Der Bericht des Revisionsamtes vom 08.05.2014 über die
Prüfung im Tiefbauamt (Amt 66)
- Vergabe und Abwicklung von Projekten unter der Vorlagepflicht von 120.000,00
€ - (Nr. 01/2014) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich. Die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme nahm das Amt 66
nicht wahr.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht
enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom
Amt 66 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 66.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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