Die Erlanger Sportvereine erhalten wie von der Verwaltung vorgeschlagen einen Zuschuss zu Großgeräten. Nach Genehmigung des Haushaltes 2014 durch die Regierung von Mittelfranken erfolgt die Bewilligung und Auszahlung.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Erlanger Sportvereine erhalten wirtschaftliche Unterstützung zur
Anschaffung von Großgeräten nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Erlangen.
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Jahr 2014 wurden von 16
Sportvereinen (2013: elf Vereine) insgesamt 27 Zuschussanträge (2013: 16
Anträge) für verschiedene Großgeräte fristgemäß gestellt.
Zwei Anträge müssen abgelehnt werden, da der günstigste Anschaffungspreis unter
250,00 € liegt (B Nr. 5.1 S. 1 Sportförderrichtlinien).
In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Vielzahl der
Anträge ist die Gewährung des Höchstzuschusses von 25 % im Jahr 2014 nicht
möglich. Die Bewilligung kann auf Basis eines Zuschusses von 15 % erfolgen.
Außerdem wird die Zuschussgewährung von
zwei beantragten Großgeräten abgelehnt.
In den letzten drei Jahren wurde dem TV 1848 bereits für fünf Kraftmaschinen
ein Zuschuss gewährt. Unter Berücksichtigung, dass auch 2014 sechs andere
Großgeräte des TV 1848 bezuschusst werden, ist die Ablehnung der beantragten
Kraftmaschine vertretbar.
Die Segelgemeinschaft Erlangen hat in den letzten fünf Jahren für vier
Segelboote einen Großgerätezuschuss erhalten. Der Verein ist finanziell in der
Lage ein weiteres Segelboot auch ohne Zuschuss zu kaufen. Eine Ablehnung des
beantragten Zuschusses 2014 für ein weiteres Segelboot ist deshalb begründet.
Im Jahr 2014 stehen für die Förderung von Großgeräten Haushaltsmittel in Höhe
von 8.000 € zur Verfügung. Es sollen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 8.270 €
bewilligt werden. Der Differenzbetrag von 270 € wird durch Haushaltsmittel für
Baukostenzuschüsse ausgeglichen.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€
8.000 |
bei
IPNr.: 421.K882 |
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Anlagen: Zuschüsse Großgeräte 2014