1. HFPA:
    Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
  2. Stadtrat:
    Die Kämmerei wird beauftragt, die in der Anlage „Haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 28 KommHV-Doppik –Verwaltungstätigkeit“ aufgelisteten Sperren in Höhe von insgesamt 5.130.200 Euro zur Reduzierung des geplanten negativen Jahresergebnisses 2014 i. H. v. 19.308.100 Euro (Gesamtergebnishaushalt) und der geplanten Kreditaufnahme von 13.446.000 Euro umzusetzen.
  3. Die in der Anlage „Haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 28 KommHV-Doppik -Investitionstätigkeit“ aufgelisteten Sperren in Höhe von insgesamt 5.460.000 Mio. Euro zur Reduzierung der geplanten Kreditaufnahme sind einzurichten.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 27.03.2014 teilt die Regierung von Mittelfranken mit, die Prüfung des Haushalts der Stadt Erlangen solange zurückzustellen, bis die Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2013 erfüllt sind.

 

In diesem Zusammenhang wird nach einer ersten Durchsicht des Haushaltsplanes der Stadt Erlangen bereits darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Kreditermächtigungen erhebliche Bedenken bestehen. Außerdem wird gefordert, den ungewissen Gewerbesteuer–Sondertatbestand mit einer Liquidität von 16,1 Mio. Euro (statt nur 8,1 Mio. Euro) zu hinterlegen.

 

Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu erreichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Gesamtergebnishaushalt 2014 weist im Haushaltsbeschluss vom 9.1.2014 ein negatives Jahresergebnis von 19.308.100 Euro aus. Der Haushaltsausgleich ist um diesen Betrag nicht gewährleistet.

 

Im Gesamtfinanzhaushalt besteht eine Deckungslücke (Finanzierungsmittelfehlbetrag = Saldo aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit) von 19.502.000 Euro, die in der Planung durch eine Nettoneuverschuldung von 8.429.000 Euro und durch den Einsatz vorhandener ungebundener Liquidität i. H. v. 11.073.000 Euro geschlossen werden sollte.

 

Der Haushalt 2014 erscheint unter Berücksichtigung des Regierungsschreibens vom 27.03.2014 aus der Sicht der Kämmerei genehmigungsfähig, wenn keine Kreditaufnahmen vorgesehen wären.

 

 

Dieses Ziel ist nur durch die Einrichtung von Haushaltssperren zu erreichen.

 

Die Erfahrungen aus der Haushaltsgenehmigung 2013 (geplante Entschuldung 500.000 Euro) haben aber gezeigt, dass der Regierung eine Kreditaufnahme unterhalb der Neuverschuldungsgrenze eventuell immer noch zu wenig sein könnte und dass trotzdem wieder mit weiteren Auflagen zu rechnen wäre, da die Rechtsaufsicht nachdrücklich einen gemeinsamen Haushaltskonsolidierungsprozess von Verwaltung und Stadtrat in Gang setzen möchte.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um möglichst eine Genehmigungsfähigkeit zu erzielen sind die in den Anlagen aufgeführten Haushaltssperren in der vorgeschlagenen Höhe erforderlich.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung ergäben sich unter Berücksichtigung von Mehrerträgen folgende Auswirkungen für:

 

Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (- genehmigungspflichtig -)

 

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen – Stand: 09.01.2014

13.446.000 Euro

         abzüglich:

 

voraussichtliche Mehr-Einzahlungen (GewSt.)

-2.855.800 Euro

Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 KommHV-Doppik - Verwaltungstätigkeit

-5.130.200 Euro

Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 KommHV-Doppik – Investitionstätigkeit

-5.460.000 Euro

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen – Stand: 03.04.2014

0

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Gesamtfinanzhaushalt

 

Finanzierungsmittelfehlbetrag

-19.502.000 Euro

Saldo Finanzierungstätigkeit/Entschuldung

-5.017.000 Euro

Finanzmittelfehlbetrag

-24.519.000 Euro

Deckung

 

Liquidität

11.073.000 Euro

Voraussichtliche Mehr-Einzahlungen

2.855.800 Euro

Sperren

10.590.200 Euro

Summe

24.519.000 Euro

 

 

 

 

Auswirkungen auf die Liquidität

Die Liquiditätsbetrachtung bleibt wie im beschlossenen Haushaltsplan dargestellt unverändert. Für den Gewerbesteuer-Sondertatbestand bleibt es bei einer hinterlegten Liquidität von 8.100.640 Euro.

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln am 01.01.2014

27.573.640 Euro

         abzüglich

 

Finanzmittelfehlbetrag

-11.073.000 Euro

        abzüglich gebundener Beträge:

 

Haushaltausgabereste

-3.400.000 Euro

Rückstellungen für Lieferungen und Leistungen

-5.000.000 Euro

Rücklage für Gewerbesteuer-Sondertatbestand einschl. Verzinsung und zurückzuzahlende Nachforderungszinsen

-8.100.640 Euro

voraussichtlicher Endbestand an ungebundenen Finanzmitteln am 31.12.2014

0 Euro

 

 

Auswirkungen für den Gesamtergebnishaushalt

 

Jahresergebnis – Fehlbetrag (Stand 9.1.2014)

-19.308.100 Euro

Voraussichtliche Mehrerträge (GewSt – Stand 31.3.2014)

2.395.800 Euro

Voraussichtliche nicht zahlungswirksame Mehrerträge -geschätzt

9.000.000 Euro

Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik - Verwaltungstätigkeit

5.130.200 Euro

Geplantes Jahresergebnis zum 31.12.2014 (neu) - Fehlbetrag

-2.782.100 Euro

 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik Verwaltungstätigkeit

Anlage 2 Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik Investitionstätigkeit