Die Pflasterung des Gehweges im Bereich des Kindergartens
Thomizil an der Liegnitzer Straße ist bautechnisch aufwendig. Zur
Verdeutlichung der Situation sollen zuerst einmal Trenn- und Symbolmarkierungen
aufgetragen werden.
Der Fraktionsantrag Nr. 043/2014 gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Schreiben vom 25.02.2014 beantragt die SPD-Fraktion die Pflasterung des Gehweges zwischen den Parkplätzen des Kindergartens Thomizil an der Liegnitzer Str., da somit ein durchgängiges Vorrecht für Fußgänger auf dem Gehweg vermittelt und ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die vorhandene Asphaltierung der Gehwegüberfahrt erfolgte aus bautechnischen Gründen im Zusammenhang mit der Anlage der Kindergartenparkplätze. Derartige Bauweisen sind nicht unüblich im Stadtgebiet und beugen Schadensentwicklungen an Pflasterungen bei derartigen Überfahrten vor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei wird keine Notwendigkeit zur Durchführung von Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen gesehen, da die Erkennbarkeit des Gehweges und dessen Abgrenzung zur Fahrbahn durch den durchgehenden Bordstein und die begleitende Entwässerungsrinne unzweifelhaft vorhanden ist.
Eine Pflasterung ist somit, auch mit den damit verbundenen Kosten, nicht sachgerecht. Zur ergänzenden Verdeutlichung der geltenden Verkehrsverhältnisse wird jedoch die Aufbringung von Trenn- und Symbolmarkierungen vorgeschlagen (s. Anlage).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
200,00
€ |
bei
Sachkonto: 522 102 |
Personalkosten
(brutto): |
200,00
€ |
bei
Sachkonto: 522 102 |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290/54125266/522102
sind nicht vorhanden
Anlagen: -
Fraktionsantrag (Anlage 1)
- Bilddarstellung (Anlage 2)