Betreff
Änderung der Öffnungszeiten in der Abteilung 510, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfen, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss
Vorlage
11/009/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Im Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaft, Jugendhilfe und Ausbildungsförderung, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss wird ab 01.07.2014 auf Dauer die Öffnungszeit am Mittwoch um vier Stunden verkürzt.

 

Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss hat folgenden Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:

 

Montag:            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:          geschlossen

Donnerstag:      8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag:             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Sachbearbeitung im Bereich der Verwaltung des Jugendamtes wird immer komplexer und zeitintensiver. Der Parteiverkehr ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets, auch auf Grund des komplexer werdenden Gesetzesvollzuges sehr herausfordernd und anstrengend.

Das Sachgebiet ist überwiegend mit teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Da die Teilzeitarbeit schwerpunktmäßig während der Publikumsverkehrszeiten stattfindet, ist ein störungsarmes, konzentriertes und nachhaltiges Arbeiten immer weniger möglich.

Aus Gründen einer effizienten Fallbearbeitung sowie der Personalfürsorge, wird vorgeschlagen, das o. g. Sachgebiet jeweils mittwochs zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch Reduzierung der Öffnungszeiten soll aus Gründen der Personalfürsorge eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und eine effiziente Fallabwicklung andererseits erreicht werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

      Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt