Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters 2014 bis 2020 werden eine weitere 2. Bürgermeisterin oder ein weiterer 2. Bürgermeister und eine weitere 3. Bürgermeisterin oder ein weiterer 3. Bürgermeister gewählt.
Die weitere 2. Bürgermeisterin oder der weitere 2. Bürgermeister nehmen das Amt ehrenamtlich war.
Die weitere 3. Bürgermeisterin oder der weitere 3. Bürgermeister nehmen das Amt ehrenamtlich war.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit 2014 bis 2020 wird geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 35 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung wählt der Stadtrat für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister. Die Anzahl der zu Wählenden wird vor der Wahl durch Stadtratsbeschluss festgelegt.
Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, wenn nicht der Stadtrat bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (Berufsmäßige weitere Bürgermeisterin oder Berufsmäßiger weiterer Bürgermeister). Für eine solche Regelung wäre eine Satzung erforderlich.
Die beiden zu wählenden weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sind daher ehrenamtlich tätig.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Es werden weitere Bürgermeisterinnen oder weitere Bürgermeister gewählt. Die Amtszeit der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beginnt mit der Annahme der Wahl.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (für Wahl)
sind vorhanden (Entschädigung weiterer Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister)
sind nicht vorhanden