Betreff
Bebauungsplan Nr. 411 - Häuslinger Wegäcker Mitte;
Beschluss der Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/262/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Erschließung des Baugebietes Nr. 411 „Häuslinger Wegäcker Mitte“

  1 Lageplan                            M 1: 500                    Unterlage        2-1309.1

  1 Regelquerschnittsplan       M 1:  50                      Unterlagen      2-1309.4

13 Höhenpläne                       M 1: 500/50               Unterlagen      2-1309.3.1 bis 3.13

wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Baugebiet BP 411 soll verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 411 wurde von dem von der Verwaltung beauftragten Ingenieurbüro Valentin Maier, Höchstadt, die Entwurfsplanung für die Erschließungsstraßen, Wohnwege sowie Geh- und Radwege im Baugebiet BP 411 (mit Ausnahme der Verkehrsflächen vor dem geplanten Bürgerhaus) erstellt.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen bzw. aus der ausliegenden Planmappe ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Regenwasser-Kanalisation zugeführt.

Um die im BP411 gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen, wird eine moderne technische LED-Leuchte eingesetzt. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung (50% bis 70% Energieeinsparung) geleistet werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Die Terminplanung für die Erschließung wurde in Abhängigkeit von den geplanten Leitungsverlegungen (Abwasser, Wasser, Strom, etc.) mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Die straßenbaulichen Erschließungsarbeiten sollen demzufolge ab September 2014 beginnen. Innerhalb des Baugebietes werden im Herbst 2014 (BA I) und Frühjahr/Sommer 2015 (BA II) Straßen und Wege vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Parkplätze, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt entsprechend der Hochbauentwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.996.000 €

bei IPNr. 541.502:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:

Beleuchtung

Straßenbau

 

 

ca.  7.100 €

ca. 15.000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für die Vorerschließungsarbeiten sind in folgendem Umfang vorhanden
                  auf IvP-Nr.541.502:                                       2014                300.000 €
                                                                                        2015                500.000 €.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          30.04.2014, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtsplan
                        Anlage 2 - Lageplan

                        Anlage 3 - Terminplan Erschließung