Betreff
Winterdienstbericht 2013/14
Vorlage
772/002/2014
Aktenzeichen
III/EB 77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Organisation / Sicherungsprioritäten

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist kommunale Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen.
Zur Erfüllung stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte Organisation,
die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.

Die Mitarbeiter/innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.

Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.

Der EB 77 organisiert den Winterdienst ämterübergreifend. D.h. die beteiligten Ämter EB 77,
Amt 66, EBE und Amt 34 sind zur rechtzeitigen Gestellung von Personal sowie doppelt genutzter Fahrzeuge verpflichtet.
Der EB 77 legt den Winterdienstplan fest, der jährlich im Einvernehmen mit der Polizei,
den Rettungsdiensten, den Verkehrsbetrieben und dem ADFC aktualisiert wird.

Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Tausalz auf den Fahrbahnen wird geachtet und nach dem Motto „soviel wie nötig, sowenig wie möglich“ gehandelt.

In erster Priorität werden – verpflichtend entsprechend Gesetzgebung und den Grundsätzen der Rechtsprechung - folgende verkehrliche Anlagen in der Regel bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs gesichert:

 

·         163 km Hauptverkehrsstrecken

·         120 km Radwege

·         397 Bushaltestellen

·         143 Ampelanlagen

·         167 Fußgängerüberwege und Querungshilfen

·           55 Kreuzungen

·           29 Treppenanlagen

·           19 Park- und öffentliche Plätze und

·         Gehwege an städtischen Grundstücken (z.B. Kindergärten, Schulen, Plätze, Grünflächen etc.)

 

In zweiter Priorität werden Strecken gesichert, die im Sinne der Rechtsprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen und Strecken mit höherem Verkehrsaufkommen aber ohne bauliche Gefahrenstellen. Hierunter fallen Steigungen, Gefällestrecken, Straßen die zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen führen sowie Industriegebiete.

 

In dritter Priorität erfolgt die Sicherung der restlichen Straßen im Stadtgebiet soweit
technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

2. Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten

Für den Winterdienst 2013/2014 wurde für 130 Mitarbeiter/innen aus den Bereichen
EB 77, EBE, Amt 66 und Amt 34 vom 22.11.2013 bis 31.03.2014 Winterdienstrufbereitschaft angeordnet. Für die darunter befindlichen 30 Fahrer von Großräumfahrzeugen wurde als Ende der  Bereitschaft der 24.03.2014 festgelegt.
Während dieser Zeit müssen die Mitarbeiter/innen für Wintereinsätze bereit stehen.
Die Mitarbeiter/innen wurden vor der Winterdienstperiode in einer Sicherheitsunterweisung geschult und in ihre Aufgaben, Strecken und Winterdienstfahrzeuge und -geräte eingewiesen.
Technisch standen wieder 12 große Räum- und Streufahrzeuge sowie 40 Transporter und Kleintraktoren für den Winterdienst zur Verfügung. 9 große Räum- und Streufahrzeuge für den Einsatz auf allen 8 Hauptstrecken sind zur sparsamen und wirkungsvollen Ausbringung von Feuchtsalz mit Soletanks ausgestattet.

Die Anzahl der für eine erhöhte Sicherungsqualität auf Radwegen insbesondere auf unebenen Belägen eingesetzten Schleuderbesen wurden auf 12 Kleintraktoren erhöht. Damit können ein Großteil der festgelegten Radachsen mit Schleuderbesen gesichert werden.
Alle im Winterdienst erforderlichen Fahrzeuge und Geräte wurden umgerüstet und auf ihre Einsatzfähigkeit getestet.

 

3. Witterungsverlauf

Im Vergleich zu den bisherigen Wintern präsentierte sich der Winter 2013/14 als ausgeprochen schneearm und mild.

Pünktlich zu Beginn der Winterdienstbereitschaft waren z.B. am 26.11. und 27.11.2014 die ersten Volleinsätze auf Fahrbahnen bei Schneehöhen von 1 bis 2 cm erforderlich. Nach einer längeren Pause erreichten Erlangen erst Ende Januar 2014 wieder Schneefälle in Höhen zwischen 4 bis 5,5 cm. Der Witterungsverlauf am 27.01.2014 erforderte zur Herstellung der Verkehrssicherheit sogar zwei Volleinsätze an einem Tag.
Die Sicherung der 2. Priorität wurde am 27.01.2014 und am 10.02.2014 durchgeführt.

Im weiteren Verlauf war jedoch nicht der Schnee, sondern wiederkehrende überfrierende Nässe die wesentliche Gefahr und der Anspruch der Verkehrssicherung. Diese z.T. nicht flächendeckend aufgetretenen und daher heimtückischen Überfrierungen sowie Eisregenmeldungen waren mit einem erhöhten Kontrollaufwand des gesamten Stadtgebietes verbunden.

 

4. Winterdiensteinsätze und Streumittelverbrauch

Bei erforderlicher Belagsabstumpfung wird in Erlangen auf Fahrbahnen (Priorität 1 und 2) Feuchtsalz und auf Geh- und Radwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen u.s.w. Granulat gestreut. In der 3. Priorität (Nebenstraßen) wird soweit erforderlich und leistbar der „weiße Winterdienst“ praktiziert.

Der EB 77 schreibt den Bezug von Streumitteln entsprechend den Vorschriften der Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe öffentlich aus und lagert diese sowohl im Betriebshof als auch im Hafen Nürnberg zwischen. Somit war der EB 77 für den Winter 2013/14 bezüglich der Streusalzverfügbarkeit grundsätzlich wieder sehr gut vorbereitet.

Trotz des ausgesprochen schneearmen Winters 2013/14 waren auf Grund wiederkehrend überfrierender Nässe an insgesamt 26 Tagen Einsätze erforderlich, was erstaunlichen ca. 50 % des anspruchsvollen Winters 2012/13 entspricht.
Die ausgebrachten Streugutmengen hingegen lagen bei erfreulichen 25% der des vorherigen Winters:

auf Fahrbahnen                                 360 to Streusalz bei 14 Voll- und 11 Teileinsätzen
                                                           (Vorjahr: 1.428 to Streusalz bei 45 Voll- und 35 Teileinsätzen)

und auf Geh-/ Radwegen,
Bushaltestellen, Plätzen u.s.w.          240 m³ Granulat bei 6 Voll- und 18 Teileinsätzen
                                                           (Vorjahr: 980 m³ Granulat bei 24 Voll- und 26 Teileinsätzen.

Auf Grund des geringen Streugutverbrauches und der noch vorhandenen Lagermengen kann der Zukauf von Streugut für den nächsten Winter 2014/15 sehr gering ausfallen.

Das Einkehren des ausgebrachten abstumpfenden Streumaterials aus dem gesamten Stadtgebiet konnte zeitnah nach Beendigung des Winterdienstes erfolgen und die für den Winterdienst entnommenen Pfosten durch Amt 66 wieder eingesetzt werden.

 

5. Kosten des Winterdienstes / Einsatzstunden

Nach der vorläufigen Kostenermittlung der Verwaltung belaufen sich die Gesamtkosten für den Winterdienst 2013/2014 auf ca. 1,349 Mio. €.
Davon fielen ca. 698 T€ für Personalkosten und ca. 651 T€ für Sach- und Gemeinkosten an.
Fixkosten des Winterdienstes für dessen Organisation, Personal- und Fahrzeugausstattung, Streugutbeschaffung und Rufbereitschaftsvergütungen fallen unabhängig von der Stärke eines Winters immer an und betrugen ca. 902 T€.
Inklusive der personellen Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Ämter 66, EBE und Amt 34 war mit ca. 6.000 Einsatzstunden im Vergleich zum vorhergehenden Winter nur gut ein Viertel der Einsatzzeit erforderlich.

 

In folgender Tabelle wird die Entwicklung der auf Jahresperioden berechneten Fortschreibung der Ergebnisse laut Jahresabschluss EB 77 der Sparte Winterdienst/Sonstiges der letzten 12 Jahre dargestellt:

 

EB77 - Sparte Winterdienst und Sonstiges

 

 

Wirtschaftsjahr

Winterdienst /So.

2002

-77.681,00 €

2003

-14.845,00 €

2004

-359.588,11 €

2005

-501.523,65 €

2006

192.925,76 €

2007

144.815,21 €

2008

229.619,04 €

2009

-107.345,71 €

2010

-1.205.100,41 €

2011*

535.449,40 €

2012

-133.223,51 €

2013

-130.574,79 €

Summe 2002-2013

-1.427.072,77 €

*) 2011: Nachzahlung von 500 T€ für WD 2010


Aufgrund des starken Winters im 1. Quartal 2013 ist die Sparte Winterdienst/Sonstiges des EB77 im Jahresergebnis 2013 in der Unterdeckung (- 131 T€). Ob im Wirtschaftsjahr 2014 ein Überschuss erzielt werden kann, hängt vom Witterungsverlauf im 2. Halbjahr 2014 ab.

 


6. Öffentlichkeitsarbeit

Der EB 77 veröffentlicht regelmäßig vor dem Winter und in der Regel auch situationsbedingt
Informationen zur winterlichen Verkehrssicherung inkl. des Hinweises auf zu verwendende und unzulässige Streumaterialien in der Presse. Witterungsbedingt war dies im vergangenen Winter nur einmal erforderlich.
Im Internet der Stadt Erlangen sind diese Informationen, die Winterdienstpläne zur Sicherung der Fahrbahnen und Radwegeachsen sowie die Standorte der Streugutbehälter jederzeit aktuell und ganzjährig verfügbar.

7. Verkehrssicherheit / öffentlicher Nahverkehr / ADFC

Bezüglich der Verkehrssicherheit gab es auf Grund des fast gänzlich ausgebliebenen Winters
von den Verkehrsbetrieben, der Polizeiinspektion Erlangen und dem ADFC weder positives noch negatives Feedback.
Sehr wohlwollend wird der vermehrte differenzierte Einsatz von Schleuderbesen auf wintergesicherten Radachsen insbesondere auf unebenen Belägen wahrgenommen.

8. Personelle Sicherstellung des Winterdienstes

Die im Juni 2012 abgeschlossene Organisationsuntersuchung Winterdienst hatte u.a. zum Ergebnis, dass der stadteigene Winterdienst auf Grundlage der bisherigen betriebswirtschaftlichen
Daten- und Flächenerfassungen im Vergleich zum Einsatz von Drittfirmen die effizientere Lösung ist. Außerdem wird im Abschlussbericht die Feststellung getroffen, dass aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten im Winterdienst verstärkt auf die Gewinnung von Winterdienstpersonal (insbesondere im Helferbereich) auch in anderen Fachbereichen zu achten ist. Tatsächlich werden in der Praxis die Probleme bei der Zusammenstellung einer leistungsfähigen Mannschaft für den Winterdienst auf Grund der Altersstruktur immer gravierender.

Aus oben genannten Gründen hat der EB 77 im Jahr 2013 die Fortführung der Organisationsuntersuchung mit dem Schwerpunkt Personaleinsatz und Personalgestellung angeregt. Der Auftrag für dieses Projekt wurde im März 2014 erteilt. Es hat vor allem das Ziel, die Gestellung und den Einsatz des Personals für den Winterdienst durch die Verwaltungsspitze verbindlich, ämter- und referatsübergreifend festzulegen um die Durchführung der winterlichen Verkehrssicherung auch zukünftig gewährleisten zu können.


Anlagen: