1. Der Bedarf für die energetische Sanierung der Ernst-Penzoldt-Schule wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, als weiteren Planungsschritt eine bedarfsgerechte Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Auftrag zu geben, wenn die Finanzierung gesichert ist.
3. Die angenommenen Kosten der Maßnahme sind zum Haushalt 2015 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Vergangenheit, zuletzt am 02.02.2014, fanden bereits mehrere Begehungen des Schulgebäudes statt. Hierbei wurde ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt (das Baujahr der Schule ist 1974):
Die Fassade ist verbraucht. Die Fenster sind zum großen Teil nicht mehr funktionsfähig, undicht und wurden aus sicherheitsrechtlichen Aspekten zugeschraubt. Die Schulleitung mahnt die notwendigen Sanierungen seit vielen Jahren an.
Durch die geplante Erneuerung der Außenfenster und - türen und dem Einbau einer Wärmedämmung auf den Betonfassadenelementen werden die Werte der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung erreicht. Weiter soll durch eine Erneuerung und Optimierung der Heizungspumpen zukünftig Energie eingespart werden.
Neben dem energetischen Aspekt der geplanten Sanierung sind es im Bereich der bauzeitlichen Metallfenster funktionale Defizite, die die Maßnahmen dringend erforderlich machen. Ein erheblicher Teil der vorhandenen Fenster muss auf Grund nicht mehr zu beschaffender Ersatzteile derzeit dauerhaft verschlossen werden. Dieser Umstand würde sich zukünftig noch deutlicher bemerkbar machen. Die funktionalen Bestandteile der Fenster haben in Summe ihre Lebensdauer überschritten.
Grundsätzlich dient die geplante Maßnahme dazu, die Funktionalität und die bauliche Substanz des Gebäudes kurzfristig zu sichern und auf Dauer zu erhalten.
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Notwendigkeit einer Generalsanierung des Schulgebäudes mittel- bis langfristig verschoben werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Folgende baulichen Maßnahmen sind vorgesehen und sollen im Rahmen der noch zu beauftragenden Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage dienen.
Dämmung der Außenwände, hier 20 cm mineralischer Dämmstoff (zuzüglich 4 cm vorhandene Dämmung) mit mineralischer Putzoberfläche.
Werte: U-Wert - alt: 1,00 W/m²K neu: 0,15 W/m²K
Einbau neuer Fenster- und Türelemente mit Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
Werte: U-Wert - alt: 4,10 W/m²K neu: 0,90 W/m²K
Teilmodernisierung der Heizungsanlage:
Hier Installierung eines elektronischen regelbaren Heizungspumpenmanagements mit optimierter Leistung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Projektleitung: Amt 24/GME
zeitlicher Ablauf:
Beauftragung der Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung durch Amt
24/GME.
Nach gesicherter Finanzierung der Maßnahme ist die Beschlussfassung zur
Durchführung der Maßnahme gemäß DA- Bau 5.5.3 vorgesehen.
Die Durchführung der weiteren Planungs- und Ausführungsschritte ist
abhängig von der Bereitstellung der für die Maßnahme erforderlichen
Haushaltsmittel.
1.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Investitionskosten basieren auf einer
Kostenannahme.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
2.000.000€ |
bei
Sachkonto: 521112 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
Haushaltsmittel für die weiteren Planungs- und Ausführungsphasen i.H.v. 2.000.000€ sind nicht vorhanden
Anlagen: