hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet zwischen Werner-von-Siemens-Straße, Mozartstraße, Hartmannstraße, Am Röthelheim, Nürnberger Straße, Hilpertstraße und Nägelsbachstraße ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Satzung
Das am südlichen Rand der Innenstadt gelegene Wohngebiet Schenkstraße weist folgende Merkmale auf:
- aufgelockerte Bebauung in offener Zeilenanordnung
- geringe bauliche Dichte mit Nachverdichtungspotential
- hoher Anteil an Mietwohnungen
- unterschiedlicher Modernisierungs- und Sanierungsbedarf
- stabile Sozialstruktur mit geringer Mobilität
- Generationswandel mit sich verändernden Wohnbedürfnissen.
Der Gebäudebestand befindet sich zum großen Teil im Eigentum großer Wohnungsbaugesellschaften, darunter auch ehemalige GBW-Wohnungen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen Werner-von-Siemens-Straße, Mozartstraße, Hartmannstraße, Am Röthelheim, Nürnberger Straße, Hilpertstraße und Nägelsbachstraße.
c) Städtebauliche Ziele
Ziel ist, den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den Bestand der Umgebung zu sichern und die Bevölkerungsstruktur von unerwünschten Veränderungen zu schützen. Es soll eine soziale Segregation verhindert und ausreichender Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten werden. Damit soll auch eine angemessene Ausnutzung der vorhandenen Infrastrukturen gesichert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ermittlung des Aufwertungs- und Verdrängungspotentials im Wohngebiet und Feinabgrenzung des Erhaltungsgebiets. Anschließend Erlass einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzung) für das Wohngebiet „Schenkstraße“.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden derzeit nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich