Betreff
SPD-Fraktionsantrag Nr. 043/2014 - Gehweg Kindergarten Thomizil
Vorlage
66/266/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Pflasterung des Gehweges im Bereich des Kindergartens Thomizil an der Liegnitzer Straße ist bautechnisch aufwendig. Zur Verdeutlichung der Situation sollen zuerst einmal Trenn- und Symbolmarkierungen aufgetragen werden.
Der Fraktionsantrag Nr. 043/2014 gilt somit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 25.02.2014 beantragt die SPD-Fraktion die Pflasterung des Gehweges zwischen den Parkplätzen des Kindergartens Thomizil an der Liegnitzer Str., da somit ein durchgängiges Vorrecht für Fußgänger auf dem Gehweg vermittelt und ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorhandene Asphaltierung der Gehwegüberfahrt erfolgte aus bautechnischen Gründen im Zusammenhang mit der Anlage der Kindergartenparkplätze. Derartige Bauweisen sind nicht unüblich im Stadtgebiet und beugen Schadensentwicklungen an Pflasterungen bei derartigen Überfahrten vor.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei wird keine Notwendigkeit zur Durchführung von Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen gesehen, da die Erkennbarkeit des Gehweges und dessen Abgrenzung zur Fahrbahn durch den durchgehenden Bordstein und die begleitende Entwässerungsrinne unzweifelhaft vorhanden ist.

Eine Pflasterung ist somit, auch mit den damit verbundenen Kosten, nicht sachgerecht. Zur ergänzenden Verdeutlichung der geltenden Verkehrsverhältnisse wird jedoch die Aufbringung von Trenn- und Symbolmarkierungen vorgeschlagen (s. Anlage).


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

200,00 €

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

200,00 €

bei Sachkonto: 522 102

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290/54125266/522102

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: - Fraktionsantrag (Anlage 1)
                 - Bilddarstellung (Anlage 2)