Betreff
Anfragen laut Protokollvermerk zur 3. Sitzung des UVPA
Vorlage
66/265/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient.
Die Amt 66 betreffenden Anfragen sind somit beantwortet.


Zu den jeweiligen Anfragen laut Protokollvermerk ist nach erfolgter Prüfung folgender Sachstand mitzuteilen:

 

·      Nr. 5 – Frau StRin Traub-Eichhorn fragt nach dem Sachstand zum Antrag aus 2010 über die Sperrung der Aurachbrücke im Naherholungsgebiet Regnitzgrund

Die Trassenführung für den Lückenschluss des GW/RW im Regnitzgrund südlich des Herzogenauracher Damms wurde durch de UVPA in dessen Sitzung am 13.03.2012 beschlossen. Bestandteil dieser Trassenführung ist auch eine neue Brücke über die Aurach. Mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde die Trassenführung im Grundsatz abgestimmt. Die Bestandsvermessung wurde zum Teil bereits durchgeführt.

Bezüglich der Entwurfs- und Ausführungsplanung für den GW/RW und die Brücke über die Aurach ist jedoch darauf hinzuweisen, dass entsprechend dem aktuellen Investitionsprogramm für den HH 2014 bei IvP-Nr. 541.821 Geh-/Radwegverbindung Bruck-Frauenaurach“ HH-Mittel in Höhe von 10.000 € (Planungsmittel) für das Jahr 2017 vorgesehen sind. Weitere HH-Mittel für Planung und Bau sind derzeit lediglich als „Merkposten“ (690.000,- €) vorgesehen.

 

·      Nr. 6 – Herr StR Schulz weist darauf hin, dass auf der Straße von Dechsendorf kommend Richtung Langer Johann, auf der Abbiegespur nach Alterlangen, die Gullydeckel über die Fahrbahn erhaben sind, was bei Regenwetter zu großen Pfützen führt. Fußgänger werden dort von vorbeifahrenden Fahrzeugen nass gespritzt. Er bittet um Prüfung und Abhilfe.)

Bedingt durch Spurrinnen- und Asphaltwulstbildungen im Kreuzungsbereich St. Johann / Möhrendorfer Straße kann es zu Pfützen- und Wasserfilmbildungen mit Beeinträchtigungen des angrenzenden Geh- und Radweges kommen. Im Rahmen der Möglichkeiten werden deshalb nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Abhilfemaßnahmen versucht.

 


Anlagen: