Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken
Vorlage
511/001/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung (siehe Anlage). 


Vorbemerkungen:

      Das Stadtjugendamt stellt während der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten durch einen Bereitschaftsdienst des Allgemeinen Sozialdienstes sicher, dass in Krisenfällen, Fällen von Kindeswohlgefährdungen umgehend beraten, geprüft und ggf. mit einer Inobhutnahme durch einen Bereitschaftsdienst eine solche Gefährdung des Kindeswohls bearbeitet und sichergestellt werden kann. Dieser Bereitschaftsdienst ist jeweils mit zwei Fachkräften besetzt.

      Krisen, Notsituationen und auch Gefährdungen des Kindeswohls richten sich nicht nach Dienstzeiten eines Amtes, so ist in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen  beim Jugendamt niemand zu erreichen. Wollte man hier Abhilfe schaffen, müsste ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr installiert und auch bezahlt werden. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht an einen freien Träger delegiert werden, da eine ggf. notwendige Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII eine hohheitliche Aufgabe ist und ausschließlich das Jugendamt berechtigt und verpflichtet ist, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen. Die Organisationsabteilung des Personalamtes hat geprüft, wie ggf. ein solcher Bereitschaftsdienst zu organisieren und zu bezahlen wäre. Bei dieser Prüfung wurde errechnet, dass ein solcher Dienst etwa 50.000,00 €  im Jahr kosten würde, alleine die Bereitschaft. Wären dann Einsatzzeiten notwendig würden diese Zeiten zusätzlich nach Tarif vergütet, also ggf. mit Nacht- und/ oder Sonntags-/ Feiertagszuschlägen.

      Diese Problematik haben gleichermaßen alle umliegenden Jugendämter. In Vorgesprächen signalisierte das Stadtjugendamt Nürnberg, diesen Aufgabenbereich für Jugendämter aus der Region wahr zu nehmen, wenn es gelingt eine juristische Form zu finden, die ein solches Vorgehen und die Beauftragung von dieser hoheitlichen Aufgabe zulässt. In einer Vielzahl von Gesprächen, u.a. mit dem Sozialministerium, dem Landesjugendamt, der Regierung von Mittelfranken und den Rechtsämtern, ist es gelungen eine rechtliche Form zu finden, die eine Beauftragung mit diesen Tätigkeiten zulässt. Die Beratung, telefonisch oder auch persönlich, übernimmt das Stadtjugendamt Nürnberg bereits seit 2011, vgl. Jugendhilfeausschuss vom 27.01.2011 Mitteilung zur Kenntnis „Krisentelefon außerhalb der Dienstzeiten“. Schwierig und rechtlich komplex war es, eventuell notwendige Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII vertragsmäßig zu regeln. Dies ist nun gelungen, die Regierung von Mittelfranken hat die vorliegende Zweckvereinbarung gebilligt und der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 dem Abschluss dieser Zweckvereinbarung zugestimmt.

      Im Verlauf der Verhandlungen haben neun Jugendämter aus der Region Mittelfranken ihre Bereitschaft erklärt, dieser Vereinbarung bei zu treten und jeweils eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg abschließen zu wollen. Dadurch reduzieren sich die Kosten für jedes Jugendamt.

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung einer qualifizierten sozialpädagogischen Beratung zum Kinderschutz, Krisenhilfe und Inobhutnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, speziell außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Jugendamtes.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Abschluss der Zweckvereinbarung (siehe Anlage) mit der Stadt Nürnberg.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Nürnberg erbringt für das Stadtjugendamt Erlangen außerhalb der Geschäftszeiten die in der Zweckvereinbarung aufgezeigten Leistungen und garantiert so auch außerhalb dieser Zeiten qualifizierte sozialpädagogische Beratung und ggf. auch entsprechende Invention durch Inobhutnahmen zur Sicherung des Kindeswohls für Kinder und Jugendliche aus Erlangen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 3560,00 jährlich

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Vereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken; Anlage gem. § 19 zur kommunalen Zweckvereinbarung