Betreff
Sachstandsbericht zum Verkehrsverhalten im Bereich des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße
Vorlage
613/191/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss 613/134/2013/1 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße einen gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen (vgl. Anlage 1). Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wurde im November 2013 umgesetzt.

Ziel der Maßnahme, die das planerische Ergebnis aus den Diskussionen zur Ausweitung der Fußgängerzone mit ganztägiger Freigabe für den Radverkehr darstellt, war es, den Fußgängern und Radfahrern die Nutzung der vorgenannten Achse im Mischverkehr zu ermöglichen. Mit Beschilderung als gemeinsamer Geh- und Radweg sollte eine Nutzung durch den motorisierten Verkehr außerhalb der Lieferverkehrszeiten von 18:30 bis 10:30 Uhr unterbunden werden. Eine ausführliche Abwägung einzelner verkehrsrechtlicher Möglichkeiten zur Beschilderung der Parallelachse zur Fußgängerzone wurde in der Beschlussvorlage 613/134/2013/1 vorgestellt.

Seit Umsetzung der neuen Beschilderung hat die Verwaltung regelmäßig Vor-Ort-Dokumentatio-nen des Verkehrsverhaltens auf der Parallelachse durchgeführt. Es musste festgestellt werden, dass nach wie vor eine starke Nutzung durch den motorisierten Verkehr stattfindet. Obwohl die rechtlichen Vorgaben der StVO zu Verkehrszeichen 240 eine Nutzung durch Kraftfahrzeugverkehr klar untersagen, werden die von der Maßnahme betroffenen Straßen Kammererstraße, Apothekergasse, Halbmondstraße, Schlossplatz und Apfelstraße uneingeschränkt befahren und beparkt (vgl. Anlage 2). Das Planungsziel, dem nichtmotorisierten Verkehr die Parallelachse zur Nutzung im Mischverkehr zu ermöglichen, wird dadurch konterkariert.  

Die Verwaltung wird die beschriebene Problematik zum Anlass nehmen, die für das Jahr 2014 bewilligten Haushaltsmittel i. H. v. 15.000 € für die Evaluation des Verkehrsverhaltens im Umfeld der Fußgängerzone dahingehend einzusetzen, dass das dortige Verkehrsverhalten vertieft untersucht wird. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die Fragestellung, inwieweit in der Fußgängerzone und deren Umfeld ein verträgliches Miteinander zwischen Fußgängern und Radfahrern besteht.

Im Rahmen einer öffentlichen Kampagne soll auf dieser Basis zum einen erzielt werden, dass die widerrechtliche Nutzung der Parallelachse durch Kraftfahrzeugverkehr unterbleibt. Zum anderen soll die in § 1 der StVO postulierte gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, die im Erlanger Innenstadtbereich von besonderer Bedeutung ist, beworben werden.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtslageplan gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße

Anlage 2: Dokumentation der widerrechtlichen Nutzung der als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesenen Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Schlossplatz / Apfelstraße durch Kraftfahrzeugverkehr