Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2013 des Amtes 50
Vorlage
50/004/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1. Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2013 des Amtes 50 i.H.v. -224.399,59 € wird zugestimmt.

 

2. Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.

 

3. Entscheidungsvorschlag des Sozialamts:

Abweichend von den Budgetierungsregeln soll dieser Verlust nur teilweise durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 € gedeckt werden. Der restliche Verlust soll nicht als Verlustvortrag i.H.v. 39.139,75 € ins laufende Haushaltsjahr übernommen werden, sondern aus dem Gesamthaushalt abgedeckt werden. Damit verbliebe in der Amtsrücklage noch exakt die Summe, um die eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (Ziffer 2.6), bzw. die sozialpolitisch dringend notwendigen Maßnahmen zu finanzieren (Ziffer 2.7).

 

4. Mit dem Vorschlag zur Verwendung der verbliebenen Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes 50 i.H.v. 146.250,29 € gem. 2.6 und 2.7 der Vorlage besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Der eigentlich vorgesehene Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust ins nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten. Angesichts der, von Anfang an zu geringen Mittelausstattung des Budgets geht dieser Absicht jedoch ins Leere. Ein Verlustausgleich aus der Budgetrücklage ist nur teilweise möglich, weil hinsichtlich der vorhandenen Budgetrücklage entsprechend der Beschlussfassung der zuständigen Stadtratsgremien bindende rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, die den Spielraum zum Verlustausgleich durch Rücklagenentnahme einschränken, bzw. weil wichtige sozialpolitische Anliegen nicht durch den Haushalt abgedeckt sind.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

2.1.    Das bereinigte Sachkostenbudgetergebnis 2013 des Amtes 50 beträgt -161.634,65 € (zum Vergleich 2012: +570.987,38 €, 2011: +1.230.736,38 €) – siehe Anlage 1.

Das Budgetergebnis bei den Sachkosten ist im Wesentlichen auf eine von Anfang an unzureichende Mittelausstattung bei gleichzeitig steigenden Empfängerzahlen von gesetzlichen Pflichtleistungen zurückzuführen. Die Ausgaben des Sachkostenbudgets des Amtes 50 bestehen zu ca. 97 % aus gesetzlichen Pflichtleistungen, deren Höhe bei einer zunehmenden Anzahl von Leistungsberechtigten Personen zwangsläufig ansteigt. Bei den verbleibenden 3 % der Ausgaben des Sachkostenbudgets handelt es sich zwar um sog. freiwillige städtische Leistungen, deren Verwendung durch den Haushaltsbeschluss des Stadtrates jedoch zwingend vorgegeben ist (Leistungen zur Förderung der Wohlfahrtspflege. Aufgrund dieser weitestgehend gebundenen Struktur des Sachkostenbudgets (siehe hierzu die Anlagen 4 u. 5) ist es auch nicht möglich ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung eines künftigen, negativen Ergebnisses zu treffen.

Darüber hinaus hat uns der Bund im Dezember 2013 uns zustehende Betriebsmittel für das Jobcenter i.H.v. ca. 170.000,- € verweigert, wogegen inzwischen Klage zum LSG Bayern eingereicht worden ist. Ohne diese unerwartete – und unseres Erachtens auch rechtswidrige – Sanktionsmaßnahme des Bundes hätte das Sachkostenergebnis des Sozialamtsbudgets 2013 mit einem geringfügigen Plus geendet.

In den Investitionshaushalt wurden 0 € übertragen (2012: 0 €, 2011: 0 €)

 

2.2.    Das bereinigte Personalkostenbudgetergebnis 2013 des Amtes 50 beträgt -62.764,94 € (zum Vergleich 2012: -13.810,74 €, 2011: -97.617,29 €) – siehe Anlage 1.

          Diese Überschreitung des im Haushalt bewilligten Personalkostenansatzes von 3,47 Millionen € bedeutet eine Überziehung um 1,81 %. Nach der Analyse der Personalverwaltung ist diese Personalkostenüberschreitung um 62.764,94 € im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurückzuführen:

·      der bewilligte Personalkostenansatz war von Anfang an im Haushalt um 3 % pauschal gekürzt – dies entspricht einer von Anfang an um 87.500 € zu geringen Mittelausstattung

·      es mussten rechtlich zwingend ca. 39.500 € Prämien an Beamte gezahlt werden, die (im Gegensatz zu den Prämien für Tarifbeschäftigte) im Haushaltsansatz von Anfang an nicht vorhanden waren

·      um die Aufgabenerfüllung bewerkstelligen zu können, musste zusätzliches Personal zu Lasten des Amtsbudgets eingesetzt werden, für das weitere ca. 68.600 € zu bezahlen waren, die ebenfalls von Anfang an im Budget nicht enthalten waren

·      aus dem gleichen Grund fielen auch Überstunden- und Mehrarbeitskosten i.H.v. 31.100 € an, die ebenfalls im Personalkostenbudget von Anfang an nicht berücksichtigt waren.

In der Summe bedeutet dies, dass vom Sozialamt im vergangenen Jahr von Anfang an nicht eingeplante Personalkosten i.H.v. ca. 6,5 % des gesamten Personalkostenbudgets selbst aufzubringen waren, trotzdem im Ergebnis ein Verlust im Personalkostenbudget von nur 1,81 % erwirtschaftet wurde. Zur Strafe, bzw. als „Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit“ ist jetzt dieser verbliebene Verlust vom Sozialamt auch noch aus seiner Budgetrücklage zu finanzieren.

 

2.3.    Das Arbeitsprogramm 2013 konnte im Wesentlichen wie geplant erfüllt werden.

 

2.4.    Der von der Kämmerei vorgeschlagene Deckungsvorschlag (vollständige Entnahme des negativen Budgetergebnisses 2013 aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 – siehe als Anlage 1 beigefügte Budgetabrechnung der Kämmerei) ist aus folgenden zwei Gründen nicht möglich:

·      bei ihrem Vorschlag geht die Kämmerei von der Höhe der Budgetrücklage zum Stand 31.12.2013 aus. Tatsächlich wurde jedoch in der Zwischenzeit seit dem 01.01.2014 bis heute wieder eine Reihe von Ausgaben zu Lasten der Budgetrücklage des Amtes 50 getätigt. Der aktuelle Rücklagenstand ist derzeit deshalb niedriger, als die Kämmerei meint (siehe dazu unter 2.5 – und siehe Anlagen 2 u. 3).

·      Zum anderen sind im aktuellen Stand der Budgetrücklage des Amtes 50 auch Beträge enthalten, zu deren künftiger Verausgabung sich das Sozialamt – entsprechend den bindenden Verwendungsbeschlüssen des SGA – rechtsverbindlich verpflichtet hat. Zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen sollte aus Sicht der Sozialverwaltung insoweit eine Deckung des negativen Budgetergebnisses durch Rücklagenentnahme unterbleiben.

          Bei Beachtung dieser rechtlichen Verpflichtungen der Amtsrücklage könnte (siehe dazu unter 2.5) das negative Budgetergebnis 2013 des Sozialamtes von 224.399,59 € nur in Höhe eines Teilbetrages von 153.149,30 € durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 gedeckt werden. Ein Übertrag des verbleibenden Restbetrages des negativen Budgetergebnisses 2013 als Verlustvortrag in das Amtsbudget 2014 des laufenden Haushaltsjahres macht aus Sicht des Sozialamtes ebenfalls wenig Sinn, da das Amtsbudget 2014 des Sozialamtes unvermeidbar auf einen noch wesentlich höheren Fehlbetrag zuläuft. Siehe hierzu:

·      MzK zur Entwicklung des Amtsbudgets des Sozialamtes 2014 aus der SGA-Sitzung vom 26.03.2014 und aus der HFPA-Sitzung vom 09.04.2014 (siehe Anlage 6)

·      Stadtratsbeschluss vom 10.04.2014 über die Festsetzung einer zusätzlichen Mittelsperre im Sozialamtsbudget 2014 über weitere 500.000,- €

·      MzK über den Sachstand zum verzögerten Eingang von Bundesmitteln zur Erstattung der Bildungs- und Teilhabeausgaben aus der SGA-Sitzung vom 04.06.2014.

Darüber hinaus sollte ein bestimmter, stark reduzierter Restbestand der Amtsrücklage in Höhe von 75.000,- € - trotz des negativen Budgetergebnisses 2013 – dem Amt verbleiben, um für die Mitarbeiterschaft notwendige und sozialpolitisch dringend notwendige Vorhaben im Lauf des Jahres 2014 finanzieren zu können, die durch das laufende Haushaltsbudget des Amtes nicht abgedeckt werden können (siehe hierzu 2.7)

Aus diesen Gründen schlägt das Sozialamt vor, einen Teilbetrag von 185.259,84 € durch Entnahme aus der Amtsrücklage abzudecken, sowie den verbleibenden Rest des negativen Budgetergebnisses 2013 i.H.v. 39.139,75 € zur Deckung aus dem allgemeinen Haushalt durch das Finanzreferat vorzuschlagen.

 

 

2.5.    Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 50

          Stand am 01.01.2014:                                                                                    376.114,13 €

          abzüglich der tatsächlichen Entnahmen aufgrund
Fachausschussbeschluss im Zeitraum zwischen
dem 01.01.2014 und heute:                                        - 44.604,00 €              331.510,13 €

          abzüglich der vorgesehenen Entnahmen, für die
aufgrund SGA-Beschluss rechtlich bindende Verpflichtungen
eingegangen sind (siehe hierzu 2.6):                           - 71.250,29 € 

          ist gleich gegenwertiger Rücklagenstand:                                                     260.259,84 €

          abzüglich Rücklagenentnahme zur Reduzierung des
Verlustausgleichs
                                                       - 185.259,84 €

          verbleibt ein Rücklagenbestand (zur vorgeschlagenen
Verwendung (siehe hierzu 2.7)                                                                       75.000,00 €


 

2.6.    Entsprechend den Verwendungsbeschlüssen des SGA bestehen folgende rechtlich verbindlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Budgetrücklage des Amtes 50:

 

2.6.1.   Personalkostenzuschuss an Behindertenverbände zur Begleitung der Inklusionsbemühungen in Erlangen (für 3 Jahre bei Access zu besetzende Planstelle, die zum überwiegenden Teil von der Stiftung Mensch finanziert wird)                                                           35.000,- €

2.6.2.   Sonderrücklage Seniorenbeirat (in den Vorjahren nicht verausgabte Gelder des Seniorenbeirats, die wegen der neuerdings erfolgten Umgliederung des Seniorenbeirats in das Bürgermeisteramt dem Seniorenbeirat mitgegeben werden müssen                                     9.250,29 €

2.6.3.   Finanzreserve für den Modellversuch Lernförderung                                             20.000,- €

2.6.4.   Jahreskosten für den Benchmarkvergleichsring „Sozialämter deutscher Großstädte“                                                                                                                                       7.000,- €

 

Gesamtsumme aus 2.6.        71.250,29 €

 

2.7.      Trotz des negativen Budgetergebnisses 2013 hält es die Verwaltung für wichtig, dass folgende Vorhaben im Interesse der Mitarbeiterschaft und aus dringenden sozialpolitischen Gründen weiter aus Mitteln der Budgetrücklage finanziert werden können:

 

2.7.1.   Zuschuss für Access zur Arbeitsmarktintegration behinderter Menschen              5.000,- €

2.7.2.   Kosten für Fortbildung und für Supervision für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes (bisher eingeplant 40.000,- €)                                                                                   15.000,- €

2.7.3.   Verbesserungen und Ergänzungen an den Asylbewerberunterkünften (bisher eingeplant 25.000,- €)                                                                                                               15.000,- €

2.7.4.   Sachkosten für die Einrichtung von Notschlafplätzen im Winterhalbjahr für Zuwanderer aus Südosteuropa                                                                                                           6.000,- €

2.7.5.   Sachmittel und Werbungskosten für das Projekt „Wohnen für Hilfe“ (bisher eingeplant 8.000,- €)                                                                                                                    4.000,- €

2.7.6.   Einrichtung und Möblierung von Büroräumen (bisher eingeplant 35.000,- €)         8.000,- €

2.7.7.   Öffentlichkeitsarbeit im Senioren- und Behindertenbereich (bisher eingeplant 27.000,- €)                                                                                                                                 15.000,- €

2.7.8.   Kosten für die Erstellung eines Sozialberichtes in 2015                                          7.000,- €

 

Gesamtsumme zu 2.7.          75.000,- €

 

 


Anlagen:        1. Budgetabrechnung 2013 der Kämmerei

                        2. Entwicklung der Amtsrücklage in 2013

                        3. Entwicklung der Amtsrücklage in 2014

                        4. Übersicht über das Sozialamtsbudget 2014

                        5. Übersicht über freiwillige Leistungen 2014

                        6. MzK zur Entwicklung des Amtsbudgets 2014, SGA vom 26.03.2014, HFPA vom                       09.04.2014