Betreff
Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung;
Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014
Vorlage
13-2/346/2014/1
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Geschäftsordnung 2008 für den Stadtrat gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 5. Mai 2014 gefassten Einzelbeschlüsse weiter.

Die Verwaltung wird beauftragt in die Sitzung des Ältestenrates am 26. Mai 2014 einen Verfahrens- und Zeitplan für die Neufassung der Geschäftsordnung einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat hat eine gültige Geschäftsordnung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geschäftsordnung 2008 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 5. Mai 2014 gefassten Einzelbeschlüsse weiter.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung). Die Geschäftsordnung wird nach der bisherigen Praxis in der Folge der Konstituierung des neuen Stadtrates überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten.

Zur Überarbeitung wird ein Unterausschuss „Geschäftsordnung“ mit Mitgliedern aus Stadtrat und Verwaltung gebildet. Dieser Unterausschuss wird die Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat vorberaten. Die Fraktionen, die Ausschussgemeinschaft sowie die Gruppierung im Erlanger Stadtrat werden gebeten, Ihren Vertreter baldmöglichst Ref. III mitzuteilen. Der Termin für die erste Sitzung des Unterausschusses wird zeitnah abgestimmt.

Der Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014 wird in die Beratungen des Unterausschusses „Geschäftsordnung“ eingebracht.

Ein Zeitplan für die Überarbeitung wird in die Sitzung des Ältestenrates am 26.05.2014 eingebracht.


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden