in den kommenden
Monaten wieder einmal ein ernster personeller Engpass zu überbrücken (siehe
hierzu auch die Vorlage zur heutigen SGA-Sitzung zur Änderung der
Publikumsöffnungszeiten, 11/007/2014). Insgesamt 5 von 22
Leistungssachbearbeiterinnen und Leistungssachbearbeiter sind bereits, bzw. werden
in Kürze aus dem Dienst ausscheiden (wegen Mutterschutz, Umsetzung in andere
städtische Ämter oder wegen Gewaltandrohung von Kunden). Bisher konnte
lediglich die Wiederbesetzung einer Stelle gesichert werden, eine externe
Ausschreibung läuft zurzeit. Da selbst im Fall einer raschen Wiederbesetzung
zeitaufwändige Einarbeitungsphasen für neue Mitarbeiter bestehen, müssen
zumindest im nächsten halben Jahr sämtliche verfügbaren Kräfte in der
Sachbearbeitung unmittelbar eingesetzt werden und andere Aufgaben zurückgestellt
werden (z.B. Aufbau von internen Controlling- und Überprüfungsverfahren).
Anlagen: 1. Eckwerte
2. Mittelverbrauch
3. Sachstandsbericht GGFA