- Die Kämmerei wird beauftragt, die in der Anlage „Haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 28 KommHV-Doppik –Verwaltungstätigkeit“ aufgelisteten Sperren in Höhe von insgesamt 5.040.200 Euro zur Reduzierung des geplanten negativen Jahresergebnisses 2014 i. H. v. 19.308.100 Euro (Gesamtergebnishaushalt) und der geplanten Kreditaufnahme von 13.446.000 Euro umzusetzen.
- Die in der Anlage „Haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 28 KommHV-Doppik -Investitionstätigkeit“ aufgelisteten Sperren in Höhe von insgesamt 5.550.000 Mio. Euro zur Reduzierung der geplanten Kreditaufnahme sind einzurichten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Schreiben vom 27.03.2014 teilt die Regierung von Mittelfranken mit, die Prüfung des Haushalts der Stadt Erlangen solange zurückzustellen, bis die Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2013 erfüllt sind.
In diesem Zusammenhang wird nach einer ersten Durchsicht des Haushaltsplanes der Stadt Erlangen bereits darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Kreditermächtigungen erhebliche Bedenken bestehen. Außerdem wird gefordert, den ungewissen Gewerbesteuer–Sondertatbestand mit einer Liquidität von 16,1 Mio. Euro (statt nur 8,1 Mio. Euro) zu hinterlegen.
Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu erreichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Gesamtergebnishaushalt 2014 weist im Haushaltsbeschluss vom 9.1.2014 ein negatives Jahresergebnis von 19.308.100 Euro aus. Der Haushaltsausgleich ist um diesen Betrag nicht gewährleistet.
Im Gesamtfinanzhaushalt besteht eine Deckungslücke (Finanzierungsmittelfehlbetrag = Saldo aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit) von 19.502.000 Euro, die in der Planung durch eine Nettoneuverschuldung von 8.429.000 Euro und durch den Einsatz vorhandener ungebundener Liquidität i. H. v. 11.073.000 Euro geschlossen werden sollte.
Der Haushalt 2014 erscheint unter Berücksichtigung des Regierungsschreibens vom 27.03.2014 aus der Sicht der Kämmerei genehmigungsfähig, wenn keine Kreditaufnahmen vorgesehen wären.
Dieses Ziel ist nur durch die Einrichtung
von Haushaltssperren zu erreichen. |
Die Erfahrungen aus der
Haushaltsgenehmigung 2013 (geplante Entschuldung 500.000 Euro) haben aber
gezeigt, dass der Regierung eine Kreditaufnahme unterhalb der
Neuverschuldungsgrenze eventuell immer noch zu wenig sein könnte und dass
trotzdem wieder mit weiteren Auflagen zu rechnen wäre, da die Rechtsaufsicht nachdrücklich einen gemeinsamen Haushaltskonsolidierungsprozess von
Verwaltung und Stadtrat in Gang setzen möchte.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Um möglichst eine Genehmigungsfähigkeit zu erzielen sind die in den Anlagen aufgeführten Haushaltssperren in der vorgeschlagenen Höhe erforderlich.
Bei einer positiven Beschlussfassung ergäben sich unter Berücksichtigung von Mehrerträgen folgende Auswirkungen für:
Die Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (- genehmigungspflichtig -)
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen – Stand: 09.01.2014 |
13.446.000 Euro |
abzüglich: |
|
voraussichtliche
Mehr-Einzahlungen (GewSt.) |
-2.855.800 Euro |
Haushaltswirtschaftliche Sperre
gem. § 28 KommHV-Doppik - Verwaltungstätigkeit |
-5.040.200 Euro |
Haushaltswirtschaftliche Sperre
gem. § 28 KommHV-Doppik – Investitionstätigkeit |
-5.550.000 Euro |
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen – Stand: 03.04.2014 |
0 |
Auswirkungen auf den
Gesamtfinanzhaushalt
Finanzierungsmittelfehlbetrag |
-19.502.000 Euro |
Saldo
Finanzierungstätigkeit/Entschuldung |
-5.017.000 Euro |
Finanzmittelfehlbetrag |
-24.519.000 Euro |
Deckung |
|
Liquidität |
11.073.000 Euro |
Voraussichtliche
Mehr-Einzahlungen |
2.855.800 Euro |
Sperren |
10.590.200 Euro |
Summe |
24.519.000 Euro |
Auswirkungen auf die
Liquidität
Die Liquiditätsbetrachtung bleibt wie im beschlossenen Haushaltsplan dargestellt unverändert. Für den Gewerbesteuer-Sondertatbestand bleibt es bei einer hinterlegten Liquidität von 8.100.640 Euro.
Anfangsbestand an Finanzmitteln
am 01.01.2014 |
27.573.640
Euro |
abzüglich |
|
Finanzmittelfehlbetrag |
-11.073.000
Euro |
abzüglich gebundener Beträge: |
|
Haushaltausgabereste |
-3.400.000
Euro |
Rückstellungen für Lieferungen
und Leistungen |
-5.000.000
Euro |
Rücklage für
Gewerbesteuer-Sondertatbestand einschl. Verzinsung und zurückzuzahlende
Nachforderungszinsen |
-8.100.640
Euro |
voraussichtlicher Endbestand an ungebundenen Finanzmitteln am
31.12.2014 |
0 Euro |
Auswirkungen für den
Gesamtergebnishaushalt
Jahresergebnis – Fehlbetrag (Stand 9.1.2014) |
-19.308.100 Euro |
Voraussichtliche Mehrerträge (GewSt – Stand 31.3.2014) |
2.395.800 Euro |
Voraussichtliche nicht
zahlungswirksame Mehrerträge -geschätzt |
9.000.000 Euro |
Haushaltswirtschaftliche Sperre
gemäß § 28 KommHV-Doppik - Verwaltungstätigkeit |
5.040.200 Euro |
Geplantes Jahresergebnis zum 31.12.2014 (neu) - Fehlbetrag |
-2.872.100 Euro |
Anlagen:
Anlage 1
Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik Verwaltungstätigkeit
Anlage 2 Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik Investitionstätigkeit Anlage 3 Auswirkungen auf die Besetzung der neu geschaffenen Stellen im Stellenplan 2014